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   VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10   

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VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10 (https://dejure.org/2011,1716)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.09.2011 - 8 A 396/10 (https://dejure.org/2011,1716)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. September 2011 - 8 A 396/10 (https://dejure.org/2011,1716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Limburger Veterinärbehörde muss über Antrag auf Erlaubnis zum Einfangen und Töten verwilderter Tauben erneut entscheiden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Stadttauben können als Schädlinge zu qualifizieren sein

  • faz.net (Pressemeldung, 01.09.2011)

    Teilerfolg für Falkner: Tauben in Massen sind Schädlinge

  • lto.de (Kurzinformation)

    Töten von Stadttauben: Wenn Federvieh zur gefährlichen Plage wird

  • juraexamen.info (Kurzinformation und Auszüge)

    Tauben sind nicht nur Schädlinge, sondern dürfen auch nicht auf dem Balkon gefüttert werden

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Jagd - Tauben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hessischer VGH zum Einfangen und Töten von verwilderten Tauben - In großen Populationen auftreten Stadttauben sind als Schädlinge im tierschutzrechtlichen Sinne einzustufen

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    "Ratten der Lüfte”: Stadttauben sind Schädlinge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1423
  • DÖV 2011, 984
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Wiesbaden, 20.01.2010 - 4 K 1347/09

    Töten von Stadttauben durch Falkner und Verfüttern an Greife und Eulen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10
    Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 20. Januar 2010 - 4 K 1347/09.WI - sowie die Verfügung des Beklagten vom 16. Februar 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Oktober 2009 aufgehoben.

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage durch Urteil vom 20. Januar 2010 - 4 K 1347/09.W - abgewiesen und die Berufung zugelassen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 20. Januar 2010 - 4 K 1347/09.WI - sowie die Verfügung des Landrats des Landkreises Limburg-Weilburg vom 16. Februar 2009 in Form des Widerspruchsbescheides vom 20. Oktober 2009 aufzuheben und den Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg zu verpflichten, dem Kläger die Erlaubnis zu erteilen, verwilderte Stadttauben zu töten.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10
    Hierzu zählten, insbesondere bei immungeschwächten Personengruppen wie Kindern, alten Menschen und Kranken - neben allergischen Reaktionen beim Einatmen von Feder- oder Kotstaub - auch starke Gesundheitsbelastungen sowie Allergien, die durch von Tauben verbreitete Parasiten wie der Taubenzecke und der Vogelmilbe hervorgerufen werden könnten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2005 - 1 S 261/05 - mit zahlreichen Nachweisen, so auch Nieders.OVG, Urteil vom 06.02.1997 - 3 K 5809/96 -).

    Ungeachtet von Substanzschäden fallen jedenfalls große Reinigungskosten an, damit die durch eine Ekel erregende Kotschicht verunstalteten Gebäude wieder ästhetischen Anforderungen genügen und so auch ihren wirtschaftlichen Wert behalten (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2005 - 1 S 261/05 -).

  • VGH Hessen, 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06

    Rechtfertigung eines Taubenfütterungsverbots

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 30. April 2008 - 8 UZ 3006/06 - Folgendes ausgeführt: "Ebenso wenig begegnet es durchgreifenden Bedenken, wenn die Vorinstanz zudem die Schädlingseigenschaft der Tauben selbst anführt, um die Einschätzung einer durch vermehrtes Füttern entstehenden Gefahr zu untermauern.

    Dies begünstige die Ausbreitung von Krankheitserregern und Parasiten" (Hess. VGH, Beschluss v. 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06 -).

