Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 44 FlurbG, § 65 FlurbG, § 88 Nr 4 S 2 FlurbG, § 87 Abs 1 FlurbG, § 87 Abs 2 FlurbG
Bedingungen für die vorläufige Besitzeinweisung im Rahmen eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 44 FlurbG, § 65 FlurbG, § 88 Nr 4 FlurbG, § 87 Abs 1 FlurbG, § 87 Abs 2 FlurbG, Art 14 GG
Unternehmensflurbereinigungsverfahren; Nationalpark Unteres Odertal; Verein der Freunde des Nationalparks Unteres Odertal; Erwerb von Flächen zum Zwecke des Naturschutzes; Gewässerrandstreifenprogramm; Zusammenhang mit der Realisierung des Nationalparks; Zweckbindung; ...
- ArgeLandentwicklung
Eingriff in die Besitzstruktur; Naturschutzzwecke; Unternehmensflurbereinigung; Unternehmensträger; Unternehmensverfahren; Vorläufige Besitzeinweisung; Zugriffsrechte auf Grundstücke aufgrund dinglicher Rechte; dingliche Rechte des Unternehmensträgers; vorläufige ...
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Vorläufige Besitzeinweisung/Eingriff in die Besitzstruktur; Unternehmensträger/Zugriffsrechte auf Grundstücke aufgrund dinglicher Rechte; Unternehmensträger/dingliche Rechte des Unternehmensträgers; Unternehmensflurbereinigung/vorläufige Besitzeinweisung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Flurbereinigungsverfahren "Unteres Odertal": Klage des Vereins der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e.V. gegen die vorläufige Besitzeinweisung erfolglos
- berlin.de (Pressemitteilung)
Flurbereinigungsverfahren "Unteres Odertal": Klage des Vereins der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e.V. gegen die vorläufige Besitzeinweisung erfolglos
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Flurbereinigungsverfahren "Unteres Odertal" - Klage des Vereins der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e.V. gegen die vorläufige Besitzeinweisung erfolglos
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2013 - 70 S 1.13
Unternehmensflurbereinigungsverfahren; Nationalpark Unteres Odertal; vorläufige …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14
Rn. 12 Im Hauptsacheverfahren werde die "wirtschaftliche Unzumutbarkeit" der vorläufigen Besitzeinweisung angesichts der Ausführungen im - den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zurückweisenden - Beschluss des Senats vom 8. Oktober 2013 (OVG 70 S 1.13) nicht mehr angegriffen.Rn. 29 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte und die beigezogene Verfahrensakte OVG 70 S 1.13 mit zwei Anlagenordnern und drei Anlagenheftern verwiesen.
Insbesondere ist der Kläger nicht den dies ausdrücklich feststellenden Ausführungen des Senats im Beschluss vom 8. Oktober 2013 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren OVG 70 S 1.13 entgegengetreten.
Hinsichtlich der Höhe des Streitwerts folgt der Senat mangels Darlegung des konkreten wirtschaftlichen Interesses an der Verhinderung der vorläufigen Besitzeinweisung durch den Kläger der Festsetzung im Beschluss des Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes OVG 70 S 1.13 vom 8. Oktober 2013 (zehnfacher Auffangstreitwert).
- OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 8 D 35/01
Flurbereinigungsrecht, Unternehmensflurbereinigung, Einleitungsvoraussetzungen, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14
Die nach Zurückweisung des Widerspruchs des Klägers hiergegen erhobene Klage hat das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) durch Urteil vom 17. September 2003 zum Aktenzeichen 8 D 35/01.G rechtskräftig abgewiesen.Dass dies auch für Unternehmen auf rechtssatzmäßiger Grundlage - wie vorliegend - gilt und dass dem Zeitpunkt des Abschlusses bzw. der Umsetzbarkeit des unternehmensbezogenen Planungsverfahrens in § 87 Abs. 2 Satz 2 FlurbG in diesem Fall der Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelung, mithin hier des Nationalparkgesetzes Unteres Odertal, durch das rechtliche Wirkungen für dieses Gebiet unmittelbar eintreten, entspricht, hat bereits das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in seinem Urteil vom 17. September 2003 zum Aktenzeichen 8 D 35/01.G (…juris Rz. 56 f.) festgestellt.
