Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 39 Abs 1 GKG, § 63 Abs 2 S 1 GKG, § 23 Abs 3 S 2 RVG
Streitwert bei Klage gegen Löschung von Sozialnetzwerk-Konto - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung Streitwert bezüglich Nutzerkonto soziales Netzwerk Sperrung Nutzerkonto soziales Netzwerk Wiederherstellung Nutzerkonto soziales Netzwerk Streitwertbestimmung im Rechtsstreit bei nicht gleichzeitig bestehenden Streitgegenständen
- rechtsportal.de
Bestimmung Streitwert bezüglich Nutzerkonto soziales Netzwerk Sperrung Nutzerkonto soziales Netzwerk Wiederherstellung Nutzerkonto soziales Netzwerk Streitwertbestimmung im Rechtsstreit bei nicht gleichzeitig bestehenden Streitgegenständen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Streitwertfestsetzung - bei nacheinander verfolgten Streitgegenständen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die zeitlich gestaffelte Streitwertfestsetzung
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 15.02.2023 - 14 O 99/21
- OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23
Papierfundstellen
- MDR 2023, 1618
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (28)
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 156/20
Feststellung der Sperrung eines Nutzerkontos auf einer Social Media-Plattform und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23
Der Bundesgerichtshof hielt insoweit bei einer zweimonatigen Sperre - innerhalb von 4 Monaten - einen Wert von 3.500 EUR (BGH…, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 178/20 -, Rn. 12, juris), bei einer insgesamt 71-tägigen Kontosperre - innerhalb von 14 Monaten - einen Wert von 4.000 EUR (BGH…, Beschluss vom 17.12.2020 - III ZR 76/20 -, Rn. 15, juris) und bei einer knapp dreimonatigen Sperre - innerhalb von 14 Monaten - einen Wert von 4.500 EUR (BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 156/20 -, Rn. 13, juris) für angemessen.Dieser Wert darf im Falle von Wiederholungen jedoch nicht einfach mit der Anzahl der von einer (oder mehreren) Sperren betroffenen Monate multipliziert werden, da auf diesem Wege Werte entstünden, die erkennbar das Interesse des betroffenen Nutzers und die Bedeutung der Sache überstiegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 156/20 -, Rn. 13, juris).
Daher ist der Ausgangsbetrag - bei Sperren innerhalb eines überschaubaren Zeitraums - vielmehr moderat zu erhöhen, was bei einer knapp dreimonatigen Sperre innerhalb eines 14-monatigen Zeitraums einen Streitwert von 4.500 EUR rechtfertigt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 156/20 -, Rn. 13, juris).
Dies wird von der Beschwerde auch nicht angegriffen und entspricht überdies der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 156/20 -, Rn. 15, juris).
So hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass Unterlassungsanträgen betreffend die künftige Löschung oder Sperrung von Nutzerkonten wegen konkreter Beiträge ein Streitwert von 1.500 EUR beizumessen ist (BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 156/20 -, Rn. 16, juris; BGH…, Beschluss vom 27.05.2021 - III ZR 351/20 -, Rn. 14, juris).
- OLG Karlsruhe, 13.12.2022 - 19 W 6/22
Streitwertfestsetzung: Addition der Werte mehrerer Streitgegenstände
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23
Rn. 25 1. Zunächst ist der Streitwert nach §§ 63, 68 GKG auf einen einheitlichen Wert festzusetzen, da eine zeitlich gestaffelte Festsetzung im Rahmen des von Amts wegen gem. § 63 Abs. 2 GKG festzusetzenden Streitwerts nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, nicht veranlasst und auch nicht zulässig ist ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.12.2022 - 19 W 6/22 -, Rn. 11 , juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 04.04.2022 - I-12 W 5/22 -, Rn. 5, juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 12.01.2022 - 2 W 4619/21 -, Rn. 11, juris; OLG Bremen…, Beschluss vom 05.01.2022 - 2 W 56/21 -, Rn. 6, juris; OLG München…, Beschluss vom 13.12.2016 - 15 U 2407/16 -, Rn. 16, juris;… BeckOK KostR/Jäckel, 42. Ed. 1.7.2023, GKG § 63 Rn. 22;… NK-GK/Norbert Schneider, 3. Aufl. 2021, GKG § 63 Rn. 64 ff.;… Hartmann in: Hartmann, Kostengesetze online, § 63 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren, Rn. 17;… Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 53. Auflage, ZPO, vor § 3 Rn. 9).Eine Regelung für eine nachträgliche Wertreduzierung enthält das GKG nicht ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.12.2022 - 19 W 6/22 -, Rn. 11 , juris).
