Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayPrG Art. 4; StPO § 153a Abs. 2
Presserechtlicher Auskunftsanspruch bei Einstellung des Strafverfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayPrG Art. 4; StPO § 153a Abs. 2
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Gerichtliche Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs. 2 StPO ; Nennung der Höhe der Geldauflage; Nennung des Empfängers der Geldauflage - rechtsportal.de
BayPrG Art. 4; StPO § 153a Abs. 2
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Gerichtliche Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs. 2 StPO ; Nennung der Höhe der Geldauflage; Nennung des Empfängers der Geldauflage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsanspruch der Presse bei Einstellung des Strafverfahrens durch das Gericht nach § 153a Abs. 2 Satz 1 StPO
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 09.12.2020 - RN 4 K 19.1389
- VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181
Papierfundstellen
- NJW 2024, 376
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181
Rn. 10 b) Entgegen der Ansicht des Beklagten ist den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 - (…juris Rn. 18 und 19) nicht zu entnehmen, dass die vorzunehmende Abwägungsentscheidung im Ermessen des Beklagten stünde und gerichtlich ausschließlich nach Maßgabe von § 114 Satz 1 VwGO zu überprüfen wäre.Eine derartige Ermessensreduzierung sei jedoch nicht gegeben (vgl. BVerfG, B.v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 - juris Rn. 6).
Vielmehr müssten konkrete Auskunftsbegehren - beispielsweise zu den Gründen der Strafzumessung - formuliert werden (vgl. BVerfG, B.v. 14.9.2015 a.a.O. Rn. 7).
Dies gelte auch in Bezug auf Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden einschließlich der Gerichte, wobei zu berücksichtigen sei, dass der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit selbst Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen allgemein anerkannt sei (B.v. 14.9.2015 a.a.O. Rn. 16).
Bei der Erfüllung des Anspruchs werde den Behörden ein Ermessensspielraum zugestanden, der sich lediglich im Einzelfall zu einem Anspruch auf Akteneinsicht verdichte (B.v. 14.9.2015 a.a.O. Rn. 18 m.w.N.).
Das danach maßgebliche öffentliche Informationsinteresse sei anhand des Gegenstands des Auskunftsersuchens und damit der beabsichtigten Berichterstattung zu bestimmen (B.v. 14.9.2015 a.a.O. Rn. 19).
Unter anderem gestützt auf den zuvor zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 - (…juris Rn. 16 ff. m.w.N.) hat der Senat mit Beschlüssen vom 15. Mai 2023 - 7 CE 23.666 - (juris) und vom 29. Juni 2023 - 7 CE 23.820 - (juris) entschieden, dass die Tatsache, dass ein Strafbefehl gänzlich ohne eine Hauptverhandlung ergeht (vgl. § 403 Abs. 3 Satz 1 StPO), der grundsätzlichen Publikationswürdigkeit eines Strafbefehls selbst dann nicht entgegensteht, wenn die Erwartung, der Inhalt des Strafbefehls gelange nicht an die Öffentlichkeit, für den Angeschuldigten ein ausschlaggebender Faktor gewesen ist, den Strafbefehl zu akzeptieren.
Rn. 21 Zudem hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 15. Mai 2023 - 7 CE 23.666 - (juris) und vom 29. Juni 2023 - 7 CE 23.820 - (juris) festgestellt, dass sich insbesondere dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 - (juris) eindeutig entnehmen lässt, dass der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit selbst Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen allgemein anerkannt ist.
Die insoweit grundsätzlich bestehende Veröffentlichungspflicht erstrecke sich nicht nur auf rechtskräftige Entscheidungen, sondern könne bereits vor Rechtskraft greifen (BVerfG, B.v. 14.9.2015 a.a.O. Rn. 20).
