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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 15.10.1993 - 7 WF 127/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6191
OLG Bamberg, 15.10.1993 - 7 WF 127/93 (https://dejure.org/1993,6191)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.10.1993 - 7 WF 127/93 (https://dejure.org/1993,6191)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Oktober 1993 - 7 WF 127/93 (https://dejure.org/1993,6191)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2008 - L 19 B 3/08

    Entscheidungsreife eines Prozesskostenhilfegesuchs hinsichtlich der Realisierung …

    Bei einem fiktiven Einkommen handelt es sich aber nicht um ein verfügbares Einkommen i.S.d. § 115 ZPO, maßgebend sind bei der Einkommensprüfung nach § 115 Abs. 1 ZPO die konkreten tatsächlichen Verhältnisse (siehe OLG Bamberg, Beschluss vom 15.10.1993, 7 WF 127/93;OLG Celle, Beschluss vom 13.01.1993, 18 WF 2/93).

    (OLG Bamberg, Beschluss vom 15.10.1993, 7 WF 127/93; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.09.2000, 13 WF 566/00;… Philippi a.a.O., § 115 ,Rdz.10).

  • OLG Karlsruhe, 03.12.2004 - 16 WF 135/04

    Prozesskostenhilfebewilligung: Taschengeld eines Ehegatten als Einkommen

    Ein solches entspricht verbreiteter Rechtsprechung (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 104; OLG Stuttgart, JurBüro 1998, 592; OLG Koblenz, Rpfleger 1996, 73; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 1470; anderer Auffassung OLG Bamberg, JurBüro 1994, 751).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2004 - 11 WF 101/04

    Prozesskostenhilfe: Einsatz des Taschengeldes eines Ehegatten zur Ratenzahlung

    Die Gegenmeinung (OLG Bamberg JurBüro 1994, 751;… Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 115 Rdnr. 9) meint zwar, dass das Taschengeld zur Abdeckung ganz persönlicher Bedürfnisse diene und deshalb nicht als zur Kostendeckung verfügbares Einkommen einzusetzen sei.
  • OLG Zweibrücken, 12.03.2001 - 5 WF 120/00

    Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe; Taschengeldanspruch

    Angesichts der grundsätzlichen Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs in Höhe von bis zu 7/10 gemäß §§ 850 b Abs. 2, 850 c ZPO (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 1992, 570;… zur Problematik und zum Streitstand s. Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., Rdnrn. 2577 m.w.N.) ist es regelmäßig angemessen, den genannten Bruchteil des Taschengelds auch zur Zahlung von Raten auf Prozesskosten zu verwenden, da die bestehende staatliche Nachforderungsmöglichkeit nicht geringer einzustufen ist als die Realisierungsmöglichkeit eines privaten Gläubigers, der einen Taschengeldanspruch pfänden kann (OLG Stuttgart, JurBüro 1998, 592; OLG Koblenz MDR 1996, 287; anderer Auffassung: OLG Bamberg, JurBüro 1994, 751).
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