Die Frage, ob die Zusammenrechnung der Streitgegenstandswerte dabei eine (zumindest vorübergehende) gleichzeitige Anhängigkeit erfordert oder auch bei nacheinander verfolgten Streitgegenständen eine Addition zu erfolgen hat, ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten (…vgl. Überblick bei: BeckOK KostR/Schindler, 42. Ed. 1.7.2023, GKG § 39 Rn. 26;… Toussaint/Elzer, 53. Aufl. 2023, GKG § 39 Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.12.2022 - 19 W 6/22 -, Rn. 13 ff., juris).
Die Gegenansicht sieht in § 39 Abs. 1 GKG den Grundsatz der Streitwertaddition innerhalb eines Verfahrens und Rechtszugs, ohne dass ein gesetzgeberischer Wille zu erkennen sei, die Vorschrift wie die des § 5 Hs. 1 ZPO auszulegen ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.12.2022 - 19 W 6/22 -, Rn. 17 ff., juris m.w.N.).
Auch seien die Funktionen von Zuständigkeitsstreitwert (§ 5 ZPO) und Gebührenstreitwert (§§ 63, 39 ff. GKG) gänzlich unterschiedlich ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.12.2022 - 19 W 6/22 -, Rn. 20 ff., juris).
Es kann insoweit auf die überzeugenden Ausführungen in der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 13.12.2022 - 19 W 6/22 -, Rn. 18 ff., juris, verwiesen werden.
- BGH, 26.11.2020 - III ZR 124/20
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Streit über die Sperrung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Streitwert einer 30-tägigen Kontosperre auf der Internetplattform der Beklagten nicht höher als 2.500 EUR zu bemessen (BGH, Beschluss vom 26.11.2020 - III ZR 124/20 -, Rn. 11, juris).Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Einschränkung der mit einer Sperre verbundenen Kommunikationsfreiheit einerseits auf die Plattform der Beklagten beschränkt ist, andererseits aber die Marktmacht, die Reichweite und der potenzielle Empfängerkreis der streitgegenständlichen Plattform erheblich ist (BGH, Beschluss vom 26.11.2020 - III ZR 124/20 -, Rn. 10, juris).
Denn auch der Bundesgerichtshof hat diesen Regelstreitwert in seinen bisherigen Entscheidungen zu Kontozugangsstreitigkeiten bei der Beklagten als Ausgangspunkt herangezogenen, dann aber bei den zeitlich befristeten Sperrungen in der Regel einen Abschlag vorgenommen (BGH, Beschluss vom 26.11.2020 - III ZR 124/20 -, Rn. 11, juris).
Denn das für die Streitwertfestsetzung maßgebliche Interesse an der Beseitigung der fehlenden Kontonutzungsmöglichkeit bemisst sich nach der damit verbundenen Beeinträchtigung der Kommunikationsfreiheit (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2020 - III ZR 124/20 -, Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 162/20 -, Rn. 8, juris).
Diese Streitwertansätze werden mit der Beschwerde auch nicht angegriffen und entsprechen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 26.11.2020 - III ZR 124/20 -, Rn. 15, 16 juris).