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10
    Das Bundesverfassungsgericht führt aus, starke Verunreinigungen von Straßen, Gehwegen, Hausfassaden, parkenden Fahrzeugen usw. durch die Tauben selbst bildeten, soweit sie nicht als völlig unerheblich anzusehen seien, eine Gefahr für die öffentliche Reinlichkeit und das Eigentum an den von der Verschmutzung betroffenen Grundstücken und Sachen (BVerfG, Beschluss vom 23.05.1980 - 2 BvR 854/79 -).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10
    Diese unterscheidet sich von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose oder, wie der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 99.67 - DÖV 1970, 713 gesagt hat, durch die Betrachtungsweise: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden muß; eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, daß mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlaß besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen; das hat zur Folge, daß auf den Nachweis der Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann.
  • BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97

    Verfassungsrecht - Religionsfreiheit und Tierschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10
    Dieser widerspricht der ständigen Rechtsprechung, die schon das Vorliegen abstrakter Gesundheitsgefährdungen als vernünftigen Grund i. S. d. § 1 S. 2 TierSchG ansieht (BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1997 - 3 BN 1.97 -, juris Rdnr. 4):.
  • OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10
    Hierzu zählten, insbesondere bei immungeschwächten Personengruppen wie Kindern, alten Menschen und Kranken - neben allergischen Reaktionen beim Einatmen von Feder- oder Kotstaub - auch starke Gesundheitsbelastungen sowie Allergien, die durch von Tauben verbreitete Parasiten wie der Taubenzecke und der Vogelmilbe hervorgerufen werden könnten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2005 - 1 S 261/05 - mit zahlreichen Nachweisen, so auch Nieders.OVG, Urteil vom 06.02.1997 - 3 K 5809/96 -).
  • VG Stuttgart, 27.05.2014 - 5 K 433/12

    Taubenfütterungsverbot durch Polizeiverordnung

    Bis 2006 wurden 89 solcher Erreger nachgewiesen, davon sieben Viren, 32 Bakterien, 46 Pilze und vier Protozoen (vgl. Haag-Wackernagel, Das Straßentaubenproblem, a.a.O., S. 4; HessVGH, Urt. v. 01.09.2011 - 8 A 396/10 -, DVBl 2011, 1423).
  • VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 330/12

    Nebenbestimmungen zu tierschutzrechtlicher Erlaubnis zur Bekämpfung von

    Mit zwischenzeitlich rechtskräftigem Urteil vom 01.09.2011 verpflichtete der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Beklagten, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden (8 A 396/10).

    Die vorliegende Erlaubnis berechtigt Sie zur Bekämpfung verwilderter Haustauben mittels eines Fangschlags (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 e TierSchG) in der Zeit vom 1. August bis 15. Februar eines jeden Jahres, sofern erstere im Sinne der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. September 2011, Az. 8 A 396/10.

    Entsprechend der prozessualen Vorgeschichte hatte der Beklagte darüber hinaus die Rechtsauffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem rechtskräftigen Urteil vom 1. September 2011 - 8 A 396/10 - zu beachten.

  • VG Stuttgart, 29.09.2021 - 15 K 4096/19

    Tierschutzrechtliche Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Lebendfang und Töten von

    Dies gilt darüber hinaus im Falle der durch Taubenkot an Gebäuden drohenden Schäden auch für denkmalgeschützte Gebäude, wenn nach der Beurteilung der zuständigen Behörde keine anderen gebäudeschützenden Maßnahmen zumutbar sind (Hess. VGH, Urt. v. 01.09.2011 - 8 A 396/10 -, juris Rn. 36).

    Ausreichend sei das Vorliegen einer abstrakten Gesundheitsgefährdung (Hess. VGH, Urt. v. 01.09.2011 - 8 A 396/10 -, juris Rn. 26).

    Dem steht im Übrigen auch die von Beklagtenseite maßgeblich für ihre Rechtsansicht herangezogene Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes nicht entgegen (Hess. VGH, Urt. v. 01.09.2011 - 8 A 396/10 -, juris Rn. 37).

  • VGH Hessen, 09.05.2014 - 8 A 2029/12
    Der beschließende Senat hatte bereits in seinem Urteil vom 1. September 2011 - 8 A 396/10 - den Beklagten verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs neu über den Antrag des Klägers zu entscheiden.

