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Rechtsprechung
   OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21 n.rk.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13779
OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21 n.rk. (https://dejure.org/2021,13779)
OLG München, Entscheidung vom 18.05.2021 - 7 W 718/21 n.rk. (https://dejure.org/2021,13779)
OLG München, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - 7 W 718/21 n.rk. (https://dejure.org/2021,13779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GmbHG § 16 Abs. 1; GeschGehG § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1; BRAO § 43 Abs. 4; BGB § 626 Abs. 2
    Einstweilige Verfügung zugunsten eines GmbH-Gesellschafters im Zusammenhang mit der Einziehung seines Gesellschaftsanteils

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Ausschluss- oder Einziehungsbeschluss, Aussetzung der Einstellung einer neuen Gesellschafterliste, Einreichung einer neuen Gesellschafterliste zur Aufnahme in das Handelsregister, Einstufiges Ausschlussverfahren, einstweilige Verfügung, Einstweilige Verfügung gegen die ...

  • Betriebs-Berater

    Einstweilige Verfügung zugunsten eines GmbH-Gesellschafters im Zusammenhang mit der Einziehung seines Gesellschaftsanteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einziehung der Geschäftsanteile des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH wegen Herunterladens von Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz für Gesellschafter nach Einziehung seines Geschäftsanteils auf Einreichung einer die vorherige Beteiligung abbildenden Gesellschafterliste

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eilrechtsschutz gegen Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste bei StartUps

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Chancen und Risiken einstweiliger Verfügungen im Gesellschafterstreit - Schneller Schutz vor Einziehung von Anteilen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügungen als Mittel gegen rechtswidrige Gesellschafterausschlüsse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einreichung einer Gesellschafterliste

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einreichung einer Gesellschafterliste

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Eilrechtsschutz gegen Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste bei Startups

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Auswirkungen des Fehlverhaltens eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweiliger Rechtsschutz für Gesellschafter nach Einziehung seines Geschäftsanteils auf Einreichung einer die vorherige Beteiligung abbildenden Gesellschafterliste

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Start-up-Gründer erstreitet einstweilige Verfügung gegen seinen Gesellschafterausschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1266
  • MMR 2022, 227
  • BB 2022, 1362
  • DB 2021, 2278
  • NZG 2021, 1121
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach …

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Ein strengerer Maßstab würde einstweiligen Rechtsschutz nicht nur weitgehend leerlaufen lassen; er steht auch nicht im Einklang mit der zwischenzeitlich ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung: Wegen der positiven wie negativen Legitimationswirkung der Gesellschafterliste aus § 16 Abs. 1 GmbHG muss, wie der BGH in seinem Urteil vom 02.07.2019 - II ZR 406/17, juris-Rn. 39 ausführt, "dem von einer möglicherweise [Hervorhebung durch den Senat] fehlerhaften Einziehung seines Geschäftsanteils betroffenen Gesellschafter […] daher ein effektives Mittel zur Verfügung gestellt werden, seine Entrechtung in der Gesellschaft während der Dauer des Rechtsstreits über die Einziehung zu verhindern bzw. seine streitige materiell-rechtliche Gesellschafterstellung bis zur Klärung der Wirksamkeit der Einziehung zu sichern.

    Rn. 44 a) Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, welche genauen Anforderungen an den Verfügungsgrund im Falle einer ausweislich der Satzung vorläufig wirksamen Einziehung zu stellen sind, insbesondere ob und inwieweit sich ein Verfügungsgrund bereits aus der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste und dem vorläufigen Ausschluss von der Teilnahme an den Gesellschafterrechten herleiten lässt (vgl. dazu allgemein BGH, Urteil vom 02.07.2019 - II ZR 406/17, juris-Rn. 39; Senat…, Urteil vom 02.12.2020 - 7 U 4305, juris-Rn. 40;… großzügig: Altmeppen in Altmeppen, GmbHG, 10. Aufl., § 40 Rn. 30 f.;… für Annahme eines Verfügungsgrundes unter dem Vorbehalt des Einzelfalls: Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., § 34 Rn. 99 ff.;… Bayer in Lutter/Hommelhoff, aaO, § 40 Rn. 101; strenger für Minderheitsgesellschafter: Lieder/Becker, NZG 2019, 505, 512).