- BGH, 27.01.2022 - III ZR 4/21
BGH verneint für bestimmte Fälle Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23
Rn. 33 Bei einer (endgültigen) Kontosperre - aufgrund unterbliebener Angabe des wahren Namens - setzte der Bundesgerichtshof in einem nicht veröffentlichten Beschluss vom 27.01.2022 - III ZR 4/21 - einen Wert von 10.000 EUR für den Klageantrag auf Freischaltung des Nutzerkontos, Gewährung unbeschränkten Zugangs zum Konto und Wiederherstellung aller Beiträge, Freundschaftsbeziehungen und sonstigen Beziehungen fest.Hierbei orientiert sich der Senat im Wesentlichen an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in seinem Beschluss vom 27.01.2022 (- III ZR 4/21 -) für einen im Grunde gleichlautenden Klageantrag einen Streitwert von 10.000 EUR festgesetzt hat.
Bei den Entscheidungen des OLG Karlsruhe (nicht veröffentlichte Einzelrichterentscheidungen des 14. Senats vom 15.02.2022 - 14 W 15/22 - und vom 07.10.2021 - 14 U 160/19 -) und des OLG Brandenburg (…Urteil vom 25.01.2022 - 3 U 119/20 -, Rn. 69, juris) ist zu berücksichtigen, dass der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.01.2022 (- III ZR 4/21 -) zu den Entscheidungszeitpunkten noch nicht ergangen bzw. - mangels Veröffentlichung - offensichtlich noch nicht bekannt war.
Soweit das OLG Koblenz insoweit auf die bei einer Deaktivierung (im Gegensatz zur Sperre) zusätzlich erfolgende Löschung der Daten abstellt, vermag auch dies keine Streitwertänderung zu rechtfertigen, zumal auch in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall, bei welchem er eine Streitwertfestsetzung von 10.000 EUR vornahm (Beschluss vom 27.01.2022 - III ZR 4/21 -), neben der Freischaltung des Kontos auch die Wiederherstellung etwaig gelöschter Daten Gegenstand der Klageanträge war (BGH, Urteil vom 27.01.2022 - III ZR 4/21 -, Rn. 7, juris).
- OLG Bremen, 05.01.2022 - 2 W 56/21
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Wert des Streitgegenstandes im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23
Rn. 25 1. Zunächst ist der Streitwert nach §§ 63, 68 GKG auf einen einheitlichen Wert festzusetzen, da eine zeitlich gestaffelte Festsetzung im Rahmen des von Amts wegen gem. § 63 Abs. 2 GKG festzusetzenden Streitwerts nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, nicht veranlasst und auch nicht zulässig ist ( OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 13.12.2022 - 19 W 6/22 -, Rn. 11 , juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 04.04.2022 - I-12 W 5/22 -, Rn. 5, juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 12.01.2022 - 2 W 4619/21 -, Rn. 11, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 05.01.2022 - 2 W 56/21 -, Rn. 6, juris; OLG München…, Beschluss vom 13.12.2016 - 15 U 2407/16 -, Rn. 16, juris;… BeckOK KostR/Jäckel, 42. Ed. 1.7.2023, GKG § 63 Rn. 22;… NK-GK/Norbert Schneider, 3. Aufl. 2021, GKG § 63 Rn. 64 ff.;… Hartmann in: Hartmann, Kostengesetze online, § 63 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren, Rn. 17;… Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 53. Auflage, ZPO, vor § 3 Rn. 9).Eine teilweise Klagerücknahme oder Erledigung des Rechtsstreits hat demnach keine Auswirkungen auf den für die Gerichtsgebühren festzusetzenden Streitwert (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 05.01.2022 - 2 W 56/21 -, Rn. 6, juris; OLG München…, Beschluss vom 13.12.2016 - 15 U 2407/16 -, Rn. 16, juris;… BeckOK KostR/Schindler, 42. Ed. 1.7.2023, GKG § 40 Rn. 13).