Die Verantwortung für die Beachtung entsprechender Sorgfaltspflichten liegt jedoch grundsätzlich bei den Medien selbst (vgl. BVerfG, B.v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 15.05.2023 - 7 CE 23.666
Amtsgericht muss anonymisierte Fassung eines Strafbefehls an Journalisten …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181
Unter anderem gestützt auf den zuvor zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 - (…juris Rn. 16 ff. m.w.N.) hat der Senat mit Beschlüssen vom 15. Mai 2023 - 7 CE 23.666 - (juris) und vom 29. Juni 2023 - 7 CE 23.820 - (juris) entschieden, dass die Tatsache, dass ein Strafbefehl gänzlich ohne eine Hauptverhandlung ergeht (vgl. § 403 Abs. 3 Satz 1 StPO), der grundsätzlichen Publikationswürdigkeit eines Strafbefehls selbst dann nicht entgegensteht, wenn die Erwartung, der Inhalt des Strafbefehls gelange nicht an die Öffentlichkeit, für den Angeschuldigten ein ausschlaggebender Faktor gewesen ist, den Strafbefehl zu akzeptieren.Zwar können einem Auskunftsanspruch der Presse im Einzelfall die zu beachtenden Belange des Betroffenen entgegenstehen; dies ändere jedoch nichts an der generellen Veröffentlichungswürdigkeit von Strafbefehlen (…vgl. B.v. 29.6.2023 - 7 CE 23.820 - juris Rn. 20; B.v. 15.5.2023 - 7 CE 23.666 - juris).
Rn. 21 Zudem hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 15. Mai 2023 - 7 CE 23.666 - (juris) und vom 29. Juni 2023 - 7 CE 23.820 - (juris) festgestellt, dass sich insbesondere dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 - (juris) eindeutig entnehmen lässt, dass der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit selbst Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen allgemein anerkannt ist.
- VGH Bayern, 29.06.2023 - 7 CE 23.820
Vorläufiger Rechtsschutz gegen beabsichtigte Herausgabe eines rechtskräftigen …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181
Unter anderem gestützt auf den zuvor zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 - (…juris Rn. 16 ff. m.w.N.) hat der Senat mit Beschlüssen vom 15. Mai 2023 - 7 CE 23.666 - (juris) und vom 29. Juni 2023 - 7 CE 23.820 - (juris) entschieden, dass die Tatsache, dass ein Strafbefehl gänzlich ohne eine Hauptverhandlung ergeht (vgl. § 403 Abs. 3 Satz 1 StPO), der grundsätzlichen Publikationswürdigkeit eines Strafbefehls selbst dann nicht entgegensteht, wenn die Erwartung, der Inhalt des Strafbefehls gelange nicht an die Öffentlichkeit, für den Angeschuldigten ein ausschlaggebender Faktor gewesen ist, den Strafbefehl zu akzeptieren.Zwar können einem Auskunftsanspruch der Presse im Einzelfall die zu beachtenden Belange des Betroffenen entgegenstehen; dies ändere jedoch nichts an der generellen Veröffentlichungswürdigkeit von Strafbefehlen (vgl. B.v. 29.6.2023 - 7 CE 23.820 - juris Rn. 20; B.v. 15.5.2023 - 7 CE 23.666 - juris).
Rn. 21 Zudem hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 15. Mai 2023 - 7 CE 23.666 - (juris) und vom 29. Juni 2023 - 7 CE 23.820 - (juris) festgestellt, dass sich insbesondere dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 - (juris) eindeutig entnehmen lässt, dass der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit selbst Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen allgemein anerkannt ist.
- BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181
Rn. 28 Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (…stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.). - BVerwG, 22.01.2019 - 5 B 1.19
Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens; Widerspruch gegen Aussetzung …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181
Rn. 28 Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.;… B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181
Um einen auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390
Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181
Rn. 28 Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (…stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.;… B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181
Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181
Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548). - BVerwG, 28.10.2021 - 10 C 5.20
Informationszugang in Bezug auf die Prüfungs- und Beratungstätigkeit des …
- OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2026 - 6 MB 49/26
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das Landgericht Flensburg nur teilweise …
Als negative Anspruchsvoraussetzungen unterliegen die Gründe des § 4 Abs. 2 PresseG der vollständigen gerichtlichen Kontrolle (vgl. VGH München, Beschl. v. 03.08.2023 - 7 ZB 21.181 -, juris Rn. 9;… (ähnlich schon Beschl. d. Senats v. 17.10.2025 - 6 MB 28/25 -, juris Rn. 20 ). - VG Schleswig, 07.07.2026 - 6 B 17/26
Veröffentlichungswürdige Gerichtsentscheidung, Allgemeininteresse, Publikation …
Die von dem Bundesverfassungsgericht etablierte Publikationspflicht umfasst nicht nur Urteile, sondern auch alle weiteren verfahrensleitenden oder -beendenden Entscheidungen wie (Nicht-)Eröffnungsbeschlüsse, Strafbefehle oder Einstellungen nach § 153a StPO (vgl. zu Strafbefehlen und Einstellungen nach § 153a StPO Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. August 2023 - 7 ZB 21.181 -, juris Rn. 18).Dies lässt sich dem in Art. 6 Abs. 1 EMRK normierten Öffentlichkeitsgrundsatz entnehmen, der sowohl die Verhandlung, Verkündungs- und Volksöffentlichkeit sowie die Medienöffentlichkeit beinhaltet und für den demokratischen Rechtsstaat ein eminent wichtiges Verfahrensrecht darstellt, welches einer "Geheimjustiz" mit stillen Willküranteilen vorbeugen soll (Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. August 2023 - 7 ZB 21.181 -, juris Rn. 18).
Hieraus ergibt sich eine grundsätzliche Pflicht, zumindest auf Antrag Auskunft zu erteilen, es sei denn zu beachtende Belange - hier der Durchführung eines ordnungsgemäßen Hauptverfahrens - stünden dem entgegen (vgl. zu Strafbefehlen und Einstellungen nach § 153a StPO Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. August 2023 - 7 ZB 21.181 -, juris Rn. 18).
Grundsätzlich steht dem Antragsgegner hinsichtlich des "Wie" der Auskunftserteilung ein Ermessen zu (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. August 2023 - 7 ZB 21.181 -, juris Rn. 13).
- VG Neustadt, 07.11.2023 - 5 K 75/23
Pressevertreter hat Anspruch auf Einsicht in Ermittlungsakten zum Mord an der …
Rechtsgrundlage für den Anspruch des Klägers auf Einsicht in die Ermittlungsakte in Form der Überlassung einer Kopie ist § 12a LMG, mit dem der presserechtliche Auskunftsanspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG einfachgesetzlich verankert ist (vgl. zur bayrischen Parallelregelung: Bayrischer VGH, Beschluss vom 3. August 2023 - 7 ZB 21.181 -, juris, Rn.8; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 23. November 2020 - 2 B 11397/20.OVG -, juris, Rn. 11).Rn. 38 Der insoweit eröffnete Ermessensspielraum kann sich lediglich im Einzelfall zu dem Anspruch eines Pressevertreters auf Akteneinsicht oder Aktenvorlage verdichten (…vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 -, Rn. 18, juris; Bayrischer VGH, Beschluss vom 3. August 2023 - 7 ZB 21.181 -, juris, Rn.8).
Rn. 40 Soweit die Beantwortung konkreter Fragen ausnahmsweise nicht ausreichend erscheint, wird bei solchen Verfahren, die nicht zur Anklage kamen (vgl. zum Auskunftsanspruch bei Verfahrenseinstellung durch das Gericht: Bayrischer VGH, Beschluss vom 3. August 2023 - 7 ZB 21.181 - juris, Rn 16 ff), regelmäßig aber allenfalls die - vorliegend nicht mehr im Streit befindliche - Einsicht in die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft in Betracht kommen, um den Auskunftsanspruch der Presse zu gewährleisten.
Rn. 52 Die Entscheidung darüber, ob schutzwürdigen Interessen des Betroffenen den konkret geltend gemachten presserechtlichen Informationsanspruch ausschließen, unterliegt der vollständigen gerichtlichen Kontrolle (vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 3. August 2023 - 7 ZB 21.181 - juris, Rn. 9).
