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Weitere Entscheidung unten: VerfGH Sachsen, 24.07.2020

Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 26-IV-20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13480
VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 26-IV-20 (https://dejure.org/2020,13480)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.05.2020 - 26-IV-20 (https://dejure.org/2020,13480)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 26-IV-20 (https://dejure.org/2020,13480)
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 26-IV-20
    Soweit die Verfassungsbeschwerde dahingehend ausgelegt werden kann, dass ein Verstoß gegen inhaltsgleich in der Verfassung des Freistaates Sachsen garantierte Grundrechte gerügt wird, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG entspricht (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 79-IV- 18; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 116-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 26-IV-20
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 2-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 26-IV-20
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 39-IV-22
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG indes nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 20-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 28-IV-25
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 81-IV-24; Beschluss vom 13. März 2024 - Vf. 72-IV-23; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 39-IV-22; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 20-IV-21

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde i.R.e. Klage gegen …

    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (siehe auch SächsVerfGH, Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; st. Rspr.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 26-IV-20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23050
VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 26-IV-20 (https://dejure.org/2020,23050)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.07.2020 - 26-IV-20 (https://dejure.org/2020,23050)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - 26-IV-20 (https://dejure.org/2020,23050)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 26-IV-20
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kommt in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO nur in Betracht, wenn diese hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 125-IV-19 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05).

    Danach muss eine Bewilligung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren - ungeachtet der außerhalb der Frist des § 29 Abs. 1 SächsVerfGHG erfolgten Antragstellung (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 125-IV-19 ) - schon deswegen ausscheiden, weil die Rechtsverfolgung aus den im Beschluss vom 28. Mai 2020 dargelegten Gründen bereits keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bot.

  • VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 2-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 26-IV-20
    Das als Gegenvorstellung auszulegende Begehren der Beschwerdeführerin ist nicht statthaft; das Sächsische Verfassungsgerichtshofsgesetz sieht Rechtsbehelfe, die auf eine Selbstkontrolle eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichthof zielen, nicht vor (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 118-IV-19 ; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 52-IV-18 ; Beschluss vom 18. September 2017 - Vf. 2-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.02.2012 - 68-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 26-IV-20
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kommt in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO nur in Betracht, wenn diese hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 125-IV-19 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 118-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 26-IV-20
    Das als Gegenvorstellung auszulegende Begehren der Beschwerdeführerin ist nicht statthaft; das Sächsische Verfassungsgerichtshofsgesetz sieht Rechtsbehelfe, die auf eine Selbstkontrolle eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichthof zielen, nicht vor (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 118-IV-19 ; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 52-IV-18 ; Beschluss vom 18. September 2017 - Vf. 2-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 56-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 26-IV-20
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kommt in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO nur in Betracht, wenn diese hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 125-IV-19 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 52-IV-18

    Unzulässigkeit einer Selbstkontrolle eigener Entscheidungen durch den …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 26-IV-20
    Das als Gegenvorstellung auszulegende Begehren der Beschwerdeführerin ist nicht statthaft; das Sächsische Verfassungsgerichtshofsgesetz sieht Rechtsbehelfe, die auf eine Selbstkontrolle eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichthof zielen, nicht vor (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 118-IV-19 ; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 52-IV-18 ; Beschluss vom 18. September 2017 - Vf. 2-IV-17; st. Rspr.).
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