Rn. 26 Sollten sich in zeitlicher Hinsicht unterschiedliche Streitwerte auf die Rechtsanwaltsgebühren auswirken, so wäre dem im Rahmen des dafür vorgesehenen Antragsverfahrens nach § 33 RVG zu entsprechen, nicht aber im Rahmen der von Amts wegen zu erfolgenden Gebührenstreitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 BGB (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 4. April 2022 - I-12 W 5/22 -, Rn. 5, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 05.01.2022 - 2 W 56/21 -, Rn. 7, juris;… BeckOK KostR/Jäckel, 42. Ed. 1.7.2023, GKG § 63 Rn. 22;… NK-GK/Norbert Schneider, 3. Aufl. 2021, GKG § 63 Rn. 70;… Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 53. Auflage, ZPO, vor § 3 Rn. 9).
- OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1050/21
Vollständige Sperrung und Deaktivierung eines Nutzerkontos in einem sozialen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23
Rn. 37 Das OLG Dresden (Urteil vom 08.03.2022 - 4 U 1050/21 -, Rn. 38, juris) und das OLG Karlsruhe (nicht veröffentlichtes Urteil vom 07.10.2021 - 14 U 160/19 -) bestimmten jeweils einen Streitwert von 20.000 EUR.Auch dem Urteil des OLG Dresden (Urteil vom 08.03.2022 - 4 U 1050/21 -, juris) lässt sich nicht entnehmen, dass die genannte BGH-Entscheidung bereits bekannt war, zumal die Streitwertfestsetzung überdies ohne nähere Begründung erfolgte.
- OLG Brandenburg, 25.01.2022 - 3 U 119/20
Sperrung eines Profils bei Facebook; Vorherige Abmahnung; Sofortige Kündigung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23
Rn. 36 Das OLG Karlsruhe (nicht veröffentlichter Beschluss des 14. Senats vom 15.02.2022 - 14 W 15/22 -), das OLG Koblenz (nicht veröffentlichter Beschluss vom 17.10.2022 - 4 W 306/22 -) und das OLG Brandenburg (Urteil vom 25.01.2022 - 3 U 119/20 -, Rn. 69, juris) nahmen jeweils einen Streitwert von 15.000 EUR an.Bei den Entscheidungen des OLG Karlsruhe (nicht veröffentlichte Einzelrichterentscheidungen des 14. Senats vom 15.02.2022 - 14 W 15/22 - und vom 07.10.2021 - 14 U 160/19 -) und des OLG Brandenburg (Urteil vom 25.01.2022 - 3 U 119/20 -, Rn. 69, juris) ist zu berücksichtigen, dass der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.01.2022 (- III ZR 4/21 -) zu den Entscheidungszeitpunkten noch nicht ergangen bzw. - mangels Veröffentlichung - offensichtlich noch nicht bekannt war.
- OLG Oldenburg, 20.04.2022 - 14 W 15/22
Akzeptierte Vorschussüberschreitung missachtet: Sachverständigenvergütung wird …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23
Rn. 36 Das OLG Karlsruhe (nicht veröffentlichter Beschluss des 14. Senats vom 15.02.2022 - 14 W 15/22 -), das OLG Koblenz (nicht veröffentlichter Beschluss vom 17.10.2022 - 4 W 306/22 -) und das OLG Brandenburg (…Urteil vom 25.01.2022 - 3 U 119/20 -, Rn. 69, juris) nahmen jeweils einen Streitwert von 15.000 EUR an.Bei den Entscheidungen des OLG Karlsruhe (nicht veröffentlichte Einzelrichterentscheidungen des 14. Senats vom 15.02.2022 - 14 W 15/22 - und vom 07.10.2021 - 14 U 160/19 -) und des OLG Brandenburg (…Urteil vom 25.01.2022 - 3 U 119/20 -, Rn. 69, juris) ist zu berücksichtigen, dass der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.01.2022 (- III ZR 4/21 -) zu den Entscheidungszeitpunkten noch nicht ergangen bzw. - mangels Veröffentlichung - offensichtlich noch nicht bekannt war.