- VG Regensburg, 30.06.2026 - RO 4 E 26.831
Presserecht, Auskunftsanspruch, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf …
Zudem ist weiterhin zu berücksichtigen, dass entsprechend der Rechtsprechung des BayVGH, ein presserechtlicher Auskunftsanspruch dem Grunde nach auch dann besteht, wenn die Entscheidung (Strafbefehl, Einstellung nach § 153a StPO) außerhalb einer öffentlichen Hauptverhandlung ergangen ist (vgl. BayVGH, B. v. 15.5.2023 - 7 CE 23.666 mwN; BayVGH, Beschluss vom 3.8.2023 - 7 ZB 21.181 Rn. 18).Zwar steht die Art der Beantwortung grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (vgl. BayVGH B. v. 3.8.2023 - 7 ZB 21.181, Rn. 8), dies bedeutet jedoch nicht, dass die Behörde selbst entscheiden kann, welche Informationen sie herausgibt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2025 - 15 B 1097/24
Einsichtnahme in Form der Erstellung von Kopien in sämtliche Unterlagen zu den …
Rn. 46 Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 -, juris Rn. 18 f.; BVerwG, Urteile vom 25. September 2024 - 6 A 3.22 -, juris Rn. 42, und vom 30. Januar 2020 - 10 C 18.19 -, juris Rn. 31; OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2017 - 15 B 1112/15 -, juris Rn. 68 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 3. August 2023 - 7 ZB 21.181 -, juris Rn. 8; Thür. - VG Schleswig, 24.03.2026 - 6 B 27/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch über ein staatsanwaltschaftliches …
Zumindest begründet der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht generell die Verneinung eines Auskunftsanspruchs (Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. August 2023 - 7 ZB 21.181 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 15. Mai 2023 - 7 CE 23.666 -, juris Rn. 28). - VG Regensburg, 14.01.2026 - RO 4 E 25.2788
Tatsachenauskunft, Persönlichkeitsrecht, Bestimmtheit des Antrags, Vorwegnahme …
Rn. 98 Nur im Einzelfall kann sich der Auskunftsanspruch ausnahmsweise zu einem Anspruch auf Akteneinsicht oder Zurverfügungstellung von Kopien verdichten, wenn im Hinblick auf die begehrte Information andere Formen des Informationszugangs unsachgemäß wären und nur auf diese Weise vollständige und wahrheitsgemäße Sachverhaltskenntnis vermittelt werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 - juris Rn. 18 f.; BVerwG, U.v. 25.9.2024 - 6 A 3.22 - juris Rn. 42, und v. 30.1.2020 - 10 C 18.19 - juris Rn. 31; OVG NRW, B.v. 17.3.2017 - 15 B 1112/15 - juris Rn. 68 ff.; Bay. VGH, B.v. 3.8.2023 - 7 ZB 21.181 - juris Rn. 8; Thür. - VG München, 19.06.2026 - M 10 E 26.3995
Einstweilige Anordnung, Presserechtlicher Auskunftsanspruch, Dringlichkeit, …
Rn. 24 Gemessen an diesen Grundsätzen hat der Antragsteller einen Anspruch auf Beantwortung der von ihm konkret gestellten Fragen, soweit das Landratsamt hierzu über Informationen verfügt (zu dieser Einschränkung vgl. BayVGH B.v. 3.8.2023 - 7 ZB 21.181, juris Rn 8). - VG München, 21.05.2024 - M 10 E 24.2241
Einstweilige Anordnung, Presserechtlicher Auskunftsanspruch, Dringlichkeit, …
Rn. 24 Gemessen an diesen Grundsätzen hat der Antragsteller einen Anspruch auf Beantwortung der von ihm konkret gestellten Fragen, soweit das Landratsamt Miesbach hierzu über Informationen verfügt (zu dieser Einschränkung vgl. BayVGH B.v. 3.8.2023 - 7 ZB 21.181; juris Rn 8).
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