Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.08.1999 - 7 ZS 99.2168 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- saarheim.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Widerruf eines Kindergartenplatzes
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 815
- DÖV 2000, 646
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Bayern, 10.10.2012 - 12 CE 12.2170
Kindertageseinrichtung; Benutzungsverhältnis
Insoweit bedarf es vielmehr einer hoheitlichen Regelung in der Gestalt eines (Widerrufs-) Verwaltungsakts (vgl. hierzu näher BayVGH, Urteil vom 22.11.2006 - 7 B 05.2273 -, NVwZ-RR 2007, 765 [466]; Beschluss vom 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 -, DÖV 2000, 646; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.9.2003 - 24 L 3143/03 -, NWVBl 2004, 33 [34]).Eine solche Rechtsvorschrift kann auch eine kommunale Satzung sein (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 -, DÖV 2000, 646).
- VG Augsburg, 31.08.2016 - Au 3 K 16.819
Ausschluss aus Kindergarten
Insoweit bedarf es vielmehr einer hoheitlichen Regelung in der Gestalt eines (Widerrufs-)Verwaltungsakts (vgl. hierzu näher BayVGH, U. v. 22.11.2006 - 7 B 05.2273 - NVwZ-RR 2007, 765; B. v. 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 - DÖV 2000, 646; VG Düsseldorf, B. v. 10.9.2003 - 24 L 3143/03 - NWVBl 2004, 33;… vgl. zum Ganzen: BayVGH, B. v. 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - juris Rn. 42).Eine solche Rechtsvorschrift kann auch eine auf Basis von Art. 23 f. GO erlassene kommunale Kindertageseinrichtungs-Satzung sein (…vgl. BayVGH, B. v. 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - juris Rn. 46; B. v. 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 - DÖV 2000, 646 - juris Rn. 19).
Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Fällen des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 49 Abs. 2 BayVwVfG im Regelfall von einem sog. intendierten Überwiegen des öffentlichen Interesses am Widerruf auszugehen (vgl. BayVGH, B. v. 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 - DÖV 2000, 646 - juris Rn. 28 unter Bezugnahme auf BVerwG, NVwZ 1992, 565).
- VG Regensburg, 31.08.2022 - RO 3 S 22.2063
Kein Anspruch auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung für nicht …
Rn. 35 Im Zusammenhang mit dem Zugang nicht ortsansässiger Kinder zu einem städtischen Kindergarten hat etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 - juris Rn. 20 ff.) in der Vergangenheit bereits Folgendes festgehalten:.Deshalb dürfen gemeindefremde Kinder grundsätzlich nicht in einen gemeindlichen Kindergarten aufgenommen werden, so lange dort nicht die gemeindeangehörigen Kinder untergebracht sind (BayVGH vom 31.8.1999, DÖV 2000, 646).
Aus diesem Grund müsste diese somit voraussichtlich beispielsweise - wie es etwa in der Satzung, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 - juris) geprüft hat, auch vorgesehen war - mit dem Vorbehalt versehen sein, dass die Plätze nicht für ortsansässige Kinder benötigt werden und/oder der Antragsgegnerin Ermessen einräumen.
- VG Regensburg, 26.01.2022 - RO 5 E 21.2248
Kein Anspruch auf Aushebung des Vergabeverfahrens für die Zulassung zu einem …
In diesem Fall erachtet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Gemeinde angesichts ihres ortsbezogenen Daseinsvorsorgeauftrags sogar für verpflichtet, öffentliche Einrichtungen vorrangig Gemeindeangehörigen zur Verfügung zu stellen (BayVGH, B. v. 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168). - VG Augsburg, 14.01.2022 - Au 8 K 20.1406
Allgemeine Feststellungsklage, Subsidiarität der allgemeinen Feststellungsklage …
Eine solche Rechtsvorschrift kann neben dem Gesetz insbesondere auch eine Rechtsverordnung oder eine Satzung sein (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 - juris Rn. 19;… BeckOK VwVfG/Abel, VwVfG, § 49 Rn. 60).Getroffene Satzungsregelungen sind im Rahmen einer vorzunehmenden Inzidenzprüfung - trotz einer zwischenzeitlich etwa abgelaufenen Zweijahresfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zur Erhebung einer Normenkontrollklage - gerichtlich zu überprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 02.12.2003 - 7 CE 03.2722
Kindergartenplatz, beschränkte Kapazität, Vergabekriterien, kein Anspruch auf …
Weder aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO noch aus Art. 6 Abs. 2 GG noch aus Art. 7 und 15 des Bayerischen Kindergartengesetzes (BayKiG) folgt ein Rechtsanspruch auf Aufnahme eines Kindes in einen bestimmten Kindergarten im Gemeindegebiet (vgl. BayVGH vom 31.8.1999 BayVBl 2000, 761/762). - VG Ansbach, 07.09.2026 - AN 4 S 26.2668
Widerruf der Marktzulassung, Auswahlermessen, Stadtratskompetenz, …
Rechtsvorschrift in diesem Sinne ist auch eine kommunale Satzung (BayVGH, B.v. 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 06.12.2010 - 12 CE 10.2588
Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Rn. 30 Dass sich die Beigeladene im Innenverhältnis im Gegenzug zu erhöhten Betriebskostenzuschüssen und aus freiem Entschluss gegenüber der Standortgemeinde (hier: Antragsgegnerin) verpflichtet hat, bevorzugt und im Sinne des Sicherstellungsauftrages der Gemeinde aus Art. 5 BayKiBiG ortsansässige Kinder aufzunehmen, ist vor diesem Hintergrund weder verfassungswidrig noch verstößt es gegen die guten Sitten (vgl. dazu bereits BayVGH vom 31.8.1999 BayVBl 2000, 761). - OVG Thüringen, 25.10.2006 - 3 EO 480/06 2000, 37; a. A. Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. August 1999 - ZS 99.2168 - DÖV 2000, 646 [VGH Bayern 31.08.1999 - 7 ZS 99/2168] = NVwZ-RR 2000, 815 = BayVBl. 2000, 761).
- VG München, 04.10.2010 - M 17 E 10.4324
Kein Rechtsanspruch von Auswärtigen; auf Kindergartenplatz
Der Vorrang von Kindern, die in der Stadt wohnen, vor auswärtigen Kindern, ist ein zulässiges und angemessenes Auswahlkriterium (BayVGH v. 31.8.1999, BayVBl 2000, 761).
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