Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 21.11.2014 - 75 AR 5/14 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 22.06.2016 - 14 W 295/16
Nachlassverfahren: Kostenerhebung des Nachlassgerichts für die Erteilung einer …
So hat das AG Frankfurt für die vergleichbare Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis bereits entschieden, dass die Erhebung von Kosten für eine Negativauskunft aus einem nach altem Recht geführten Schuldnerverzeichnis im Landesrecht keine Rechtsgrundlage findet, da die Vorschriften des JVKostG für die Kostenerhebung durch die Länder nach § 1 Abs. 2 JVKostG nur für einen enumerativ aufgeführten Bereich Anwendung finden, zu dem die Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis nicht gehört (AG Frankfurt v. 21.11.2014, 75 AR 5/14). - LG Koblenz, 24.01.2017 - 2 T 45/17
Justizverwaltung: Gebührenerhebung bei Erteilung einer Negativbescheinigung in …
Rn. 13 Dieser Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz gingen bereits Entscheidungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 21.11.2014, Az.: 75 AR 5/14; Vollstreckung effektiv 2015, 43) und des Landgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 25.03.2015, Az.: 2-09 T 604/14; BeckRS 2015, 07088) voraus, die gleichlautend bereits die Auffassung vertraten, dass § 1 Abs. 2 JVKostG nur für einen enumerativ aufgeführten Bereich Anwendung fänden, zu dem die Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis nicht gehörten. - LG Düsseldorf, 28.06.2017 - 25 T 187/17
Keine Gerichtsgebühr für Erteilung einer Negativbescheinigung
Rn. 32 Die Kammer folgt der Auffassung, dass ein auf §§ 13, 357 FamFG gestütztes Auskunftsersuchen auch dann nicht zur Justizverwaltungssache wird, wenn keine nachlassgerichtlichen Vorgänge vorhanden sind, weil es allein auf den Antrag ankommt, der an das Nachlassgericht gerichtet ist (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 15. Mai 2017, - 2 Wx 108/17; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 6. März 2017, - 14 W 60/17; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 22. Juni 2016, - 14 W 295/16; Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. November 2014, - 75 AR 5/14; Rechtsanwalt Norbert Schneider, Gebühr für Negativauskunft über Nachlassvorgang?, ErbR 2017, 24f).
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