Rechtsprechung
| EuGH, 02.04.1981 - 785/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Beamtenstatus Art. 40 Abs. 4d
- EU-Kommission
Pizziolo / Kommission
1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - STELLENAUSSCHREIBUNG - VERPFLICHTUNG DER BEHÖRDE , DIE FREIE PLANSTELLE ZU BESETZEN - KEINE - ANSPRUCH EINES BEAMTEN IM URLAUB AUS PERSÖNLICHEN GRÜNDEN AUF WIEDERVERWENDUNG - KEINER
- EU-Kommission
Pizziolo / Kommission
- Wolters Kluwer
Wiederverwendung eines Beamten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach dessen Beendigung des Urlaubs aus persönlichen Gründen; Besetzung einer Planstelle eines sich aus persönlichen Gründen im Urlaub befindlichen Beamten; Einholung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenstatus Art. 40 Abs. 4d
1. BEAMTE - EINSTELLUNG - STELLENAUSSCHREIBUNG - VERPFLICHTUNG DER BEHÖRDE , DIE FREIE PLANSTELLE ZU BESETZEN - KEINE - ANSPRUCH EINES BEAMTEN IM URLAUB AUS PERSÖNLICHEN GRÜNDEN AUF WIEDERVERWENDUNG - KEINER
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6)
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.1989 - 200/87
Bruno Giordani gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Davon ist übrigens der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. April 1981 in der Rechtssache 785/79 (Pizziolo/Kommission, Slg. 1981, 969) und in seinem Beschluß vom 11. Oktober 1984 in der Rechtssache 285/83 (Nobili/Kommission, nicht veröffentlicht) stillschweigend ausgegangen2.In den Rechtssachen 785/79 (Urteile vom 2. April 1981 und 5. Mai 1983, Pizziolo/Kommission, Slg. 1981, 969 und 1983, 1343) und 285/83 (Beschluß vom 11. Oktober 1984, Nobili/Kommission, nicht veröffentlicht) hat der Gerichtshof vor Entscheidung zur Sache angeordnet, ein Sachverständigengutachten einzuholen, um einen.
- EuG, 25.04.2006 - T-310/03
Kreuzer Medien / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG - …
62 In diesem Zusammenhang beantragt Falstaff, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofes vom 2. April 1981 in der Rechtssache 785/79, Pizziolo/Kommission, Slg. 1981, 969, und vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 261/78, Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1982, 3271) Herrn Schwardmann, den Geschäftsführer der Klägerin, einzuvernehmen und einen Sachverständigen aus dem Medien- und Verlagswesen zu bestellen, um die Frage zu klären, inwieweit aus der Verlagstätigkeit der Klägerin auf eine wirtschaftliche Abhängigkeit von der Tabakwerbung zu schließen sei. - EuGH, 22.09.1988 - 292/87
Pizziolo / Kommission
3 Mit Zwischenurteil vom 2. April 1981 ( Rechtssache 785/79, Pizziolo, Slg. 1981, 969 ) wies der Gerichtshof den Antrag des Klägers auf Wiederverwendung mit Wirkung vom 1. März 1971 ab.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79
Adriano Pizziolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Bis auf einen Umstand, auf den ich später eingehen werde, ist der Sachverhalt dieses Rechtsstreits ausführlich in den Schlußanträgen des Generalanwalts Warner vom 26. Februar 1981 und im Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1981 (Slg. 1981, 969) dargestellt worden, so daß ich ihn nicht zu wiederholen brauche. - Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1988 - 292/87
Adriano Pizziolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Zunächst befaßte er den Gerichtshof mit einem Antrag auf Wiederverwendung mit Wirkung vom 1. März 1971, der jedoch abgewiesen wurde (Rechtssache 785/79, Slg. 1981, 969). - Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1988 - 12/87
Erica Heyl, verheiratete Zeyen, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …
2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten." 7 - Siehe Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 785/79, Adriano Pizziolo/Kommission, Slg. 1983, 1343, 2957.
