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Rechtsprechung
   BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1758
BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R (https://dejure.org/2005,1758)
BSG, Entscheidung vom 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R (https://dejure.org/2005,1758)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R (https://dejure.org/2005,1758)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Lebensversicherung - Unwirtschaftlichkeit - Freibetragsregelung - fehlende Ermächtigungskonformität der AlhiV 2002 idF vom 13. 12. 2001 nur im Hinblick auf allgemeine Härteklausel - Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    SGB III § 206 Nr 1; ; GG Art 80

  • Wolters Kluwer

    Bedürftigkeit eines Arbeitslosen; Berücksichtigung von Vermögen des Arbeitslosen; Erleiden eines wirtschaftlichen Verlustes bei der Pflicht zur Auflösung privater Lebensversicherungen; Unterfallen der Nichtgewährung einer bedürftigkeitsabhängigen Leistung unter den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe, zulässige Vermögensverwertung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R
    Soweit es die davor liegende Zeit betrifft, hat der Senat mit drei Entscheidungen vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R, B 7 AL 44/04 R und B 7 AL 56/03 R) unter Rückgriff auf seine frühere Entscheidung vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) entschieden, dass § 206 Nr. 1 SGB III als Ermächtigungsnorm zum Erlass der AlhiV den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 GG genügt (siehe zur Zulässigkeit der Ermächtigung des Ministeriums statt des Ministers Rubel in Umbach/Clemens, GG, Art. 80 RdNr 38).

    Mit seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R) hat der Senat außerdem unter Rückgriff auf seine Entscheidung vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) entschieden, dass die Regelung des § 1 Abs. 2 AlhiV 2002 in der vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geltenden Fassung (Freibetrag von 520, 00 EUR pro Lebensjahr; vgl auch die Übergangsvorschrift des § 4 Abs. 2 AlhiV 2002) das verwertbare Vermögen hinsichtlich des generellen Freibetrags ermächtigungs- und verfassungskonform konkretisiert hat.

    Dass dies nicht gleichheitswidrig ist, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2003 entschieden (BSGE 91, 94 ff, RdNr 42 f = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).

    Dem trägt bereits § 1 Abs. 2 AlhiV 2002 dadurch Rechnung, dass älteren Arbeitslosen ein höheres Schonvermögen zugebilligt wird als jüngeren (vgl dazu BSGE 91, 94 ff, RdNr 39 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 30/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R
    Soweit es die davor liegende Zeit betrifft, hat der Senat mit drei Entscheidungen vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R, B 7 AL 44/04 R und B 7 AL 56/03 R) unter Rückgriff auf seine frühere Entscheidung vom 27. Mai 2003 (…BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) entschieden, dass § 206 Nr. 1 SGB III als Ermächtigungsnorm zum Erlass der AlhiV den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 GG genügt (siehe zur Zulässigkeit der Ermächtigung des Ministeriums statt des Ministers Rubel in Umbach/Clemens, GG, Art. 80 RdNr 38).

    Mit seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R) hat der Senat außerdem unter Rückgriff auf seine Entscheidung vom 27. Mai 2003 (…BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) entschieden, dass die Regelung des § 1 Abs. 2 AlhiV 2002 in der vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geltenden Fassung (Freibetrag von 520, 00 EUR pro Lebensjahr; vgl auch die Übergangsvorschrift des § 4 Abs. 2 AlhiV 2002) das verwertbare Vermögen hinsichtlich des generellen Freibetrags ermächtigungs- und verfassungskonform konkretisiert hat.

    In der Entscheidung vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R) hat der Senat auch ausgeführt, dass die Freibetragsregelung des § 1 Abs. 2 AlhiV 2002, wenn sie mit der bezeichneten Härtefallregelung verknüpft ist, nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

    Die Absenkung des Freibetrags ab 1. Januar 2002 ist deshalb ohne Bedeutung (s dazu die Senatsurteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 44/04 R und B 7 AL 56/04 R) Ein allgemeiner Härtefall im Sinne der Rechtsprechung des Senats vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R) war zu keinem Zeitpunkt nach dem vom LSG festgestellten bzw vom Kläger selbst vorgetragenen Sachverhalt zu bejahen.