- OLG München, 13.12.2016 - 15 U 2407/16
Addition nacheinander geltend gemachter wirtschaftlich nicht identischer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23
Rn. 25 1. Zunächst ist der Streitwert nach §§ 63, 68 GKG auf einen einheitlichen Wert festzusetzen, da eine zeitlich gestaffelte Festsetzung im Rahmen des von Amts wegen gem. § 63 Abs. 2 GKG festzusetzenden Streitwerts nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, nicht veranlasst und auch nicht zulässig ist ( OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 13.12.2022 - 19 W 6/22 -, Rn. 11 , juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 04.04.2022 - I-12 W 5/22 -, Rn. 5, juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 12.01.2022 - 2 W 4619/21 -, Rn. 11, juris; OLG Bremen…, Beschluss vom 05.01.2022 - 2 W 56/21 -, Rn. 6, juris; OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - 15 U 2407/16 -, Rn. 16, juris;… BeckOK KostR/Jäckel, 42. Ed. 1.7.2023, GKG § 63 Rn. 22;… NK-GK/Norbert Schneider, 3. Aufl. 2021, GKG § 63 Rn. 64 ff.;… Hartmann in: Hartmann, Kostengesetze online, § 63 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren, Rn. 17;… Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 53. Auflage, ZPO, vor § 3 Rn. 9).Eine teilweise Klagerücknahme oder Erledigung des Rechtsstreits hat demnach keine Auswirkungen auf den für die Gerichtsgebühren festzusetzenden Streitwert (vgl. OLG Bremen…, Beschluss vom 05.01.2022 - 2 W 56/21 -, Rn. 6, juris; OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - 15 U 2407/16 -, Rn. 16, juris;… BeckOK KostR/Schindler, 42. Ed. 1.7.2023, GKG § 40 Rn. 13).
- BGH, 17.12.2020 - III ZR 76/20
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Beschwer nach Abweisung vorn …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23
Bei längerer oder mehrfacher Sperre des Benutzerkontos kann dieser Betrag nicht einfach mit der Anzahl der von einer Sperre (oder mehreren Sperren) betroffenen Monate multipliziert werden, da die Werte das Interesse des betroffenen Nutzers und die Bedeutung der Sache deutlich übersteigen würden (BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - III ZR 76/20 -, Rn. 15, juris).Der Bundesgerichtshof hielt insoweit bei einer zweimonatigen Sperre - innerhalb von 4 Monaten - einen Wert von 3.500 EUR (BGH…, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 178/20 -, Rn. 12, juris), bei einer insgesamt 71-tägigen Kontosperre - innerhalb von 14 Monaten - einen Wert von 4.000 EUR (BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - III ZR 76/20 -, Rn. 15, juris) und bei einer knapp dreimonatigen Sperre - innerhalb von 14 Monaten - einen Wert von 4.500 EUR (BGH…, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 156/20 -, Rn. 13, juris) für angemessen.
- OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Einseitige Erledigungserklärung; …
- BGH, 17.11.2015 - II ZB 28/14
Zuständigkeits- und Rechtmittelstreitwert einer Auskunftsklage
- OLG Köln, 05.02.2018 - 9 U 120/17
Streitwert einer Klage gegen einen Rechtsschutzversicherer auf Gewährung von …
- OLG Köln, 03.09.2019 - 20 W 10/18
Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung
- LAG Baden-Württemberg, 23.01.2020 - 5 Ta 123/19
Streitwert - Auskunftsanspruch
- OLG Köln, 06.02.2020 - 20 W 9/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 26 Ta 6110/20
Auskunftsanspruch nach Art 15 EUV 2016/679 - Bewertung
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 162/20
Feststellung der dreitägigen Sperrung eines Nutzerkontos auf einer Social …
- OLG Karlsruhe, 05.07.2023 - 10 W 5/23
Scraping
- LAG München, 02.08.2023 - 3 Ta 142/23
Wertfestsetzung, Auskunftsanpruch, Anspruch auf Kopie, Personalakte, …
- BGH, 27.05.2021 - III ZR 351/20
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Antrag auf Feststellung der …
- OLG Köln, 12.11.2020 - 9 W 34/20
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Streitwert für einen auf …
- OLG Karlsruhe, 19.06.2023 - 10 U 24/22
Vollcovidioten - Streitwerte bei Ansprüchen nach Accountlöschung in einem …
- OLG Nürnberg, 12.01.2022 - 2 W 4619/21
Keine Streitwertfestsetzung nach Verfahrensabschnitten
- OLG Nürnberg, 07.10.2022 - 3 U 2178/22
Unmittelbare drohende Löschung eines Kontos als Verfügungsgrund
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 178/20
Feststellung der Sperrung eines Nutzerkontos auf einer Social Media-Plattform und …
- OLG Bamberg, 07.11.2022 - 4 W 48/22
Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers nach Rechtswegverweisung
- OLG Schleswig, 28.02.2012 - 17 W 1/12
Zusammenrechnung der Streitwerte mehrerer Streitgegenstände für die Bestimmung …
- OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 19 W 42/23
Streitwert bei Ansprüchen hinsichtlich Nutzerkonto in sozialem Netzwerk
Der Senat schließt sich daher insofern dem Beschluss des 7. Senats des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 29.09.2023, 7 W 30/23 - juris, Rn. 38 ff., an, der auch unter Berücksichtigung der divergierenden obergerichtlichen Rechtsprechung einen Streitwert von EUR 10.000,00 für geboten und angemessen erachtet hat, um den Interessen an der Wiederherstellung eines gelöschten Kontos bei der Beklagten gerecht zu werden.Denn beide Konstellationen führen zu einer für die Streitwertbestimmung maßgeblichen vergleichbaren Beeinträchtigung der Kommunikationsfreiheit (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2023, 7 W 30/23 - juris, Rn. 42 ).
- OLG Köln, 31.10.2025 - 6 U 34/25
Niederländische Champignons - Bei Unterlassungsansprüchen aus dem UWG und UKlaG …
Dieser ist nach der wohl h.M. - welcher der Senat folgt - abweichend von § 5 ZPO nach § 39 GKG, §§ 22, 23 I 1 RVG unter Berücksichtigung des zurückgenommenen Teils aus der Summe aller Einzelwerte zu bilden, auch wenn die betreffenden Gegenstände nicht gleichzeitig geltend gemacht worden waren (so auch OLG Stuttgart 16.5.2023 - 10 W 19/23; OLG Karlsruhe 29.9.2023 - 7 W 30/23 Tz 28, MDR 2023, 1618; OLG Schleswig 7.3.2022 - 3 W 3/22 Tz 24, NJW-RR 2022, 931; OLG Naumburg 20.10.2021 - 3 W 19/21 Tz 7, JurBüro 2022, 86; OLG Dresden 4.8.2021 - 22 W 169/21 Tz 11, JurBüro 2021, 637; OLG Rostock MDR 2020, 374; OLG München MDR 2017, 243; LAG Sachsen AGS 2017, 339; OLG Celle MDR 2015, 912; KG MDR 2008, 173; OLG Koblenz AGS 2007, 151; a.A. aber OLG Stuttgart NJOZ 2012, 1171; OLG Düsseldorf JurBüro 2010, 648; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2009, 1078). - OLG Karlsruhe, 16.12.2024 - 4 W 64/24
Streitwertfestsetzung bei einseitiger Erledigungserklärung und hilfsweiser …
Rn. 11 3. Eine teilweise Erledigung des Rechtsstreits hat keine Auswirkungen auf den für die Gerichtsgebühren festzusetzenden Streitwert (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. September 2023 - 7 W 30/23 -, juris Rn. 25 ).
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