    Rn. 52 Im Übrigen ist nicht einzusehen, einen Anspruch auf Korrektur der bereits eingereichten Gesellschafterliste zu versagen, wenn der BGH in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 02.07.2019 - II ZR 406/17, juris-Rn. 39 den komplementären Anspruch auf einstweilige Untersagung der Eintragung der geänderten Gesellschafterliste anerkennt.

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an …

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Im Ausgangspunkt ist anzuerkennen, dass die Initiierung von Rechtsstreitigkeiten - nichts anderes gilt für das Stimmverhalten in Versammlungen - mit dem Ziel, die verklagte Gesellschaft in grob eigennütziger Weise auch unterhalb der Schwelle zu Nötigung oder Erpressung zu einer Leistung zu veranlassen, auf die die Antragstellerin keinen Anspruch hat und billigerweise auch nicht erheben kann, rechtsmissbräuchlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.1989 - II ZR 206/88, juris-Rn 30 - zum Rechtsmissbrauch bei Anfechtungen von Hauptversammlungsbeschlüssen) und das Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern erschüttern kann.
  • OLG Jena, 24.08.2016 - 2 U 168/16

    Aussetzung der Ausschließung des Verfügungsklägers als Gesellschafter im Wege …

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Anders als das Landgericht unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 11169 (ebenso KG, GmbHR 2016, 416, 417) meint, kann nicht verlangt werden, dass die Rechtslage eindeutig und die Berechtigung des Anspruchs der Antragstellerin mit Sicherheit feststehen müsse (wie hier OLG Jena, NJW-RR 2017, 233: "hohe Wahrscheinlichkeit").
  • BGH, 09.03.1987 - II ZR 215/86

    Ausschluß eines Gesellschafters aus wichtigem Grund - Umständen, die den Verbleib …

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Dabei können die gegen einen Gesellschafter erhobenen Vorwürfe diese Voraussetzungen nicht nur jeweils für sich allein, sondern auch in ihrer Gesamtheit erfüllen (BGH, Urteil vom 09. März 1987 - II ZR 215/86, juris-Rn. 12 mwN).
  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 46/94

    Einziehung eines Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Wenn nicht unerhebliche Zeit zwischen Anlass und Geltendmachung liegt, verliert ein angeführter wichtiger Grund allerdings an Gewicht (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.1995 - II ZR 46/94, juris-Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 25/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einziehung von Mitgliedschaftsrechten; …

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Anders als das Landgericht unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 11169 (ebenso KG, GmbHR 2016, 416, 417) meint, kann nicht verlangt werden, dass die Rechtslage eindeutig und die Berechtigung des Anspruchs der Antragstellerin mit Sicherheit feststehen müsse (wie hier OLG Jena, NJW-RR 2017, 233: "hohe Wahrscheinlichkeit").
  • OLG München, 12.11.1997 - 7 U 2929/97

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils …

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Rn. 39 (1) Der Senat kann offenlassen, ob angesichts des konkret inmitten stehenden Ablaufs (Einberufung von zwei Gesellschafterversammlungen zwecks Einziehung im September; Absage derselben; Gesellschafterbeschluss nur über die Anwendung der B. Leaver-Klausel ohne Hinweis oder Vorbehalt der Einziehung; Vollzug der B. Leaver-Klausel; Einziehung erst hiernach) sogar eine Verwirkung des Einziehungsrechts in Betracht kommt (vgl. OLG München, GmbHR 1998, 332, 334).
  • OLG Dresden, 17.08.1998 - 2 U 596/98

    Wichtiger Grund für die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Im Ausgangspunkt zutreffend ist zwar insoweit, dass ein Fehlverhalten als Geschäftsführer auch eine Einziehung des Geschäftsanteils rechtfertigen kann (vgl. OLG Dresden, NZG 1999, 29, juris-Rn. 30).
  • OLG München, 03.06.2025 - 7 W 658/25

