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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,852
VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22 (e.A.) (https://dejure.org/2022,852)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.01.2022 - 3-IV-22 (e.A.) (https://dejure.org/2022,852)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 3-IV-22 (e.A.) (https://dejure.org/2022,852)
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Volltextveröffentlichung

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgloser Antrag gegen §§ 12, 21a Abs. 1 und 13 der SächsCoronaNotVO vom 19. November 2021 (Beschränkungen der Zuschaueranzahl in Fußballstadien)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (18)

  • VerfGH Sachsen, 25.02.2021 - 19-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).

    Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Antragsteller (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.] m.w.N).

    Im Ergebnis überwiegen angesichts des gebotenen strengen Maßstabes, der für den ausnahmsweisen Erlass einer einstweiligen Anordnung gilt, und unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des Verordnungsgebers bei der Bewertung der Gefahrenlage und der Beurteilung der Wirksamkeit der vielfältigen zu deren Bekämpfung zur Verfügung stehenden Maßnahmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2021 - Vf. 104-II-21 [e.A.]; Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 35-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 38) sowie des verfassungsrechtlich verankerten Auftrags zum Schutz von Leib und Leben die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe.

  • VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 32 Abs. 1 BVerfGG allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.] m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2020 - 72-IV-20

    Coronaverordnung: Eilantrag gegen Schließung von Gastronomiebetrieben erfolglos

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22
    Im Ergebnis überwiegen angesichts des gebotenen strengen Maßstabes, der für den ausnahmsweisen Erlass einer einstweiligen Anordnung gilt, und unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des Verordnungsgebers bei der Bewertung der Gefahrenlage und der Beurteilung der Wirksamkeit der vielfältigen zu deren Bekämpfung zur Verfügung stehenden Maßnahmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2021 - Vf. 104-II-21 [e.A.]; Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 35-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 - juris Rn. 25; Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 38) sowie des verfassungsrechtlich verankerten Auftrags zum Schutz von Leib und Leben die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe.
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22
    Dabei kann offenbleiben, ob den Antragstellern im Hinblick auf den auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gemäß § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 26/20 - juris Rn. 3; Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 3 m.w.N. zu § 90 Abs. 2 BVerfGG) entgegengehalten werden kann, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz gegen die verfahrensgegenständlichen Regelungen der §§ 12, 21a Abs. 1 und 13 SächsCoronaNotVO nicht in Anspruch genommen zu haben, obwohl das Sächsische Oberverwaltungsgericht bisher - soweit ersichtlich - weder über die Rechtmäßigkeit des § 12 SächsCoronaNotVO noch über die des erst am 14. Januar 2022 in Kraft getretenen § 21a SächsCoronaNotVO entschieden hat (vgl. hierzu BVerfG…, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 BvR 900/20 - juris Rn. 6), oder hiervon aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes abgesehen werden kann (vgl. im Ergebnis BVerfG…, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Gastronomiebetriebs zwecks …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22
    Der Verordnungsgeber ist bei der Bestimmung der Bereiche, die von den aus seiner Sicht gebotenen Kontaktreduzierungen auszunehmen sind, nicht gehalten, die Kontakteröffnung und damit den Verzicht auf eine Gefahrminderung, die durch die unbegrenzte Zulassung von Zuschauern zu Sportveranstaltungen entsteht, hinzunehmen, sondern er ist aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf - insbesondere auch derjenigen, die nicht impffähig sind - sogar prinzipiell zu Maßnahmen des Gesundheits- und Lebensschutzes verpflichtet (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 114-IV-21 [HS]/115-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 24. November 2021 - Vf. 104- II-21 [e.A.]; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 16 zu Art. 2 Abs. 2 GG; BayVerfGH, Entscheidung vom 30. Dezember 2020 - Vf. 96- VII-20).
  • VerfGH Sachsen, 30.04.2020 - 61-IV-20