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Rechtsprechung
| EuGH, 05.05.1983 - 785/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Pizziolo / Kommission
1 . BEAMTE - URLAUB AUS PERSÖNLICHEN GRÜNDEN - ABLAUF - WIEDERVERWENDUNG - UNTERLASSENES ANGEBOT EINER STELLE , FÜR DIE DER BETROFFENE GEEIGNET GEWESEN WÄRE - FOLGEN - ZEITPUNKT DER WIRKSAMKEIT DER TATSÄCHLICHEN WIEDERVERWENDUNG - VERPFLICHTUNG DES ORGANS , DIE LAUFBAHN ...
- EU-Kommission
Pizziolo / Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 01.07.1976 - 58/75
Sergy / Kommission
Auszug aus EuGH, 05.05.1983 - 785/79
2 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, unter anderem im Urteil vom 1. Juli 1976 (Rechtssache 58/75, Sergy, Slg. 1976, 1139) steht den Beamten, die aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens des Organs nach Ablauf ihres Urlaubs aus persönlichen Gründen nicht wiederverwendet worden sind, Ersatz des Schadens zu, den sie tatsächlich dadurch erlitten haben, daß sie keine Dienstbezüge erhielten.
- EuG, 01.07.1993 - T-48/90
Bruno Giordani gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Das tatsächliche Vorliegen eines Schadens, das den Kläger berechtigt, hierfür Ersatz zu fordern (Urteil Sergy/Kommission, a. a. O., Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 785/79, Pizziolo/Kommission, Slg. 1983, 1343), würde sich in diesem Fall daraus ergeben, daß dem Kläger während des Zeitraums zwischen seiner tatsächlichen Wiedereinstellung und dem früheren Zeitpunkt, zu dem er möglicherweise hätte wiedereingestellt werden können, seine Bezuege als Beamter vorenthalten wurden.Soweit sie die Eignung des Klägers im Hinblick auf die Anforderungen dieser beiden Planstellen tatsächlich rechtzeitig geprüft hat, erscheint ihre Weigerung, ihn wiederzuverwenden, unzureichend begründet und steht zum Teil im Widerspruch zu den tatsächlichen Fähigkeiten des Klägers, zumal Artikel 40 Absatz 4 Buchstabe d des Statuts keine völlige Übereinstimmung der Fähigkeiten des Betroffenen mit den für die Stelle, um die es geht, geforderten Fähigkeiten, sondern lediglich die Eignung des Beamten für die dieser Planstelle entsprechenden Aufgaben verlangt (Urteil Pizziolo/Kommission, a. a. O., Randnr. 5).
79 In der vorerwähnten Rechtssache Pizziolo/Kommission hat der Gerichtshof das Begehren eines verspätet wiederverwendeten Beamten, die Kommission unter Berücksichtigung der Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe, auf die er Aussicht gehabt habe, zur Wiederherstellung seiner Laufbahn zu verurteilen, mit der Begründung zurückgewiesen, es könne nicht konkret festgestellt werden, welche Beförderungsaussichten der betroffene Beamte gehabt hätte, wenn er rechtzeitig wiederverwendet worden wäre (Urteil Pizziolo/Kommission, a. a. O., Randnr. 16).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.1989 - 200/87
Bruno Giordani gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Die Fassung der Beschwerde und der Klageschrift lehnt sich ersichtlich an die Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Frage der verspäteten oder ausgebliebenen Wiederverwendung nach Ablauf eines Urlaubs aus persönlichen Gründen an (Urteil vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/75, Sergy/Kommission, Slg. 1976, 1139) und Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 785/79, Pizziolo/Kommission, Slg. 1983, 1343).Davon ist übrigens der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. April 1981 in der Rechtssache 785/79 (Pizziolo/Kommission, Slg. 1981, 969) und in seinem Beschluß vom 11. Oktober 1984 in der Rechtssache 285/83 (Nobili/Kommission, nicht veröffentlicht) stillschweigend ausgegangen2.