Denn der mit einem entsprechenden Unternehmensflurbereinigungsplan eintretende Landverlust würde zumindest hinsichtlich der in das Gebiet des Nationalparks hineingetauschten Flächen des Klägers eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG darstellen (so auch das die Rechtmäßigkeit des Anordnungsbeschlusses feststellende Urteil des OVG Brandenburg vom 17. September 2003, a.a.O., juris Rz. 47 m.w.N.), die der Kläger nicht hinnehmen müsste, wenn sie rechtswidrig wäre.
- BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 129.86
Wertermittlung eines Grundstücks im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14
Rn. 41 Für die hier in Rede stehende Unternehmensflurbereinigung nach §§ 87 ff. FlurbG ist allerdings - anders als bei der Regelflurbereinigung - zu berücksichtigen, dass selbst im Rahmen des Flurbereinigungsplanes kein Teilnehmer einen Anspruch auf wertgleiche Abfindung nach § 44 FlurbG hat, weil insoweit die spezielle Regelung des § 88 Nr. 4 FlurbG gilt (…std. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: vgl. zuletzt Beschl. vom 15. März 2010 - 9 B 90/09 -, juris Rz. 8 m.w.N. insbesondere zum Urt. vom 24. April 1970 - IV C 47.66 -, Buchholz 424.01 § 88 FlurbG Nr. 1, S. 1; s. auch Beschl. vom 11. Mai 1988 - 5 B 129.86 -, Buchholz 424.01 § 87 FlurbG S. 10 und Wingerter/Mayr, a.a.O., § 88 Rz. 19 ff.).Maßgeblich insoweit ist der sog. relative Tauschwert (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1988, a.a.O., S. 9/10).
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14
Im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. - (Garzweiler II), dessen Ausführungen zum Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG für komplexe Großverfahren auf das vorliegend Unternehmensflurbereinigungsverfahren übertragbar seien, müsse bereits im Rahmen der vorläufigen Besitzeinweisung eine Gesamtabwägung stattfinden, die dem späteren Flurbereinigungsplan anhaftende Abwägungsfehler berücksichtige.Rn. 40 Entgegen klägerischer Annahme bedarf es im Rahmen der vorläufigen Besitzeinweisung gemäß § 65 FlurbG mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. - im Verfahren Garzweiler II auch nicht einer umfassenden Gesamtabwägung hinsichtlich aller, dem späteren Flurbereinigungsplan anhaftenden Abfindungsmängel, weil dessen Ausführungen zum Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG für komplexe Großverfahren auch auf das vorliegende Unternehmensflurbereinigungsverfahren zu übertragen seien.
- BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91
Mietpreisbindung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14
Zwar dürfe in der Frage der Rechtfertigung einer Eigentumsbeeinträchtigung berücksichtigt werden, inwieweit eine Eigentumsposition auf eigene Leistung zurückgehe (BVerfG, ebenda und Beschluss vom 22. November 1994 - 1 BvR 351/91 -), dies sei jedoch Aufgabe des Gesetzgebers und nicht der Verwaltung.Im Übrigen ist aber auch nicht ersichtlich, dass der Beklagte bei der vorliegend nur maßgeblichen wirtschaftlichen Bewertung des eingebrachten klägerischen Grundeigentums verfassungsrechtlich daran gehindert ist zu berücksichtigen, inwieweit dieses Äquivalent eigener Leistung ist bzw. mit öffentlichen Mitteln für Naturschutzzwecke erworben wurde (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Oktober 2007 - 2 BvR 1095/05 -, juris Rz. 72, und Beschluss vom 22. November 1994 - 1 BvR 351/91 -, juris Rz. 61).
- BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14
Bürgerlich-rechtlichem Eigentum freier Träger dürfe der grundrechtliche Schutz aus Art. 14 GG auch keineswegs mit der Begründung versagt werden, dass es mit Hilfe staatlicher Fördermittel erworben worden sei (BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 2007 - 2 BvR 1095/05 -).Im Übrigen ist aber auch nicht ersichtlich, dass der Beklagte bei der vorliegend nur maßgeblichen wirtschaftlichen Bewertung des eingebrachten klägerischen Grundeigentums verfassungsrechtlich daran gehindert ist zu berücksichtigen, inwieweit dieses Äquivalent eigener Leistung ist bzw. mit öffentlichen Mitteln für Naturschutzzwecke erworben wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 2007 - 2 BvR 1095/05 -, juris Rz. 72, …und Beschluss vom 22. November 1994 - 1 BvR 351/91 -, juris Rz. 61).
- BVerwG, 15.03.2010 - 9 B 90.09
Unternehmensflurbereinigung; Abfindung der Teilnehmer; Wertermittlung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14
Rn. 41 Für die hier in Rede stehende Unternehmensflurbereinigung nach §§ 87 ff. FlurbG ist allerdings - anders als bei der Regelflurbereinigung - zu berücksichtigen, dass selbst im Rahmen des Flurbereinigungsplanes kein Teilnehmer einen Anspruch auf wertgleiche Abfindung nach § 44 FlurbG hat, weil insoweit die spezielle Regelung des § 88 Nr. 4 FlurbG gilt (std. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: vgl. zuletzt Beschl. vom 15. März 2010 - 9 B 90/09 -, juris Rz. 8 m.w.N. insbesondere zum Urt. vom 24. April 1970 - IV C 47.66 -, Buchholz 424.01 § 88 FlurbG Nr. 1, S. 1;… s. auch Beschl. vom 11. Mai 1988 - 5 B 129.86 -, Buchholz 424.01 § 87 FlurbG S. 10 und Wingerter/Mayr, a.a.O., § 88 Rz. 19 ff.). - BVerwG, 24.04.1970 - IV C 47.66
Landverlust durch Bau eines Randkanals - Neuschaffung einer Gefahrenquelle - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14
Rn. 41 Für die hier in Rede stehende Unternehmensflurbereinigung nach §§ 87 ff. FlurbG ist allerdings - anders als bei der Regelflurbereinigung - zu berücksichtigen, dass selbst im Rahmen des Flurbereinigungsplanes kein Teilnehmer einen Anspruch auf wertgleiche Abfindung nach § 44 FlurbG hat, weil insoweit die spezielle Regelung des § 88 Nr. 4 FlurbG gilt (std. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: vgl. zuletzt Beschl. vom 15. März 2010 - 9 B 90/09 -, juris Rz. 8 m.w.N. insbesondere zum Urt. vom 24. April 1970 - IV C 47.66 -, Buchholz 424.01 § 88 FlurbG Nr. 1, S. 1;… s. auch Beschl. vom 11. Mai 1988 - 5 B 129.86 -, Buchholz 424.01 § 87 FlurbG S. 10 und Wingerter/Mayr, a.a.O., § 88 Rz. 19 ff.). - BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 120.81
Vorläufige Besitzeinweisung - Wert der Holzpflanzen - Obstbäume
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14
Da die vorläufige Besitzeinweisung jedoch eine "teilweise Vorwegnahme des endgültigen Stands des Flurbereinigungsplans" beinhaltet und bezweckt (…vgl. Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rz. 11), neigt der Senat zu der Auffassung, dass eine vorläufige Besitzeinweisung dann rechtlich zu beanstanden ist, wenn bereits hinreichend erkennbar ist, dass der Flurbereinigungsplan keinen Bestand haben wird, weil die (hier vorweggenommene) Zuteilungsregelung gegen § 88 Nr. 4 Satz 3 FlurbG verstößt (vgl. entsprechend zu § 44 FlurbG BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1983 - 5 C 120/81 -, juris Rz. 13). - OVG Niedersachsen, 21.10.2015 - 15 MF 13/15
Wertgleiche Abfindung; Existenzgefährdung; Gemüseanbau; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14
