Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18 (HS), 90-IV-18 (e.A.) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VerfGH Sachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung i.R.d. fristlosen Kündigung des Mietvertrags wegen Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 21.10.2016 - 4 S 318/15
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18 (HS), 90-IV-18 (e.A.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (22)
- VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18
Dabei gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m. w. N.).Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18
In diesem Fall muss die in erster Instanz erfolgreiche Partei von vornherein damit rechnen, dass das Berufungsgericht anderer Auffassung ist; seine dementsprechende Entscheidung kann daher grundsätzlich nicht überraschend sein (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 15-IV-11; BGH, Urteil vom 19. August 2010, NJW 2010, 3089 [3091]; BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008, NZA-RR 2009, 37; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133). - BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09
Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18
In diesem Fall muss die in erster Instanz erfolgreiche Partei von vornherein damit rechnen, dass das Berufungsgericht anderer Auffassung ist; seine dementsprechende Entscheidung kann daher grundsätzlich nicht überraschend sein (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 15-IV-11; BGH, Urteil vom 19. August 2010, NJW 2010, 3089 [3091]; BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008, NZA-RR 2009, 37; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133).
- BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05
Hinweispflichten des Berufungsgerichts
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18
Der Beschwerdeführer weist zwar zutreffend darauf hin, dass das Berufungsgericht zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung eine in erster Instanz siegreiche Partei grundsätzlich rechtzeitig darauf hinweisen muss, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (BGH, Beschluss vom 27. November 2008, ZfBR 2009, 241; Beschluss vom 28. September 2006, NJW-RR 2007, 17; Beschluss vom 15. März 2006, NJW-RR 2006, 937). - BGH, 28.09.2006 - VII ZR 103/05
Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18
Der Beschwerdeführer weist zwar zutreffend darauf hin, dass das Berufungsgericht zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung eine in erster Instanz siegreiche Partei grundsätzlich rechtzeitig darauf hinweisen muss, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (BGH, Beschluss vom 27. November 2008, ZfBR 2009, 241; Beschluss vom 28. September 2006, NJW-RR 2007, 17; Beschluss vom 15. März 2006, NJW-RR 2006, 937). - VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18
Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - BVerwG, 24.07.2008 - 6 PB 18.08
Rechtliches Gehör und Hinweispflicht; Abweichen des Rechtsmittelgerichts vom …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18
In diesem Fall muss die in erster Instanz erfolgreiche Partei von vornherein damit rechnen, dass das Berufungsgericht anderer Auffassung ist; seine dementsprechende Entscheidung kann daher grundsätzlich nicht überraschend sein (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 15-IV-11; BGH, Urteil vom 19. August 2010, NJW 2010, 3089 [3091]; BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008, NZA-RR 2009, 37; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133). - BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97
Begründungspflicht von mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18
Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16 unter Verweis auf BVerfG NVwZ 1999, 638 [639]; NJW 1998, 3484; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18
Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.). - BGH, 27.11.2008 - VII ZR 202/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Hinweispflichten des …
- VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
- VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen …
- VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
- VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
- VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
- VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 80-IV-06
Anforderung an die Darlegungspflicht i.R.e. Verfassungsbeschwerde zu etwaigen …
- VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 40-IV-16
- VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 90-IV-15
- VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 15-IV-11
Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde …
- VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18 Hiergegen kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 89-IV-18 (HS)/90-IV-18 (e.A.); Beschluss vom 25. April 2013-Vf. 93-IV-12; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18
Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von …
Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 89-IV-18 (HS)/90-IV-18 (e.A.); Beschluss.
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