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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9424
OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02 (https://dejure.org/2002,9424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2002 - 7 WF 73/02 (https://dejure.org/2002,9424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 7 WF 73/02 (https://dejure.org/2002,9424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vergütungsfähige Aufgaben des Verfahrenspflegers eines Kindes

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 190 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
    Der Verfahrenspfleger hat also nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (OLG Brandenburg MDR 2001 S. 573 unter Bezug auf Bundesverfassungsgericht MDR 1999 S. 99 = FamRZ 1999 S. 85, 87).
  • OLG Naumburg, 19.06.2001 - 14 WF 75/01

    Vergütung des Verfahrenspflegers - Einzelfallprüfung Notwendigkeit und …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
    Vielmehr bedarf es generell der Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit der vergütungshalber geltend gemachten Tätigkeit im Einzelfall, da der Verfahrenspfleger nicht nach individuellem Belieben die Höhe der ihm zustehenden Vergütung durch eine sachlich unangemessene und nicht gebotene Ausweitung seiner Aktivitäten bestimmen kann (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 19. Juni 2001, 14 WF 75/01).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
    Rn. 17 beteiligen, insbesondere keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (…brandenburgisches OLG a. a. O.; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2000 S. 177 ff.; Kammergericht FamRZ 2000 S. 1300; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1999, S. 1293 f.).
  • OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 82/00

    Anfechtung der Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
    Nicht zu dem vergütungsfähigen Aufgabenkreis gehören zwischen den Beteiligten vermittelnde und Lösungsvorschläge herbeiführende Aktivitäten (…vgl. OLG München, FamRZ 2002, S. 563; Anmerkung Luthin zu OLG Karlsruhe FamRZ 2001 S. 1167).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01

    Umfang der Vergütung des Verfahrenspflegers eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
    Der Verfahrenspfleger hat also nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (OLG Brandenburg MDR 2001 S. 573 unter Bezug auf Bundesverfassungsgericht MDR 1999 S. 99 = FamRZ 1999 S. 85, 87).
  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
    Rn. 17 beteiligen, insbesondere keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (…brandenburgisches OLG a. a. O.; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2000 S. 177 ff.; Kammergericht FamRZ 2000 S. 1300;… OLG Frankfurt am Main FamRZ 1999, S. 1293 f.).
  • BayObLG, 06.03.1990 - BReg. 1a Z 41/89

    Unterhaltsgewährung; Unterhaltsbestimmung; Undurchführbar; Änderungsentscheidung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
    Der Geschäftswert ist gemäß § 131 Abs. 2 KostO i. V. m. § 30 Abs. 1 KostO aufgrund der teilweisen Zurückweisung des Rechtsmittels lediglich nach dem herabgesetzten Gegenstandswert des erfolglosen Teils der Beschwerde zu bemessen (BayObLG FamRZ 1990 S. 905, 907).
  • OLG München, 11.02.2000 - 16 WF 1616/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
    Nicht zu dem vergütungsfähigen Aufgabenkreis gehören zwischen den Beteiligten vermittelnde und Lösungsvorschläge herbeiführende Aktivitäten (vgl. OLG München, FamRZ 2002, S. 563; Anmerkung Luthin zu OLG Karlsruhe FamRZ 2001 S. 1167).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind

    Für den Verfahrenspfleger als subjektivem Interessenvertreter des Kindes (…BT-Drucks. 13/4899, S. 129 f), gehören die über die Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich der nach dem objektiven Kindeswohl angezeigten Maßnahmen, und die Erforschung der dem Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung nicht zu seinen Aufgaben (erkennender Senat, ZfJ 2002, 233, 234 und FPR 2002, 280 sowie MDR 2001, 573 m.w.N. und FamRZ 2001, 692, 693; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190; KG, FamRZ 2002, 1661 und KGR Berlin 2001, 385, 386; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 408), auch wenn diese Tätigkeit nützlich und möglicherweise zur Konfliktlösung beitragen kann.

    Zwischen den Beteiligten vermittelnde und Lösungsvorschläge herbeiführende Aktivitäten gehören nicht zum Aufgabenkreis eines Verfahrenspflegers (OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190, OLG Dresden, FamRZ 2002, 968; OLG Braunschweig, FamRZ 2001, 776, 777 und MDR 2001, 696), auch soweit die Tätigkeit auf die Ermittlung und Wiedergabe der einzelnen Standpunkte der Eltern gegenüber den übrigen Beteiligten entfällt (KG, FamRZ 2000, 1300, 1301).

  • OLG Brandenburg, 28.04.2008 - 13 WF 28/08

    Ersetzbarkeit der Aufwendungen eines Verfahrenspflegers für die Erfüllung der ihm …

    Für den Verfahrenspfleger als subjektiven Interessenvertreter des Kindes gehören die über die Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich der nach dem objektiven Kindeswohl angezeigten Maßnahmen, und die Erforschung der dem Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung nicht zu seinen Aufgaben (OLG Düsseldorf FamRZ 2003, 190 [OLG Düsseldorf 08.07.2002 - 7 WF 73/02] ), auch wenn diese Tätigkeiten nützlich sein und möglicherweise zur Konfliktlösung beitragen können.
  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 25/04

    Klärung einer Aussage des Kindes unter den für die Sorgerechtsentscheidung …

    Für den Verfahrenspfleger als subjektivem Interessenvertreter des Kindes (…BT-Drucks. 13/4899, S. 129 f), gehören die über die Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Tätigkeiten zur Informationsgewinnung nicht zu seinen Aufgaben (erkennender Senat, ZfJ 2002, 233, 234 und FPR 2002, 280 sowie MDR 2001, 573 m.w.N. und FamRZ 2001, 692, 693 [OLG Brandenburg 22.11.2000 - 9 WF 218/00] ; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190 [OLG Düsseldorf 08.07.2002 - 7 WF 73/02] ; KG, FamRZ 2002, 1661 und KGR Berlin 2001, 385, 386; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 408), auch wenn diese Aktivitäten nützlich wären.
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