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| VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 107-IV-15 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dippoldiswalde, 29.08.2014 - 4 C 479/13
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 107-IV-15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- AG Dippoldiswalde, 29.08.2014 - 4 C 479/13
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 107-IV-15
Mit ihrer am 1. September 2015 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit gesondertem Schriftsatz vom 24. Mai 2016 ergänzten Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Dippoldiswalde vom 29. August 2014 (4 C 479/13) sowie das Urteil des Landgerichts Dresden vom 29. Juli 2015 (8 S 594/14) und das Urteil des Landgerichts Dresden vom 20. April 2016 (8 S 594/14).In seinem Urteil vom 29. August 2014 (4 C 479/13) verurteilte das Amtsgericht die Beschwerdeführerin auf die Widerklage hin, an die Beklagten die von diesen im Jahr 2009 entrichteten Reparaturkosten zurückzuzahlen.
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
Sparkassen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 107-IV-15
Ein Grundrechtsschutz kommt jedoch solchen Personen - jedenfalls im Bereich der Anwendung materiellen Rechts - nicht zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987, BVerfGE 75, 192, 200 f.). - VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 107-IV-15
Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10).
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 107-IV-15
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 107-IV-15
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist jedoch verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15 m.w.N.; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 107-IV-15
Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 107-IV-15
Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 107-IV-15
Gegen die Anwendung materiellen Rechts kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/ Vf. 107-IV-12 [e.A.]; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 107-IV-15
Gegen die Anwendung materiellen Rechts kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/ Vf. 107-IV-12 [e.A.]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16 Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15 m.w.N.; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 107-IV-15, st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 165-IV-16
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 159-IV-17 Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 139-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 107-IV-15; st. Rspr.).
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