    Gesellschafterliste, Antragsgegner, Gesellschafterversammlung, Sofortige …

    Rn. 44 1. a. Wie der Senat bereits entschieden hat, geht der Anspruch eines Gesellschafters, der die Unwirksamkeit des Beschlusses der Gesellschafterversammlung, mit dem seine Gesellschaftsanteile eingezogen werden sollen, glaubhaft gemacht hat, und deshalb für die Zwecke des einstweiligen Verfügungsverfahrens Gesellschafter geblieben und als solcher zu behandeln ist, grundsätzlich sowohl auf die Anordnung, ihn bis zur Entscheidung in der Hauptsache als Gesellschafter zu behandeln als auch auf die Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste zum Handelsregister (Senat, Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21, Rdnr. 56).

    Rn. 48 Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21, Rdnrn 58 f.), folgt die Korrektur der geänderten Gesellschafterliste nämlich dem dogmatischen Ansatz des BGH, der der positiven und negativen Legitimationswirkung der Gesellschafterliste (§ 16 Abs. 1 GmbHG) einen hohen Stellenwert beimisst.

  • OLG Schleswig, 11.02.2026 - 9 W 124/25
    Ein Verhalten mit dem Ziel, die Gesellschaft in grob eigennütziger Weise auch unter der Schwelle zur Nötigung oder Erpressung zu einer Leistung zu veranlassen, auf die der Gesellschafter keinen Anspruch hat und billigerweise auch nicht erheben kann, ist rechtsmissbräuchlich und grundsätzlich geeignet, das Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern zu erschüttern (OLG München, Beschluss vom 18. Mai 2021 - 7 W 718/21, juris Rn. 37).

    Zudem handelt es sich bei der Verfügungsbeklagten um ein "Start-up", bei dem in der Aufbauphase typischerweise vermehrt richtungsweisende Entscheidungen zu treffen sind (vgl. OLG München, Beschluss vom 18. Mai 2021 - 7 W 718/21, juris Rn. 52), so dass das Interesse der Verfügungsklägerin an der Ausübung ihrer mitgliedschaftlichen Rechte bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihre Anfechtungsklage höher zu gewichten ist als bei "eingeschwungenen" Gesellschaften.

  • OLG München, 22.02.2022 - 7 W 186/22

    Wegfall des Verfügungsgrunds bei zögerlichem Verhalten des Antragstellers

    Vielmehr müsse es - wie der Senat mit Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 02.07.2019 - II ZR 406/17) bereits entschieden habe - die Möglichkeit einer Korrektur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geben.

    Rn. 22 1. Zwar bejaht der Senat in Fällen, in denen die Satzung der Gesellschaft eine Einziehung von Geschäftsanteilen vorsieht (zur Ausschließung ohne Satzungsgrundlage vgl. Senat, Urteil vom 02.12.2020 - 7 U 4305/20) und die Gesellschafterversammlung einen solchen Beschluss fasst, grundsätzlich insoweit ein Verfügungsgrund, als der von der Einziehung betroffene Gesellschafter bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache seine Weiterbehandlung als Gesellschafter erreichen will (vgl. Senat, Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21, Rdnr. 56).

  • KG, 17.05.2023 - 23 U 14/23

    Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz: Erledigendes Ereignis durch Einreichung …

    Hält man mit dem BGH eine vorbeugende Unterlassungsklage im einstweiligen Rechtsschutz für zulässig, so spricht dies ebenso für die einstweilige Durchsetzung des Beseitigungsanspruches (ebenso OLG München, Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21, Rn. 18, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 16.08.2023 - 7 W 89/23

    Einreichung der Gesellschafterliste einer GmbH zwecks Eintragung im …

    Obergerichtliche Rechtsprechung, von der der Senat mit seiner Entscheidung abweicht, ist nicht ersichtlich (vgl. vielmehr KG, Beschluss vom 29.11.2021 - 22 W 58/21, GmbHR 2022, 696; OLG München, Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21, DB 2021, 2278, Ziff. 3. aE).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 5 W 18/22

