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   VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 79-IV-16   

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https://dejure.org/2016,32920
VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 79-IV-16 (https://dejure.org/2016,32920)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30.09.2016 - 79-IV-16 (https://dejure.org/2016,32920)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30. September 2016 - 79-IV-16 (https://dejure.org/2016,32920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Abweichung zur Höhe der Sachverständigenkosten

  • verkehrslexikon.de

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Abweichung von der Rechtsprechung des BGH zur Höhe der Sachverständigenkosten

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Leipzig, 23.05.2016 - 108 C 9223/15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 79-IV-16
    Mit seiner am 23. Juni 2016 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 23. Mai 2016 (108 C 9223/15).

    Das Amtsgericht Leipzig gab der Klage mit Urteil vom 23. Mai 2016 (108 C 9223/15) nur im Umfang von 129, 41 Euro zuzüglich Zinsen statt.

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 79-IV-16
    Daraus ergibt sich auch in Ansehung der insoweit einfachrechtlich geltenden Grundsätze (dazu schon SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12 - [unter II.2.a]bb]) nicht, warum der rechtliche Ausgangspunkt des Amtsgerichts zur Frage der Erforderlichkeit der Gutachtenkosten i.S.d. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB und zu möglichen Gegenansprüchen der Beklagten wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten offensichtlich unhaltbar und damit willkürlich sein sollte (so schon SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 79-IV-16
    Daraus ergibt sich auch in Ansehung der insoweit einfachrechtlich geltenden Grundsätze (dazu schon SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12 - [unter II.2.a]bb]) nicht, warum der rechtliche Ausgangspunkt des Amtsgerichts zur Frage der Erforderlichkeit der Gutachtenkosten i.S.d. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB und zu möglichen Gegenansprüchen der Beklagten wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten offensichtlich unhaltbar und damit willkürlich sein sollte (so schon SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 79-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 79-IV-16
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 36- IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 89-IV-14

    Grundhonorar und Nebenkosten des Sachverständigen können getrennt geprüft werden

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 79-IV-16
    Es ist verfassungsrechtlich auch unbedenklich, dass in der angefochtenen Entscheidung des Amtsgerichts zwischen Grundhonorar und "Nebenkosten" der Sachverständigentätigkeit differenziert wird (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 89-IV-14).
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