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   VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16   

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VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16 (https://dejure.org/2016,22109)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2016 - 28-IV-16 (https://dejure.org/2016,22109)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 28-IV-16 (https://dejure.org/2016,22109)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 89-IV-14

    Grundhonorar und Nebenkosten des Sachverständigen können getrennt geprüft werden

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    Dass in der angefochtenen Entscheidung des Amtsgerichts für die Frage der Erforderlichkeit zwischen Grundhonorar und "Nebenkosten" differenziert wird, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 89-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    Daraus ergibt sich auch in Ansehung der insoweit einfachrechtlich geltenden Grundsätze (dazu auch SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12 - [unter II.2.a]bb]) nicht, warum der rechtliche Ausgangspunkt des Amtsgerichtes zur Frage der Erforderlichkeit der Gutachtenkosten i.S.d. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB und zu möglichen Gegenansprüchen der Beklagten wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten offensichtlich unhaltbar und damit willkürlich sein sollte.
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist jedoch verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15 m.w.N.; st. Rspr.).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    In der Klageschrift vertrat der Beschwerdeführer die Auffassung, die von ihm geltend gemachten Gutachtenkosten seien vollständig erstattungsfähig und vertiefte dies unter Hinweis auf obergerichtliche Rechtsprechung sowie auf Entscheidungen des BGH (Urteil vom 11. Februar 2014, NJW 2014, 1947 und vom 22. Juli 2014, NJW 2014, 3151).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dadurch begründet sein, dass ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 69-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    Gegen die Anwendung materiellen Rechts kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 107-IV-12 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dadurch begründet sein, dass ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 69-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dadurch begründet sein, dass ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 69-IV-15; st. Rspr.).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    In der Klageschrift vertrat der Beschwerdeführer die Auffassung, die von ihm geltend gemachten Gutachtenkosten seien vollständig erstattungsfähig und vertiefte dies unter Hinweis auf obergerichtliche Rechtsprechung sowie auf Entscheidungen des BGH (Urteil vom 11. Februar 2014, NJW 2014, 1947 und vom 22. Juli 2014, NJW 2014, 3151).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dadurch begründet sein, dass ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 69-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Gegen die Anwendung materiellen Rechts kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 107-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
    Hiergegen kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 108-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 79-IV-16

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Abweichung von der Rechtsprechung des BGH

    Daraus ergibt sich auch in Ansehung der insoweit einfachrechtlich geltenden Grundsätze (dazu schon SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12 - [unter II.2.a]bb]) nicht, warum der rechtliche Ausgangspunkt des Amtsgerichts zur Frage der Erforderlichkeit der Gutachtenkosten i.S.d. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB und zu möglichen Gegenansprüchen der Beklagten wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten offensichtlich unhaltbar und damit willkürlich sein sollte (so schon SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18

    Begründen einer Verfassungsbeschwerde i.R.d. Frist durch Darlegen der Möglichkeit

    Hiergegen kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 107-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 36-IV-17
    Hiergegen kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 107-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 150-IV-17
    2. Es lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen, dass die Gerichte die an einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellenden Anforderungen überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt haben könnten (zum Entscheidungsspielraum der Fachgerichte bei Prozesskostenhilfeanträgen vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15; Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 134-IV-17 m.w.N) oder dass die Annahme der unzureichenden Erfolgsaussicht sonst willkürlich, also nicht mehr verständlich erscheinend und daher offensichtlich unhaltbar erfolgt sein könnte (zum Willkürmaßstab siehe SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 124-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.).
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