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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.02.2023 - 7 Ws 23/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7411
OLG Frankfurt, 15.02.2023 - 7 Ws 23/23 (https://dejure.org/2023,7411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.02.2023 - 7 Ws 23/23 (https://dejure.org/2023,7411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 7 Ws 23/23 (https://dejure.org/2023,7411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 172 StPO, § 78b ZPO
    Ausnahmsweise Beiordnung eines Notanwalts für die Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 174 ; StPO § 177
    Grundsätzliche Ablehnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren; Entsprechende Anwendung des § 78b ZPO für Bestellung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren; Ausnahmen für Bestellung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 1 Ws 42/21

    Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren; Nachweispflicht …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2023 - 7 Ws 23/23
    Denn es wäre ihm nach den gegebenen Umständen - Vertretung in einem Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO - zumutbar gewesen, wesentlich mehr als die drei konkret ersuchten Rechtsanwälte in Bezug auf die Übernahme des Mandats anzufragen (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 20 Ws 152/21; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 1 Ws 42/21).
  • OLG Rostock, 23.06.2021 - 20 Ws 152/21

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2023 - 7 Ws 23/23
    Denn es wäre ihm nach den gegebenen Umständen - Vertretung in einem Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO - zumutbar gewesen, wesentlich mehr als die drei konkret ersuchten Rechtsanwälte in Bezug auf die Übernahme des Mandats anzufragen (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 20 Ws 152/21; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 1 Ws 42/21).
  • OLG Frankfurt, 23.07.1981 - 2 Ws 144/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2023 - 7 Ws 23/23
    Die Beiordnung eines sogenannten Notanwalts ist im Klageerzwingungsverfahren grundsätzlich unzulässig (ständige Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main, vgl. NStZ 1981, 491; Beschluss vom 29. Januar 2009 - 2 Ws 19/09 m.w.N.; Beschluss vom 14. Juli 2011 - 3 Ws 587/11).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2023 - 7 Ws 148/23

    Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren und wiederholter Antrag …

    Die Beiordnung eines sogenannten Notanwalts ist im Klageerzwingungsverfahren grundsätzlich unzulässig (ständige Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main, vgl. z.B. Beschluss vom 15. Februar 2023 - 7 Ws 23/23 = BeckRS 2023, 5527).

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, welche erfolglosen Bemühungen er entfaltet hat, um die Übernahme des Mandats durch einen Rechtsanwalt zu erreichen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. Februar 2023 - 7 Ws 288/22 und Beschluss vom 15. Februar 2023 - 7 Ws 23/23, a.a.O.).

  • BVerfG, 25.02.2025 - 2 BvR 131/25

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine staatsanwaltschaftliche …

    Er setzt sich nicht damit auseinander, dass nach der Rechtsprechung des für seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zuständigen Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Möglichkeit der Beiordnung eines Notanwalts in entsprechender Anwendung des § 78b ZPO besteht (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15. Februar 2023 - 7 Ws 23/23 -, juris, Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 6 W 69/23

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts Nachweis ausreichender …

    In Sachen vor den Instanzgerichten ist einer Partei ein konkretes Bemühen um Mandatsübernahme bei erheblich mehr Rechtsanwälten zumuten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2023 - 7 Ws 23/23, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.01.2023 - 8 W 3449/22, juris;… OLG Brandenburg a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 03.03.1993 - 1 W 1014/93, juris), das gilt insbesondere wenn ausreichend Zeit zur Verfügung steht und nicht etwa ein fristgebundenes Rechtsmittel einzulegen ist (…vgl. OLG Nürnberg a.a.O.;… Toussaint in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 78b Rn 6;… Weth in Musielak/Voit ZPO, 20. Auflage 2023, § 78b Rn 4).
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