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   VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12   

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https://dejure.org/2013,45169
VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12 (https://dejure.org/2013,45169)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.04.2013 - 93-IV-12 (https://dejure.org/2013,45169)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. April 2013 - 93-IV-12 (https://dejure.org/2013,45169)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 48-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
    Insbesondere folgt dies nicht schon allein daraus, dass es sich nicht mit jedem vom Beschwerdeführer vorgetragenen Aspekt in den Gründen gesondert befasst hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 48-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
    Gegen die Anwendung materiellen Rechts kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 107-IV-12 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
    Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04).
  • VerfGH Bayern, 03.11.2010 - 6-VI-10

    Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht begründeten Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
    aa) Der in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Sach- und Rechtslage zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-VI-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 26-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
    Damit allein ist eine Verletzung des Willkürverbots aber nicht in ausreichend dargetan (vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 26-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
    Mit den hieraus folgenden Konsequenzen hatte der Beschwerdeführer - zumal als Rechtsanwalt - zu rechnen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist jedoch verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
    Hiergegen kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 89-IV-18 (HS)/90-IV-18 (e.A.); Beschluss vom 25. April 2013-Vf. 93-IV-12; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    vom 25. April 2013 -Vf. 93-IV-12; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Gegen die Anwendung materiellen Rechts kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 107-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.).
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