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Rechtsprechung
   BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2258
BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R (https://dejure.org/2005,2258)
BSG, Entscheidung vom 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R (https://dejure.org/2005,2258)
BSG, Entscheidung vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 80/04 R (https://dejure.org/2005,2258)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche - Unverzüglichkeit - Obliegenheit - Unkenntnis - Verschulden - subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab - Handlungsfrist - Streitgegenstand - Höhenstreit - Beschränkung der Klage auf die ...

  • Judicialis

    SGB III § 2 Abs 2 Nr 3; ; SGB III § 37b; ; BGB § 121 Abs 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Folgen des Fehlens von ausreichenden tatsächlichen Feststellungen für eine abschließende Entscheidung über die Frage der Minderung eines Arbeitslosengeldanspruchs; Notwendigkeit einer Prüfung aller Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach bei einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung, Folgen der Obliegenheitsverletzung, Streitgegenstand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R
    Gegenstand des Verfahrens und damit auch des Revisionsverfahrens sind das Schreiben der Beklagten vom 9. Januar 2004 und der Bewilligungsbescheid vom 13. Januar 2004, die eine rechtliche Einheit im Sinn eines einheitlichen Bescheides über die Bewilligung des Alg und damit auch die Höhe des Alg-Anspruchs darstellen (Bundessozialgericht , Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R; vgl auch die Urteile des Senats vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R und B 7a/7 AL 94/04 R; zu anderen entsprechenden Konstellationen im Arbeitsförderungsrecht vgl Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 9 mwN zur Rechtsprechung des BSG).

    Die Einheit ergibt sich hier bereits formal daraus, dass zum einen der Bescheid vom 9. Januar 2004 ergänzend auf den späteren, gesondert zugehenden Bewilligungsbescheid Bezug nimmt, und zum anderen daraus, dass der Bewilligungsbescheid seinerseits hinsichtlich der Minderung selbst wiederum auf das Schreiben (= Bescheid) vom 9. Januar 2004 verweist (vgl im Einzelnen BSG Urteil vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R).

    Dieser Überprüfung und der des bei der Alg-Bewilligung zu Grunde gelegten Bemessungsentgelts bedarf es aber dann nicht, wenn der Kläger - in der Regel nach entsprechender Erörterung bzw Nachfrage - seine Klage ausdrücklich auf die Anfechtung der Minderung selbst beschränkt (BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R).

    Dies folgt - wie der Senat an anderer Stelle ausführlich begründet hat (BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R) - aus dem Charakter des Bewilligungsbescheids.

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R
    Gegenstand des Verfahrens und damit auch des Revisionsverfahrens sind das Schreiben der Beklagten vom 9. Januar 2004 und der Bewilligungsbescheid vom 13. Januar 2004, die eine rechtliche Einheit im Sinn eines einheitlichen Bescheides über die Bewilligung des Alg und damit auch die Höhe des Alg-Anspruchs darstellen (Bundessozialgericht , Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R; vgl auch die Urteile des Senats vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R und B 7a/7 AL 94/04 R; zu anderen entsprechenden Konstellationen im Arbeitsförderungsrecht vgl Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 9 mwN zur Rechtsprechung des BSG).

    Bei einem Rechtsstreit über die Minderung des Alg handelt es sich zwar um einen sog Höhenstreit, bei dem nach der ständigen Rechtsprechung des 7. und 11. Senats des BSG grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen sind (BSG, Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R).

    Hierbei handelt es sich um eine typische versicherungsrechtliche Obliegenheit (BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R).

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige …

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R
    Gegenstand des Verfahrens und damit auch des Revisionsverfahrens sind das Schreiben der Beklagten vom 9. Januar 2004 und der Bewilligungsbescheid vom 13. Januar 2004, die eine rechtliche Einheit im Sinn eines einheitlichen Bescheides über die Bewilligung des Alg und damit auch die Höhe des Alg-Anspruchs darstellen (Bundessozialgericht , Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R; vgl auch die Urteile des Senats vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R und B 7a/7 AL 94/04 R; zu anderen entsprechenden Konstellationen im Arbeitsförderungsrecht vgl Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 9 mwN zur Rechtsprechung des BSG).

    Der Senat ist insofern zur Bestimmung des Begriffs unverzüglich nicht der Verwaltungspraxis der Beklagten gefolgt, die aus Kulanzgründen eine Arbeitsuchendmeldung am siebten Tag nach Kenntniserlangung noch ausreichen lässt (hierzu und zur Berechnung der Tage der Minderung des Alg gemäß § 140 Satz 2 SGB III vgl Urteil des Senats vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 94/04 R).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 47/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R
    Gegenstand des Verfahrens und damit auch des Revisionsverfahrens sind das Schreiben der Beklagten vom 9. Januar 2004 und der Bewilligungsbescheid vom 13. Januar 2004, die eine rechtliche Einheit im Sinn eines einheitlichen Bescheides über die Bewilligung des Alg und damit auch die Höhe des Alg-Anspruchs darstellen (Bundessozialgericht , Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R; vgl auch die Urteile des Senats vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R und B 7a/7 AL 94/04 R; zu anderen entsprechenden Konstellationen im Arbeitsförderungsrecht vgl Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 9 mwN zur Rechtsprechung des BSG).

    Bei einem Rechtsstreit über die Minderung des Alg handelt es sich zwar um einen sog Höhenstreit, bei dem nach der ständigen Rechtsprechung des 7. und 11. Senats des BSG grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen sind (BSG, Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R).

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum …

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R
    § 37b SGB III geht jedoch von einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab aus, wobei die Norm keinen gesteigerten Fahrlässigkeitsvorwurf (…BSG aaO) verlangt, wie ihn der Senat in einem anderen Fall der Obliegenheitsverletzung angenommen hat, weil dort die Obliegenheit selbst nicht im Gesetz vorgesehen war (BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 3).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …

    Auf Grund der tatsächlichen Feststellungen des LSG kann nicht entschieden werden, ob der Kläger sich entgegen § 37b SGB III nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet hat, weil § 37b SGB III insofern ein Verschulden des Arbeitslosen voraussetzt (grundlegend Bundessozialgericht Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R; Urteile des erkennenden Senats vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 80/04 R; B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a AL 4/05 R; hierzu unter 2.).

    Dieser Überprüfung und der des bei der Alg-Bewilligung zu Grunde gelegten Bemessungsentgelts bedarf es aber dann nicht, wenn der Kläger - in der Regel nach entsprechender Erörterung bzw Nachfrage - seine Klage ausdrücklich auf die Anfechtung der Minderung selbst beschränkt (BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R; B 7a/7 AL 80/04 R).

    Eine solche Verletzung setzt nach der Rechtsprechung beider Senate des BSG (vgl BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R; Urteile vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R, B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a/7 AL 80/04 R) auf Seiten des Versicherten ein Verschulden nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab voraus.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. August 2005 (B 7a/7 AL 80/04 R) im Einzelnen ausgeführt hat, wird das LSG dabei auch festzustellen haben, wann der Kläger sicher davon ausgehen konnte, dass sein Beschäftigungsverhältnis zu einem konkreten Zeitpunkt enden werde.

  • LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 382/13

    Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung, Sperrzeit

    Es bedarf vielmehr der Kenntnis des konkreten Beendigungszeitpunktes des Versicherungspflichtverhältnisses (vgl BSG, Urteil vom 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R - juris).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige …

    § 37b SGB III verlangt nämlich einen Bezug zu dem konkreten Beendigungszeitpunkt (BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 80/04 R).
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