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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 11.04.2024 - 7 WF 231/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,14250
OLG Nürnberg, 11.04.2024 - 7 WF 231/24 (https://dejure.org/2024,14250)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.04.2024 - 7 WF 231/24 (https://dejure.org/2024,14250)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. April 2024 - 7 WF 231/24 (https://dejure.org/2024,14250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 54 Abs. 2, § 57 S. 2
    Zur isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung im Verfahren der einstweiligen Anordnung

  • IWW

    § 54 abs. 2 FamFG, § 57 S. 2 FamFG
    Familienrecht, Kostenentscheidung, isolierte Anfechtung, einstweilige Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 57 S. 2
    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung durch die Kindesmutter in einem Verfahren wegen der elterlichen Sorge im Wege der einstweiligen Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 1068
  • FGPrax 2024, 196
  • FamRZ 2024, 1559
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2024 - 7 WF 231/24
    § 99 Abs. 1 ZPO finde keine Anwendung (Witt, NZFam 2023, 272), wohingegen in Familienstreitsachen die isolierte Kostenanfechtung gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 99 Abs. 1 ZPO - unstreitig auch im einstweiligen Anordnungsverfahren (BGH FamRZ 2011, 1933 und FamRZ 2019, 551) - nicht statthaft ist.
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2024 - 7 WF 231/24
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Kostenbeschwerden in einer nicht vermögensrechtlichen Familiensache (BGH FamRZ 2013, 1876) erfolgte erst hiernach; zu einstweiligen Anordnung wird er nicht angerufen werden können, § 70 Abs. 4 FamFG.
  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 282/18

    Familiensache: Zulässigkeit der isolierten Anfechtung einer mit der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2024 - 7 WF 231/24
    § 99 Abs. 1 ZPO finde keine Anwendung (Witt, NZFam 2023, 272), wohingegen in Familienstreitsachen die isolierte Kostenanfechtung gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 99 Abs. 1 ZPO - unstreitig auch im einstweiligen Anordnungsverfahren (BGH FamRZ 2011, 1933 und FamRZ 2019, 551) - nicht statthaft ist.
  • OLG Saarbrücken, 21.12.2012 - 6 UF 416/12

    Einstweilige Anordnung in Familiensachen: Anfechtbarkeit der einstweiligen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2024 - 7 WF 231/24
    Der Gesetzgeber beließ es (auch nach Diskussion im Gesetzgebungsverfahren) bewusst bei der reduzierten Anfechtbarkeit einstweiliger Maßnahmen trotz hoher Eingriffsintensität auch anderer gerichtlichen Anordnungen, namentlich etwa durch einen einstweiligen Umgangsausschluss (…BT-Drs. 16/9733, S. 289; hierauf verweisend OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1153 zur Frage einer Ausweitung der Anfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen über den Wortlaut des § 57 S. 2 Nr. 2 FamFG hinaus).
  • OLG Nürnberg, 28.07.2023 - 11 UF 543/23

    Unanfechtbarkeit der gerichtlichen Billigung einer Zwischenvereinbarung über den …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2024 - 7 WF 231/24
    Rn. 17 Das Beschwerdegericht hat sich bereits zur restriktiven Auslegung des § 57 S. 2 FamFG geäußert (etwa OLG Nürnberg FamRZ 2022, 878; FamRZ 2022, 1381; FamRZ 2024, 58); die dort genannten und hier zuletzt referierten Argumente überzeugen im Hinblick auf die (Un-) Statthaftigkeit einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung im Eilverfahren.
  • OLG Dresden, 30.07.2015 - 20 WF 859/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung eines …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2024 - 7 WF 231/24
    Rn. 15 Konsequenz der isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren in den Fällen des § 57 S. 2 FamFG ist es, dass auch im Falle der Erledigung der Hauptsache auf Antrag eine mündliche Verhandlung nur über die Kostenentscheidung nach § 54 Abs. 2 FamFG durchzuführen ist, um die Anfechtung zu ermöglichen (Schneider NZFam 2015, 974, Obermann NZFam 2022, 415).
  • OLG Bremen, 09.02.2022 - 5 UF 5/22

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Übertragung der Entscheidungsbefugnis …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2024 - 7 WF 231/24
    Rn. 15 Konsequenz der isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren in den Fällen des § 57 S. 2 FamFG ist es, dass auch im Falle der Erledigung der Hauptsache auf Antrag eine mündliche Verhandlung nur über die Kostenentscheidung nach § 54 Abs. 2 FamFG durchzuführen ist, um die Anfechtung zu ermöglichen (Schneider NZFam 2015, 974, Obermann NZFam 2022, 415).
  • OLG Nürnberg, 11.01.2022 - 7 UF 1200/21

    Zur Beschwerde gegen die Aufgaben eines Ergänzungspflegers ohne Überprüfung der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2024 - 7 WF 231/24
    Rn. 17 Das Beschwerdegericht hat sich bereits zur restriktiven Auslegung des § 57 S. 2 FamFG geäußert (etwa OLG Nürnberg FamRZ 2022, 878; FamRZ 2022, 1381; FamRZ 2024, 58); die dort genannten und hier zuletzt referierten Argumente überzeugen im Hinblick auf die (Un-) Statthaftigkeit einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung im Eilverfahren.
  • OLG Brandenburg, 16.09.2022 - 9 WF 110/22

