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   VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97   

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VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97 (https://dejure.org/1998,12851)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.06.1998 - 7-IV-97 (https://dejure.org/1998,12851)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 7-IV-97 (https://dejure.org/1998,12851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 461
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    a) Soweit die Anwendung von Bundesrecht des gerichtlichen Verfahrens, nämlich die Regelungen des ArbGG zur Heranziehung der ehrenamtlichen Richter im arbeitsgerichtlichen Verfahren, durch Gerichte des Freistaats Sachsen im Streit steht, ist der Sächsische Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung anhand der Grundrechte und grundrechtsgleichen Gewährleistungen der Sächsischen Verfassung befugt, soweit sie den gleichen Inhalt wie entsprechende Rechte des Grundgesetzes haben (BVerfG, Beschluß vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95; SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95).

    Mit der von ihm beanspruchten Prüfungskompetenz hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts weicht der Verfassungsgerichtshof zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen ab (vgl. z.B. Beschluß vom 11. November 1992, P.St. 1145; vom 8. Januar 1969, P.St. 497; s. auch Beschluß des BVerfG vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95).

  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 126/95

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    geschäftsplanmäßige Regelung, daß in Fällen der Vertagung, etwa zur Fortsetzung oder Durchführung einer Beweisaufnahme, die Kammerbesetzung die gleiche bleibt, begegnet werden (vgl. BAG NZA 1997, 333; BAG AP Nr. 3, 4 § 39 ArbGG 1979; BAG AP Nr. 54 Anl.

    Sie entspräche auch nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Entscheidungen vom 26. September 1996, NZA 1997, 333 und vom 26.9. 1996, AP Nr. 3 zu § 39 ArbGG 1979, anders noch BAG vom 19.6. 1973, AP Nr. 47 zu Art. 9 GG "Arbeitskampf").

  • LAG Sachsen, 25.06.1996 - 7 Sa 1089/95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    Der Beschwerdeführer wendet sich gegen ein Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juni 1996 (7 Sa 1089/95), mit dem seine Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 29. September 1995 (3 Ca 9976/94) zurückgewiesen wurde.

    Die Berufung des Beschwerdeführers hat das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 25. Juni 1996 ( 7 Sa 1089/95) zurückgewiesen, weil dem Beschwerdeführer die Weiterbeschäftigung der Klägerin in der Maßnahme nach deren Verlängerung möglich und zumutbar gewesen sei; soweit dies wegen des geänderten Anforderungsprofils nicht möglich gewesen sei, habe er diese Ursache willkürlich selbst gesetzt.

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    Damit war aber nicht die Möglichkeit ausgeschlossen, im Hinblick auf die fehlende Weiterqualifikation zu kündigen oder aber darzulegen, daß der Beschwerdeführer sich darum bemüht habe, die erneute Zuweisung der Klägerin bei der Bundesanstalt für Arbeit zu erreichen, aber wegen der mangelnden Qualifikation gescheitert sei (vgl. BAG NZA 1997, 253, 255).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    a) Soweit die Anwendung von Bundesrecht des gerichtlichen Verfahrens, nämlich die Regelungen des ArbGG zur Heranziehung der ehrenamtlichen Richter im arbeitsgerichtlichen Verfahren, durch Gerichte des Freistaats Sachsen im Streit steht, ist der Sächsische Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung anhand der Grundrechte und grundrechtsgleichen Gewährleistungen der Sächsischen Verfassung befugt, soweit sie den gleichen Inhalt wie entsprechende Rechte des Grundgesetzes haben (BVerfG, Beschluß vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95; SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95).
  • BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97

    Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus GG Art 101 Abs 1 S 2

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    bb) Das Fehlen einer Regelung, nach der die Gerichtsbesetzung im Fortsetzungstermin zwingend dieselbe bleibt, ist mit der Garantie des gesetzlichen Richters vereinbar (vgl. BVerfG, NZA 1998, 445; a.A. - ohne Begründung - Berkemann JR 1997, 281, 284).
  • BVerfG, 22.10.1992 - 2 BvR 1188/87

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erhebung von Bestzungsrügen -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    Der Beschwerdeführer hat bereits in diesem Verfahren die Rüge einer Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf) in konkreter Form hinreichend substantiiert erhoben (vgl. BVerfG NVwZ 1993, 1080).
  • StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497

    Grundrechtsklage - Erschöpfung des Rechtswegs und Prüfungskompetenz des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    Mit der von ihm beanspruchten Prüfungskompetenz hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts weicht der Verfassungsgerichtshof zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen ab (vgl. z.B. Beschluß vom 11. November 1992, P.St. 1145; vom 8. Januar 1969, P.St. 497; s. auch Beschluß des BVerfG vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95).
  • StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1145

    Unzulässige Grundrechtsklage mangels Prüfungskompetenz des StGH

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    Mit der von ihm beanspruchten Prüfungskompetenz hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts weicht der Verfassungsgerichtshof zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen ab (vgl. z.B. Beschluß vom 11. November 1992, P.St. 1145; vom 8. Januar 1969, P.St. 497; s. auch Beschluß des BVerfG vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer

    7-IV-97; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 2 BvR 332/05 - juris Rn. 20; Degenhart in: Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl., Art. 101 Rn. 17).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 99-IV-18

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im

    der Auslegung und Anwendung eines Geschäftsverteilungsplanes begründen nur dann eine Verletzung des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf, wenn einem Verfahrensbeteiligten der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 9. März 2000 - Vf. 20-IV-99; Beschluss vom 25. Juni 1998 - Vf. 7-IV-97; BayVerfGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - Vf. 21-VI-06 - juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1970, BVerfGE 29, 45 [48 f.]; BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1990, NJW 1991, 1370; Beschluss vom 15. Juli 2015, NVwZ 2015, 1695, 1698; Beschluss vom 15. September 1987 - 9 CB 270/86 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    Nicht jede Abweichung von dieser Zuständigkeit bedeutet indes einen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Gewähr, sondern nur eine solche, die willkürlich ist (SächsVerfGH Beschluss vom 17. September 1998 Vf. 56-IV-97, Beschluss vom 25. Juni 1998 - Vf. 7-IV-97).
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