    § 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum Teil mit Sächsischer Verfassung …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22
    Im Ergebnis überwiegen angesichts des gebotenen strengen Maßstabes, der für den ausnahmsweisen Erlass einer einstweiligen Anordnung gilt, und unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des Verordnungsgebers bei der Bewertung der Gefahrenlage und der Beurteilung der Wirksamkeit der vielfältigen zu deren Bekämpfung zur Verfügung stehenden Maßnahmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2021 - Vf. 104-II-21 [e.A.]; Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 35-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 38) sowie des verfassungsrechtlich verankerten Auftrags zum Schutz von Leib und Leben die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe.
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 26/20

    Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22
    Dabei kann offenbleiben, ob den Antragstellern im Hinblick auf den auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gemäß § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 26/20 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 3 m.w.N. zu § 90 Abs. 2 BVerfGG) entgegengehalten werden kann, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz gegen die verfahrensgegenständlichen Regelungen der §§ 12, 21a Abs. 1 und 13 SächsCoronaNotVO nicht in Anspruch genommen zu haben, obwohl das Sächsische Oberverwaltungsgericht bisher - soweit ersichtlich - weder über die Rechtmäßigkeit des § 12 SächsCoronaNotVO noch über die des erst am 14. Januar 2022 in Kraft getretenen § 21a SächsCoronaNotVO entschieden hat (vgl. hierzu BVerfG…, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 BvR 900/20 - juris Rn. 6), oder hiervon aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes abgesehen werden kann (vgl. im Ergebnis BVerfG…, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 928/21

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22
    Im Ergebnis überwiegen angesichts des gebotenen strengen Maßstabes, der für den ausnahmsweisen Erlass einer einstweiligen Anordnung gilt, und unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des Verordnungsgebers bei der Bewertung der Gefahrenlage und der Beurteilung der Wirksamkeit der vielfältigen zu deren Bekämpfung zur Verfügung stehenden Maßnahmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2021 - Vf. 104-II-21 [e.A.]; Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 35-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 38) sowie des verfassungsrechtlich verankerten Auftrags zum Schutz von Leib und Leben die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe.
  • BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvR 802/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer eA gegen infektionsschutzrechtliche …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22
    Dabei kann offenbleiben, ob den Antragstellern im Hinblick auf den auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gemäß § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 26/20 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 3 m.w.N. zu § 90 Abs. 2 BVerfGG) entgegengehalten werden kann, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz gegen die verfahrensgegenständlichen Regelungen der §§ 12, 21a Abs. 1 und 13 SächsCoronaNotVO nicht in Anspruch genommen zu haben, obwohl das Sächsische Oberverwaltungsgericht bisher - soweit ersichtlich - weder über die Rechtmäßigkeit des § 12 SächsCoronaNotVO noch über die des erst am 14. Januar 2022 in Kraft getretenen § 21a SächsCoronaNotVO entschieden hat (vgl. hierzu BVerfG…, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 BvR 900/20 - juris Rn. 6), oder hiervon aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes abgesehen werden kann (vgl. im Ergebnis BVerfG, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 24.04.2020 - 1 BvR 900/20

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Zweiten …

  • VerfGH Sachsen, 17.04.2020 - 51-IV-20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 114-IV-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der Sächsischen …

  • OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 303/21

    Corona; Großveranstaltung; Fußball; Dauereintrittskarte; Zugangsbeschränkung; …

  • VerfGH Sachsen, 24.11.2021 - 104-II-21
  • VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21

    Erfolgloser Eilantrag gegen § 5a Abs. 4 SächsCoronaSchVO vom 29. März 2021 …

  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 63-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 114-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22
    Er war angesichts dessen aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf - insbesondere auch derjenigen, die nicht impffähig waren - prinzipiell zu Maßnahmen des Gesundheits- und Lebensschutzes verpflichtet (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Vf. 3-IV-22 [e.A.]; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 114-IV-21 [HS]/115-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 24. November 2021 - Vf. 104-II-21 [e.A.]; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 16 zu Art. 2 Abs. 2 GG).
  • VerfGH Sachsen, 23.10.2025 - 49-IV-25
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. September 2025 - Vf. 28-IV-25; Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 81-IV-24; Beschluss vom 13. März 2024 - Vf. 72-IV-23; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 3-IV-22; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.).
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