In den Rechtssachen 785/79 (Urteile vom 2. April 1981 und 5. Mai 1983, Pizziolo/Kommission, Slg. 1981, 969 und 1983, 1343) und 285/83 (Beschluß vom 11. Oktober 1984, Nobili/Kommission, nicht veröffentlicht) hat der Gerichtshof vor Entscheidung zur Sache angeordnet, ein Sachverständigengutachten einzuholen, um einen.
- EuGH, 22.09.1988 - 292/87
Pizziolo / Kommission
3 Mit Zwischenurteil vom 2. April 1981 ( Rechtssache 785/79, Pizziolo, Slg. 1981, 969 ) wies der Gerichtshof den Antrag des Klägers auf Wiederverwendung mit Wirkung vom 1. März 1971 ab.4 Aufgrund dieses Gutachtens verpflichtete der Gerichtshof die Kommission mit Urteil vom 5. Mai 1983 ( Rechtssache 785/79, Pizziolo, Slg. 1983, 1343 ), den Kläger mit Wirkung vom 1. Januar 1977 wiederzuverwenden und ihm einen Betrag in Höhe der Nettodienstbezuege zu zahlen, die er vom 1. Januar 1977, wenn er zu diesem Zeitpunkt wiederverwendet worden wäre, bis zu seiner tatsächlichen Wiederverwendung erhalten hätte, jedoch unter Abzug seiner in demselben Zeitraum aus anderweitiger beruflicher Tätigkeit erzielten Nettöinkünfte.
- EuGH, 16.03.2000 - C-284/98
Parlament / Bieber - "Rechtsmittel - Beamte - Urlaub aus persönlichen Gründen - …
Schließlich hat das Gericht in Randnummer 50 darauf hingeweisen, daß nach der Rechtsprechung die Entschädigung, die dem Beamten dafür zu zahlen sei, daß ihm aufgrund seiner verspäteten Wiederverwendung Einkünfte entgangen seien, grundsätzlich den Nettodienstbezügen, auf die er Anspruch gehabt hätte, abzüglich der für anderweitige Tätigkeit während dieser Zeit bezogenen beruflichen Nettoeinkünfte entspreche (Urteile vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/75,Sergy/Kommission, Slg. 1976, 1139, Randnr. 40, und vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 785/79, Pizziolo/Kommission, Slg. 1983, 1343, Randnr. 12). - EuGH, 15.01.1985 - 532/79
Amesz u.a. / Kommission
Nach dem Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 785/79 (Pizziolo, Slg. 1983, 1343) sei der Schaden für die Nichtzahlung von Dienstbezügen oder Ruhegehältern durch die Zahlung der Nettobezüge zu ersetzen, auf die der Betroffene Anspruch gehabt hätte; diese Summe sei gegebenenfalls Grundlage von Verzugszinsen in gemeinschaftsweiter Höhe von 6 %. - EuGH, 27.06.1989 - 200/87
Giordani / Kommission
Hierzu bezieht er sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zur verspäteten Wiederverwendung nach Ablauf eines Urlaubs aus persönlichen Gründen ( Urteile des Gerichtshofes vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/75, Sergy, Slg. 1976, 1139, und vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 785/79, Pizziolo, Slg. 1983, 1343 ). - Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-284/98
Parlament / Bieber
5: - Artikel 40 Absatz 4 Buchstabe d. 6: - Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 785/79 (Pizziolo/Kommission, Slg. 1983, 1343). - EuGH, 23.01.1986 - 173/84
Rasmussen / Kommission