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Zustimmung zu einer Coronaimpfung von …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2024 - 7 WF 231/24
    § 99 Abs. 1 ZPO finde keine Anwendung (Witt, NZFam 2023, 272), wohingegen in Familienstreitsachen die isolierte Kostenanfechtung gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 99 Abs. 1 ZPO - unstreitig auch im einstweiligen Anordnungsverfahren (BGH FamRZ 2011, 1933 und FamRZ 2019, 551) - nicht statthaft ist.
  • OLG Frankfurt, 19.08.2026 - 6 UF 173/26

    Isolierte Beschwerde gegen Kostenentscheidung im einstweiligen …

    Nach anderer Ansicht ist die isolierte Kostenbeschwerde in Eilverfahren nach Erlass einer Entscheidung in der Sache über einen der in § 57 Satz 2 Nr. 1 bis 5 FamFG aufgeführten Gegenstände nach mündlicher Erörterung nicht statthaft (vgl. OLG Koblenz…, Beschluss vom 13. Juni 2022 - 9 WF 264/22 -, Rn. 4, juris; OLG Karlsruhe - 2. Zivilsenat…, Beschluss vom 6. November 2023 - 2 WF 130/23 -, Rn. 21, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. April 2024 - 7 WF 231/24 -, Rn. 16, juris;… Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 36. Auflage, 10/2025, § 57 FamFG, Rn. 3).

    Eine isolierte Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in Fällen des § 57 Satz 2 FamFG laufe dessen gesetzgeberischer Wertung zuwider, der vorsehe, dass nur bestimmte besonders einschneidende Entscheidungen im Eilrechtsschutz überprüfbar sein sollen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. April 2024 - 7 WF 231/24 -, Rn. 16, juris).

    Auch wird angeführt, der Gedanke, dass mit Blick auf allgemeine Regelungen die Kostenentscheidung isoliert anfechtbar sein sollte, während ein Umgangsausschluss oder eine vorläufige Unterhaltsregelung hinzunehmen sei, dürfe für den Gesetzgeber ferngelegen haben (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. April 2024 - 7 WF 231/24 -, Rn. 18, juris).

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2026 - 16 WF 34/26

    Anfechtung; Kostenentscheidung; einstweilige Anordnung; Rechtsmittel

    Ferner diene die Vorschrift einer Entlastung der Rechtsmittelgerichte (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 06.11.2023 - 2 WF 130/23 -, Rn. 22 m.w.N., juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.04.2024 - 7 WF 231/24 -, Rn. 16, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 09.09.2019 - 13 WF 776/19 -, Rn. 3, juris = FamRZ 2020, 1210;… Feskorn, in: Zöller, ZPO, 36. Auflage, 10/2025, § 57 FamFG, Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 03.06.2026 - 11 WF 75/26
    Rn. 24 Soweit angeführt wird, dass dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 57 FamFG entspreche, den Fortgang der Hauptsache nicht dadurch zu behindern, dass wegen einstweiliger Anordnungen die Verfahrensakten zwischen den Instanzen hin und her gesandt werden und dass § 57 FamFG einer Entlastung der Rechtsmittelgerichte diene, womit die Anfechtbarkeit alleine einer Kostenentscheidung nicht in Einklang zu bringen sei (OLG Nürnberg, FamRZ 2024, 1559 16550), ist auszuführen, dass zum einen in Zeiten der elektronischen Akte die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens beim Amtsgericht nicht (mehr) dadurch behindert wird, dass parallel dazu ein Kostenbeschwerdeverfahren in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung beim Oberlandesgericht geführt wird.
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2026 - 20 WF 27/26

    Kostenverteilung in Kindschaftsverfahren über Sorge und Umgang

    Dies treffe auf eine Kostenentscheidung - isoliert betrachtet - nicht zu, da diese lediglich wirtschaftliche Interessen zum Gegenstand habe und der Gesetzgeber durch die fehlende Anfechtbarkeit von einstweiligen Anordnungen zum Unterhalt deutlich gemacht habe, dass rein wirtschaftliche Belange grundsätzlich keiner Nachprüfung unterliegen sollen (so OLG Koblenz…, Beschluss vom 13.06.2022 - 9 WF 264/22 -, Rn. 4, juris, …sowie Beschluss vom 09.09.2019 - 13 WF 776/19 -, Rn. 4, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 06.11.2023 - 2 WF 130/23 -, Rn. 22 , juris, m.w.N.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.04.2024 - 7 WF 231/24 -, Rn. 16, juris;… Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 36. Auflage, 10/2025, § 57 FamFG, Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2024 - 5 WF 76/24

    Isolierte Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen im einstweiligen …

    Rn. 11 Bei Kostenentscheidungen, die in den nach § 57 Satz 2 FamFG genannten Fällen nach mündlicher Erörterung im Zusammenhang mit einer Sachentscheidung ergangen sind, steht indes die Vorschrift des § 57 FamFG der isolierten Anfechtbarkeit nicht entgegen (vgl. Prütting/Helms/Dürbeck, FamFG, 6. Auflage 2023, § 57 FamFG, Rn. 22, Musielak/Borth/Frank/Frank, a.a.O., § 57 Rn. 10, OLG Frankfurt vom 16.05.2023 - 6 WF 55/23, juris Rn. 11, unter anderem andere Auffassung OLG Karlsruhe vom 06.11.2023 - 2 WF 130/23 , juris und OLG Nürnberg vom 11.04.2024 - 7 WF 231/24, juris jeweils mit Hinweis auf den Meinungsstand).
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