Rn. 42 Hiervon ausgehend ist für die vorliegend nur streitgegenständliche vorläufige Besitzeinweisung, d.h. für die Frage der Unzumutbarkeit vorübergehender Nutzung bis zur Planausführung, nach dem o.g. Maßstab darauf abzustellen, ob insoweit offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht, mithin ob ein Verfahrensteilnehmer im Hinblick auf den ihm unternehmensbedingt auferlegten Landabzug im Verhältnis zu den Belastungen für die anderen Flurbereinigungsteilnehmer wertanteilmäßig grob unverhältnis- bzw. ungleichmäßig belastet wird, oder ob die vorläufige Besitzeinweisung zu einem unzumutbaren, nicht bereits unternehmensbedingten Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebs führt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - 15 MF 13/15 -, bei juris, Rz. 18) bzw. die wirtschaftliche Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebs des Klägers im Sinne des § 88 Nr. 4 Satz 2 FlurbG gefährdet. - BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85
Boxberg
- BVerwG, 13.04.2011 - 9 C 1.10
Meistbegünstigungsprinzip; "inkorrekte" Entscheidung; Regelflurbereinigung; …
- BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10
Flurbereinigung; vorläufige Besitzeinweisung; Mängel der Abfindung
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2024 - 70 A 1.23
Vorläufige Besitzeinweisung - grobes Missverhältnis zwischen Einlage und …
Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG…, Beschluss vom 12. November 2010 - BVerwG 9 B 41.10 - juris Rn. 4 m.w.N.; dem folgend: OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 5. November 2015 - OVG 70 A 3.14 - juris Rn. 38 und vom 30. November 2023 - OVG 70 A 2/23 - UA S. 10 f.) bezieht sich § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG mit dem Erfordernis der Wertnachweise auf die Ergebnisse der Bodenwertermittlung; mit dem weiteren Erfordernis, dass das Verhältnis der Abfindung zur Einlage feststehen muss, wird zusätzlich zur Wertermittlung der Einlage- und Abfindungsflächen der Landabzug nach § 47 FlurbG berücksichtigt. - OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 15.15
Bodenneuordnungsverfahren; vorläufige Besitzeinweisung; Geltendmachung von …
Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss vom 12. November 2010 - 9 B 41.10 - juris Rn 4 f. m.w.N.; dem folgend Urteil des Senats vom 5. November 2015 - OVG 70 A 3.14 - juris Rn 38) bezieht sich § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG mit dem Erfordernis der Wertnachweise auf die Ergebnisse der Bodenwertermittlung. - OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 4.16
Vorläufige Besitzeinweisung im Bodenordnungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss v. 12. November 2010 - 9 B 41.10 -, juris Rn 4 f. m.w.N.; dem folgend Urteil des Senats v. 5. November 2015 - OVG 70 A 3.14 -, juris Rn 38) bezieht sich § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG mit dem Erfordernis der Wertnachweise auf die Ergebnisse der Bodenwertermittlung. - OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 2.17
Vorläufige Besitzeinweisung im Bodenordnungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss v. 12. November 2010 - 9 B 41.10 -, juris Rn 4 f. m.w.N.; dem folgend Urteil des Senats v. 5. November 2015 - OVG 70 A 3.14 -, juris Rn 38) bezieht sich § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG mit dem Erfordernis der Wertnachweise auf die Ergebnisse der Bodenwertermittlung.
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