26 DA DER KLAEGER UM DIE NOTWENDIGKEIT EINER SOLCHEN NEUAUSRICHTUNG SEINER LAUFBAHN WUSSTE , HÄTTE ER SICH , WIE DER GERICHTSHOF ES IM HINBLICK AUF DIE WIEDERVERWENDUNG VON BEAMTEN NACH ABLAUF EINES URLAUBS AUS PERSÖNLICHEN GRÜNDEN IN SEINEM URTEIL VOM 5. MAI 1983 IN DER RECHTSSACHE 785/79 ( PIZZIOLO , SLG. 1983, 1343 ) VERLANGT HAT , MIT GEHÖRIGER SORGFALT UM ANDERE STELLEN BEMÜHEN MÜSSEN. - EuGH, 15.01.1985 - 737/79
Battaglia / Kommission
Diesen Zinssatz habe im übrigen der Generalanwalt in seinen Schlußanträgen in der vorliegenden Rechtssache (Slg. 1982, 4404, 4423) vorgeschlagen; er entspreche der derzeitigen Praxis, wie sie von Generalanwalt Sir Gordon Slynn in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 785/79 (Pizziolo, Slg. 1983, 1353, 1357) beschrieben und im Urteil vom 5. Mai 1983 in dieser Rechtssache (Slg. 1983, 1343) und im Urteil vom 20. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 75 und 117/82 (Razzouk und Beydoun, Slg. 1984, 1509) bestätigt worden sei. - EuG, 28.09.2004 - T-216/03
Tenreiro / Kommission
27 und 28; Gerichtshof, 5. Mai 1983, Pizziolo/Kommission, 785/79, Slg. 1983, 1343, Randnr. 16; Cubero Vermurie/Kommission, Randnrn. - EuGH, 15.01.1985 - 158/79
Roumengous Carpentier / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1987 - 176/86
Arlette Houyoux und Marie-Catherine Guery gegen Kommission der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1988 - 292/87
Adriano Pizziolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1988 - 12/87
Erica Heyl, verheiratete Zeyen, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Adriano Pizziolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Urlaub aus persönlichen Gründen - Wiederverwendung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79
- EuGH, 02.04.1981 - 785/79
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79
- EuGH, 05.05.1983 - 785/79
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 28.05.1980 - 33/79
Kuhner / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79
Eine solche Entscheidung ist meiner Meinung nach nicht angebracht - vgl. die Rechtssachen 33 und 75/79 (Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677). - EuGH, 14.06.1972 - 44/71
Marcato / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79
Sie veranschaulichen das Funktionieren des Grundsatzes, da unter ihnen Fälle sind, in denen der Gerichtshof ausdrücklich auf die Frage der Zulässigkeit eingegangen ist, obwohl die Kommission sie gar nicht aufgeworfen hat oder sie zwar aufgeworfen, aber nicht förmlich dazu Stellung genommen oder dies erst in der Sitzung getan hat; ich verweise hierzu auf die Rechtssachen 44/71 (zweite Rechtssache Marcato, Slg. 1972, 427), 37/72 (dritte Rechtssache Marcato, Slg. 1973, 361), 31/75 (Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563), 7/77 (Von Wüllerstorff und Urbair/Kommission, Slg. 1978, 769), 4, 19 und 28/78 (Salerno u. (a./Kommission, Slg. 1978, 2403) und 117/78 (Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613). - EuGH, 01.07.1976 - 58/75
Sergy / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79
Wie der Gerichtshof in der Rechtssache 58/75 (Sergy/ Kommission, Slg. 1976, 1139) entschieden hat, bestätigen diese Worte allerdings nur den vorherigen Rechtszustand.