    Widerlegung der Dringlichkeit in gesellschaftsrechtlichem Eilverfahren

    Auf die weitergehenden Fragen, ob das dem Antrag zu 2. zugrundeliegende Begehren im einstweiligen Verfügungsverfahren überhaupt verlangt werden kann (dagegen: KG…, Urteil vom 10.12.2015, 23 U 99/15, Rn. 16 - Juris; a.A.: OLG München, Beschluss vom 18.5.2021, 7 W 718/21, Rn. 58, 59 - Juris) bzw., ob insoweit auch vor dem Hintergrund der Satzungsregelung, wonach der Einziehungsbeschluss mit Bekanntgabe sofort wirksam sein soll, eine Leistungsverfügung begehrt würde, die hinsichtlich des Verfügungsgrundes noch höhere Anforderungen stellen könnte (vgl. OLG Jena, Urteil vom 24.8.2016, 2 U 168/16, NZG 2017, 136, 137), kommt es daher im vorliegenden Fall nicht an.
  • OLG Hamm, 20.06.2024 - 8 W 10/24

    Ausnahmsweise Verpflichtung zur Einreichung der ursprünglichen …

    Andernfalls hinge die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes von zeitlichen Zufällen ab und benachteiligt gerade den Gesellschafter, der auf rechtswidrige Weise keine Kenntnis von der Einziehung seiner Geschäftsanteile hat (vgl. KG…, Urteil vom 17.05.2023, 23 U 14/23, juris Rn. 33 ff.; OLG München, Beschluss vom 18.05.2021, 7 W 718/21, juris Rn. 59).
  • OLG München, 16.01.2025 - 7 W 55/25

    Zustimmung der Gesellschafterversammlung, Antragsgegner, Aktualisierte …

    Gegen einen vorläufig wirksamen Beschluss der Gesellschafterversammlung, mit dem - wie vorliegend - basierend auf einer Regelung in der Satzung der Gesellschaft (§ 8 Abs. 2 lit c) die Geschäftsanteile eines Gesellschafters gegen dessen Willen eingezogen werden sollen, kann der Gesellschafter grundsätzlich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes insoweit Schutz erlangen, als er (einen Verfügungsanspruch vorausgesetzt) die Untersagung der Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste zum Handelsregister und die weitere Behandlung als Gesellschafter bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache über die Wirksamkeit des Einziehungsbeschlusses erreichen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21).
  • BayObLG, 19.11.2025 - 101 W 141/25

    Gesellschafterliste, Einstweilige Verfügung, Gesellschafterversammlung, …

    Rn. 31 bb) Bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens kann der von einer möglicherweise fehlerhaften Einziehung betroffene Gesellschafter effektiven Rechtsschutz nur durch eine einstweilige Verfügung erlangen (…vgl. zur Verhinderung der Streichung in der Gesellschafterliste: BGHZ 222, 323 Rn. 41; vgl. zur Einreichung einer rückkorrigierten Gesellschafterliste: OLG Hamm…, Beschluss vom 20. Juni 2024, 8 W 10/24, juris Rn. 28; KG…, Beschluss vom 17. Mai 2023, 23 U 14/23, juris Rn. 40 ff.; OLG München, Beschluss vom 18. Mai 2021, 7 W 718/21, juris Rn. 25 aE;… Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, § 40 Rn. 100 m. w. N. in Fn. 448).
  • OLG Brandenburg, 03.11.2025 - 7 W 73/25
    Obergerichtliche Rechtsprechung, von der der Senat mit seiner Entscheidung abweicht, ist nicht ersichtlich (vgl. Vielmehr KG, Beschluss vom 29.11.2021 - 22 W 58/21; OLG München, Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21, DB 2021, 2278, Ziff. 3. aE).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2021 - 7 W 56/21

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die zum Handelsregister eingereichte …

  • LG Münster, 13.06.2024 - 24 O 23/24
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