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV …

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R
    Soweit es die davor liegende Zeit betrifft, hat der Senat mit drei Entscheidungen vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R, B 7 AL 44/04 R und B 7 AL 56/03 R) unter Rückgriff auf seine frühere Entscheidung vom 27. Mai 2003 (…BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) entschieden, dass § 206 Nr. 1 SGB III als Ermächtigungsnorm zum Erlass der AlhiV den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 GG genügt (siehe zur Zulässigkeit der Ermächtigung des Ministeriums statt des Ministers Rubel in Umbach/Clemens, GG, Art. 80 RdNr 38).

    Dies gilt insbesondere gegenüber der Privilegierung der so genannten Riesterrente nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 AlhiV 2002, die ohnedies nach § 1 Abs. 2 Satz 2 AlhiV 2002 in gewissem Umfang auf den Freibetrag angerechnet wird, und der Privilegierung von nachweislich für die Alterssicherung bestimmten Sachen und Rechten des Arbeitslosen oder seines Partners, wenn diese nach § 231 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind (vgl hierzu auch die Senatsurteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 44/04 R und B 7 AL 56/04 R).

    Die Absenkung des Freibetrags ab 1. Januar 2002 ist deshalb ohne Bedeutung (s dazu die Senatsurteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 44/04 R und B 7 AL 56/04 R) Ein allgemeiner Härtefall im Sinne der Rechtsprechung des Senats vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R) war zu keinem Zeitpunkt nach dem vom LSG festgestellten bzw vom Kläger selbst vorgetragenen Sachverhalt zu bejahen.

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 56/04 R

    Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe, Vermögensverwertung

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R
    Dies gilt insbesondere gegenüber der Privilegierung der so genannten Riesterrente nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 AlhiV 2002, die ohnedies nach § 1 Abs. 2 Satz 2 AlhiV 2002 in gewissem Umfang auf den Freibetrag angerechnet wird, und der Privilegierung von nachweislich für die Alterssicherung bestimmten Sachen und Rechten des Arbeitslosen oder seines Partners, wenn diese nach § 231 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind (vgl hierzu auch die Senatsurteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 44/04 R und B 7 AL 56/04 R).

    Die Absenkung des Freibetrags ab 1. Januar 2002 ist deshalb ohne Bedeutung (s dazu die Senatsurteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 44/04 R und B 7 AL 56/04 R) Ein allgemeiner Härtefall im Sinne der Rechtsprechung des Senats vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R) war zu keinem Zeitpunkt nach dem vom LSG festgestellten bzw vom Kläger selbst vorgetragenen Sachverhalt zu bejahen.

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück - …

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R
    In diesen Entscheidungen ist außerdem klargestellt, dass § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002, nach dem Sachen und Rechte nicht zu berücksichtigen sind, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist, nur eine Prüfung unter wirtschaftlich-ökonomischen Gesichtspunkten rechtfertigt (…vgl dazu auch BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7 und BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - …

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R
    Soweit es die davor liegende Zeit betrifft, hat der Senat mit drei Entscheidungen vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R, B 7 AL 44/04 R und B 7 AL 56/03 R) unter Rückgriff auf seine frühere Entscheidung vom 27. Mai 2003 (…BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) entschieden, dass § 206 Nr. 1 SGB III als Ermächtigungsnorm zum Erlass der AlhiV den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 GG genügt (siehe zur Zulässigkeit der Ermächtigung des Ministeriums statt des Ministers Rubel in Umbach/Clemens, GG, Art. 80 RdNr 38).
  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96

    Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R
    In diesen Entscheidungen ist außerdem klargestellt, dass § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002, nach dem Sachen und Rechte nicht zu berücksichtigen sind, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist, nur eine Prüfung unter wirtschaftlich-ökonomischen Gesichtspunkten rechtfertigt (vgl dazu auch BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7 und BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das …

    Denn diese Regelung betrifft die Leistungsgewährung und kann auf den vorliegenden Fall der Leistungsablehnung nicht übertragen werden (vgl zur Alhi: BSG, Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R - veröffentlicht in juris, RdNr 13;… Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 73/04 R - SozR 4-4220 § 6 Nr. 3, RdNr 4;… vgl auch BSGE 87, 262, 268 = SozR 3-4300 § 196 Nr. 1).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …

    Ob ein Eingriff in das Eigentum vorliegt, beurteilt sich dann nur nach der Rechtsposition, die sich aus dem öffentlichrechtlichen Anspruch - hier dem Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - ergibt (vgl BSG Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …

    Ob ein Eingriff in das Eigentum vorliegt, beurteilt sich dann nur nach der Rechtsposition, die sich aus dem öffentlich-rechtlichen Anspruch - hier dem Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - ergibt (vgl BSG Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R).
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