- EuGH, 05.04.1979 - 117/78
Orlandi / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79
Sie veranschaulichen das Funktionieren des Grundsatzes, da unter ihnen Fälle sind, in denen der Gerichtshof ausdrücklich auf die Frage der Zulässigkeit eingegangen ist, obwohl die Kommission sie gar nicht aufgeworfen hat oder sie zwar aufgeworfen, aber nicht förmlich dazu Stellung genommen oder dies erst in der Sitzung getan hat; ich verweise hierzu auf die Rechtssachen 44/71 (zweite Rechtssache Marcato, Slg. 1972, 427), 37/72 (dritte Rechtssache Marcato, Slg. 1973, 361), 31/75 (Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563), 7/77 (Von Wüllerstorff und Urbair/Kommission, Slg. 1978, 769), 4, 19 und 28/78 (Salerno u. (a./Kommission, Slg. 1978, 2403) und 117/78 (Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613). - EuGH, 30.11.1978 - 4/78
Salerno u.a. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79
Sie veranschaulichen das Funktionieren des Grundsatzes, da unter ihnen Fälle sind, in denen der Gerichtshof ausdrücklich auf die Frage der Zulässigkeit eingegangen ist, obwohl die Kommission sie gar nicht aufgeworfen hat oder sie zwar aufgeworfen, aber nicht förmlich dazu Stellung genommen oder dies erst in der Sitzung getan hat; ich verweise hierzu auf die Rechtssachen 44/71 (zweite Rechtssache Marcato, Slg. 1972, 427), 37/72 (dritte Rechtssache Marcato, Slg. 1973, 361), 31/75 (Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563), 7/77 (Von Wüllerstorff und Urbair/Kommission, Slg. 1978, 769), 4, 19 und 28/78 (Salerno u. (a./Kommission, Slg. 1978, 2403) und 117/78 (Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613). - EuGH, 16.03.1978 - 7/77
Von Wüllerstorff und Urbair / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79
Sie veranschaulichen das Funktionieren des Grundsatzes, da unter ihnen Fälle sind, in denen der Gerichtshof ausdrücklich auf die Frage der Zulässigkeit eingegangen ist, obwohl die Kommission sie gar nicht aufgeworfen hat oder sie zwar aufgeworfen, aber nicht förmlich dazu Stellung genommen oder dies erst in der Sitzung getan hat; ich verweise hierzu auf die Rechtssachen 44/71 (zweite Rechtssache Marcato, Slg. 1972, 427), 37/72 (dritte Rechtssache Marcato, Slg. 1973, 361), 31/75 (Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563), 7/77 (Von Wüllerstorff und Urbair/Kommission, Slg. 1978, 769), 4, 19 und 28/78 (Salerno u. (a./Kommission, Slg. 1978, 2403) und 117/78 (Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613). - EuGH, 27.10.1977 - 126/75
Giry / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79
Ich halte es für richtig, die Stellenausschreibungen, die sich auf diese Planstellen beziehen, chronologisch zu untersuchen, da nicht nur aus Artikel 40 Absatz 4 Buchstabe d selbst, sondern auch aus den einschlägigen Urteilen des Gerichtshofes zu seiner Auslegung - der Rechtssache Sergy, die ich bereits erwähnt habe, und den Rechtssachen 126/75, 34 und 92/76 (Giry/Kommission, Slg. 1977, 1937) - deutlich hervorgeht, daß die Aufgabe des Gerichtshofes in einem Fall wie diesem darin besteht, das früheste Datum zu ermitteln, zu dem das beklagte Organ den betroffenen Beamten hätte wiederverwenden müssen, vorausgesetzt natürlich, daß es überhaupt verpflichtet war, ihn wiederzuverwenden. - EuGH, 05.06.1980 - 108/79
Belfiore / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79
Es steht jedoch aufgrund einer Reihe einschlägiger Urteile fest, daß die in Artikel 90 und 91 enthaltenen Fristen zwingenden Rechts ("d'ordre public") sind, so daß der Gerichtshof - notfalls von Amts wegen - zu prüfen hat, ob sie eingehalten worden sind; ich verweise auf die Rechtssachen 4/67 (Muller/Kommission, Slg. 1967, 488) 24/69 (Nebe/Kommission, Slg. 1970, 145), 33/72 (Gunnella/Kommission, Slg. 1973, 475) und 108/79 (Belfiore/Kommission, Slg. 1980, 1769). - EuGH, 04.12.1975 - 31/75
