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| VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 71-IV-23 |
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- VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 180-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 71-IV-23
Vor ihrer Erhebung muss der Beschwerdeführer alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 56-IV-21; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 19-IV-15; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 180-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 68-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 71-IV-23
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 39-IV-22; Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 20-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 26-IV-20
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 71-IV-23
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 39-IV-22; Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 20-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 39-IV-22
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 71-IV-23
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 39-IV-22; Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 20-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 20-IV-21
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde i.R.e. Klage gegen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 71-IV-23
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 39-IV-22; Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 20-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 56-IV-21
Erheben einer Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtsweges; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 71-IV-23
Vor ihrer Erhebung muss der Beschwerdeführer alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 56-IV-21; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 19-IV-15; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 180-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 19-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 71-IV-23
Vor ihrer Erhebung muss der Beschwerdeführer alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 56-IV-21; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 19-IV-15; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 180-IV-08; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 34-IV-23 Hatte er die Möglichkeit, sein Rechtsbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. März 2024 - Vf. 71-IV-23; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 56-IV-21; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 56-IV-07; st. Rspr.).
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