    Weiter heißt es in dem Urteil des Senats auf Seite 12/13 des Entscheidungsabdrucks: "Der Kläger kann also nicht dazu verpflichtet werden, über die zuvor genannten Beteiligungen der Behörden des Gesundheitsschutzes, des Arbeitsschutzes oder des Denkmalschutzes in Form von Einschätzungen hinausgehend, eine weitere Erlaubnis am jeweiligen Einsatzort einzuholen." Auf die weitere Begründung des Senats in dem Urteil vom 1. September 2011 - 8 A 396/10 - wird Bezug genommen.

    Der Beklagte hat die Frage formuliert: "Beinhaltet das "Bekämpfen" von verwilderten Haustauben im Rahmen des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3e TierSchG - hierbei insbesondere in den Fällen einer abstrakten Gesundheitsgefährdung bzw. des Bestehens einer Gefahr für denkmalgeschützte Gebäude (Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 1. September 2011, Az. 8 A 396/10) - regelmäßig, dass die gefangenen Tiere getötet werden dürfen bzw. müssen?".

  • OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

    Bei der gebotenen Güter- und Interessenabwägung ist es gerechtfertigt, dem Schutz der Bürger vor Belästigung durch Verunreinigungen oder Schäden am Eigentum den Vorrang vor dem Interesse des Tierliebhabers zu geben (HessVGH, Beschluss 8 A 396/10 v. 01.09.2011 - juris - ; BayVerfG BayVBl. 2005, 172; OLG Hamm Beschluss 2 Ss OWi 836/06 v. 22.02.2007; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 23.05.1980, 2 BvR 854/79 - Juris -).
  • OLG Koblenz, 02.11.2012 - 1 SsBs 105/12

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

    Bei der gebotenen Güter- und Interessenabwägung ist es gerechtfertigt, dem Schutz der Bürger vor Belästigung durch Verunreinigungen oder Schäden am Eigentum den Vorrang vor dem Interesse des Tierliebhabers zu geben (HessVGH, Beschluss 8 A 396/10 v. 01.09.2011 - juris - ; BayVerfG BayVBl. 2005, 172; OLG Hamm Beschluss 2 Ss OWi 836/06 v. 22.02.2007; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 23.05.1980, 2 BvR 854/79 - Juris -).
  • VG Weimar, 25.02.2016 - 3 E 73/16

    Vorgehen gegen Stadttauben als Gesundheitsschädlinge nach dem IFSG - Nachholung

    Soweit in der Rechtsprechung - in obiter dicta - (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2005 - 1 S 261/05 - Juris, Rdnr. 18; Hess. VGH, Urteil vom 01.09.2011 - 8 A 396/10 - Juris, Rdnr. 31 [siehe aber auch Rdnr. 26]) und in der Literatur (vgl. Böhm/Hagebölling [Das Taubenfütterungsverbot], JA 2014, 759, 761 und 762 sowie das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin [heute: Bundesinstitut für Risikobewertung], Stellungnahmen vom 20.07.20013http://www.bfr.bund.de/cm/343/taubentoetungen.pdfhttp://www.bfr.bund.de/cm/343/taubentoetungen.pdf und 26.02.19984http://www.bfr.bund.de/cm/343/schaedlingseigenschaft_von_verwilderten_haustauben.pdfhttp://www.bfr.bund.de/cm/343/schaedlingseigenschaft_von_verwilderten_haustauben.pdf) die generelle Einstufung von Stadttauben als Gesundheitsschädlinge verneint wird, dürften sich diese Ausführungen in Wirklichkeit nur auf das Vorliegen der weiteren Voraussetzung des § 17 Abs. 2 Satz 1 IFSG für behördliche Maßnahmen beziehen, nämlich eine begründete Gefahr, dass durch den Gesundheitsschädling Krankheitserreger verbreitet werden.
  • VGH Hessen, 18.10.2018 - 2 B 1250/18
    Die seitens der Antragstellerin angeführten Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Hess. VGH, Urteil vom 1. September 2011 - 8 A 396/10 -, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 16. August 2012 - 4 K 330/12.WI -, juris) sind zur Stützung ihres Begehrens deshalb nicht geeignet, weil § 4 Abs. 1 und 3 BArtSchV in beiden Verfahren nicht Gegenstand der Prüfung war.
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