Costacurta / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79
Sie veranschaulichen das Funktionieren des Grundsatzes, da unter ihnen Fälle sind, in denen der Gerichtshof ausdrücklich auf die Frage der Zulässigkeit eingegangen ist, obwohl die Kommission sie gar nicht aufgeworfen hat oder sie zwar aufgeworfen, aber nicht förmlich dazu Stellung genommen oder dies erst in der Sitzung getan hat; ich verweise hierzu auf die Rechtssachen 44/71 (zweite Rechtssache Marcato, Slg. 1972, 427), 37/72 (dritte Rechtssache Marcato, Slg. 1973, 361), 31/75 (Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563), 7/77 (Von Wüllerstorff und Urbair/Kommission, Slg. 1978, 769), 4, 19 und 28/78 (Salerno u. (a./Kommission, Slg. 1978, 2403) und 117/78 (Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613). - EuGH, 15.03.1973 - 37/72
Marcato / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79
Sie veranschaulichen das Funktionieren des Grundsatzes, da unter ihnen Fälle sind, in denen der Gerichtshof ausdrücklich auf die Frage der Zulässigkeit eingegangen ist, obwohl die Kommission sie gar nicht aufgeworfen hat oder sie zwar aufgeworfen, aber nicht förmlich dazu Stellung genommen oder dies erst in der Sitzung getan hat; ich verweise hierzu auf die Rechtssachen 44/71 (zweite Rechtssache Marcato, Slg. 1972, 427), 37/72 (dritte Rechtssache Marcato, Slg. 1973, 361), 31/75 (Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563), 7/77 (Von Wüllerstorff und Urbair/Kommission, Slg. 1978, 769), 4, 19 und 28/78 (Salerno u. (a./Kommission, Slg. 1978, 2403) und 117/78 (Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613). - EuGH, 28.06.1979 - 255/78
Anselme u.a. / Kommission
- EuGH, 08.05.1973 - 33/72
Gunnella / Kommission
- EuGH, 16.03.1978 - 115/76
Leonardini / Kommission
- EuGH, 14.04.1970 - 24/69
Nebe / Kommission
- EuGH, 20.02.1975 - 38/74
Geerlings / Kommission
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Adriano Pizziolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wiederverwendung nach Urlaub aus persönlichen Gründen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79
- EuGH, 02.04.1981 - 785/79
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79
- EuGH, 05.05.1983 - 785/79
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 28.05.1980 - 33/79
Kuhner / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79
als solche keine anfechtbare Maßnahme" ist (verb. Rechtssachen 33 und 75/79, Kulmer/Kommission, Slg. 1980, 1677, 1694). - EuGH, 01.07.1976 - 58/75
Sergy / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79
Zur Bestimmung des Schadensersatzes, zu dem Herr Pizziolo berechtigt ist, scheint mir die Anwendung des Grundsatzes angemessen, daß die zu zahlende Entschädigung die Nettobezüge erreichen soll, die der Kläger erhalten hätte, jedoch abzüglich der für anderweitige berufliche Tätigkeit während dieser Zeit bezogenen Nettoeinkünfte (Rechtssache 58/75, Sergy/Kommission, Slg. 1976, 1139, 1153). - EuGH, 05.02.1981 - 40/79
P. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79
In Entscheidungen vor den Schlußanträgen von Generalanwalt Warner vom 26. Februar 1981 in der vorliegenden Rechtssache wurde in der Regel ein Zinssatz von 8 % zugesprochen (…s. Rechtssache Sergy, a.a.O.; Rechtssache 115/76, Leonardini/Kommission, Slg. 1978, 735, 750; verbundene Rechtssachen 63 und 64/79, Boizard/Kommission, Slg. 1980, 2975, 2991; Rechtssache 40/79, Frau P./Kommission, Slg. 1981, 361, 375; in einem 1978 entschiedenen Fall war der Zinssatz jedoch auf 6 % festgesetzt worden: Rechtssache 114/77, Jacquemart/Kommission, Slg. 1978, 1697, 1709).
- EuGH, 27.10.1977 - 126/75
Giry / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79
Im übrigen bin ich mit Generalanwalt Warner einer Meinung, daß Herr Pizziolo keinen Anspruch auf weiteren Schadensersatz für den Verlust seiner Beförderungsaussichten hat, da dieser Verlust zu spekulativ ist (s. verb. Rechtssachen 126/75, 34 und 93/76, Giry/ Kommission, Slg. 1977, 1937, 1958 f.). - EuGH, 16.03.1978 - 115/76
Leonardini / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79
In Entscheidungen vor den Schlußanträgen von Generalanwalt Warner vom 26. Februar 1981 in der vorliegenden Rechtssache wurde in der Regel ein Zinssatz von 8 % zugesprochen (…s. Rechtssache Sergy, a.a.O.; Rechtssache 115/76, Leonardini/Kommission, Slg. 1978, 735, 750; verbundene Rechtssachen 63 und 64/79, Boizard/Kommission, Slg. 1980, 2975, 2991; Rechtssache 40/79, Frau P./Kommission, Slg. 1981, 361, 375; in einem 1978 entschiedenen Fall war der Zinssatz jedoch auf 6 % festgesetzt worden: Rechtssache 114/77, Jacquemart/Kommission, Slg. 1978, 1697, 1709). - EuGH, 18.03.1982 - 103/81
Chaumont-Barthel / Parlament
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79
Neuere Entscheidungen setzen aber einen Zinssatz von 6 % fest (s. Rechtssache 185/80, Garganese/Kommission, Slg. 1981, 1785, 1796; Rechtssache 103/81, Chaumont-Barthel/Parlament, Slg. 1982, 1003, 1011, und Rechtssache 9/81, Williams/Rechnungshof, Urteil vom 6. Oktober 1982, Randnr. 28 der Entscheidungsgründe). - EuGH, 13.07.1978 - 114/77
Jaquemart / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79
In Entscheidungen vor den Schlußanträgen von Generalanwalt Warner vom 26. Februar 1981 in der vorliegenden Rechtssache wurde in der Regel ein Zinssatz von 8 % zugesprochen (…s. Rechtssache Sergy, a.a.O.; Rechtssache 115/76, Leonardini/Kommission, Slg. 1978, 735, 750; verbundene Rechtssachen 63 und 64/79, Boizard/Kommission, Slg. 1980, 2975, 2991; Rechtssache 40/79, Frau P./Kommission, Slg. 1981, 361, 375; in einem 1978 entschiedenen Fall war der Zinssatz jedoch auf 6 % festgesetzt worden: Rechtssache 114/77, Jacquemart/Kommission, Slg. 1978, 1697, 1709). - EuGH, 08.10.1981 - 175/80
Tither / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79
Andererseits sollte nach meiner Ansicht die Auslandszulage, die Herrn Pizziolo gezahlt worden wäre, außer acht bleiben, da solche Zulagen dazu bestimmt sind, die zusätzlichen Kosten auszugleichen, die den Beamten entstehen, wenn sie bei ihrer dienstlichen Verwendung in der Gemeinschaft im Ausland leben; Herrn Pizziolo sind diese Kosten nicht entstanden (s. Schlußanträge in der Rechtssache 175/80, Tither/Kommission, Slg. 1981, 2345, 2369 sowie die dort angeführten Quellen). - EuGH, 02.04.1981 - 785/79
Pizziolo / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79
Bis auf einen Umstand, auf den ich später eingehen werde, ist der Sachverhalt dieses Rechtsstreits ausführlich in den Schlußanträgen des Generalanwalts Warner vom 26. Februar 1981 und im Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1981 (Slg. 1981, 969) dargestellt worden, so daß ich ihn nicht zu wiederholen brauche. - EuGH, 02.07.1981 - 185/80
Garganese / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 785/79
Neuere Entscheidungen setzen aber einen Zinssatz von 6 % fest (s. Rechtssache 185/80, Garganese/Kommission, Slg. 1981, 1785, 1796; Rechtssache 103/81, Chaumont-Barthel/Parlament, Slg. 1982, 1003, 1011, und Rechtssache 9/81, Williams/Rechnungshof, Urteil vom 6. Oktober 1982, Randnr. 28 der Entscheidungsgründe). - EuGH, 16.10.1980 - 63/79
Herber / Kommission
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