Rechtsprechung
BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 840/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- openjur.de
Betriebsübergang; falsche Unterrichtung; Widerspruch; Verwirkung
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 613a Abs 1 BGB, § 613a Abs 2 BGB, § 613a Abs 5 BGB, § 613a Abs 6 BGB, § 242 BGB
Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Jurion
Unzutreffende Unterrichtung des Arbeitsnehmers bezüglich eines Betriebsübergangs; Auswirkung auf Widerspruchsrecht und Verwirkung; Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses als verwirkungsrelevanter Umstand
- Betriebs-Berater
Mitarbeiterinformation bei Betriebsübergang
- bag-urteil.com
Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6
Unzutreffende Unterrichtung des Arbeitsnehmers bezüglich eines Betriebsübergangs; Auswirkung auf Widerspruchsrecht und Verwirkung; Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses als verwirkungsrelevanter Umstand - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 13.09.2007 - 13 Ca 3195/07
- LAG München, 27.05.2008 - 6 Sa 934/07
- BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 840/08
Papierfundstellen
- BB 2010, 2108
- DB 2010, 2172
- NZA-RR 2011, 280
Wird zitiert von ... (20)
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16
Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den …
Solange noch nicht geklärt war, ob es mit dem 1. April 2011 zu einem Betriebsübergang von der Klägerin auf die F gekommen war, musste der Beklagte - auch um sich für den Fall eines Betriebsübergangs ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses von der Klägerin auf die F zu erhalten und sich nicht dem Vorwurf einer unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) aufgrund einer Disposition über sein Arbeitsverhältnis auszusetzen (…vgl. hierzu BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 50;… 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 32; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - Rn. 35;… 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 45) - zunächst die Kündigung der F angreifen. - BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Umstandsmoment
Infolge der nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprechenden Unterrichtung des Klägers zum Betriebsübergang wurde die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB nicht in Lauf gesetzt (st. Rspr., vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 14; zuletzt 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - Rn. 27, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 133) . - BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Es kann vorliegend dahinstehen, ob der Umstand, dass ein Arbeitnehmer vor Ausübung des Widerspruchsrechts über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses - sei es durch Beendigung desselben oder durch eine Vereinbarung, mit der das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wurde - disponiert hat, zur Verwirkung führen kann (vgl. BAG 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 32; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - Rn. 35; 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 45) , oder ob sich die Ausübung des Widerspruchsrechts in einer solchen Situation - unabhängig von einem Zeitmoment - wegen widersprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB als treuwidrig darstellt.
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16
Europäische Rechtsprechung zu den Merkmalen eines Betriebsübergangs
Solange noch nicht abschließend geklärt war, ob es mit dem 1. April 2011 zu einem Betriebsübergang von der Beklagten auf die F gekommen war, musste der Kläger - auch um sich ein Widerspruchsrecht gegen einen etwaigen Übergang seines Arbeitsverhältnisses von der Beklagten auf die F zu erhalten und sich nicht dem Vorwurf einer unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) aufgrund einer Disposition über sein Arbeitsverhältnis auszusetzen (…vgl. hierzu BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 50;… 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 32; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - Rn. 35;… 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 45) - zunächst innerhalb der Frist des § 4 Satz 1 KSchG die Kündigung der F angreifen.Solange noch nicht abschließend geklärt war, ob es mit dem 1. April 2011 zu einem Betriebsübergang von der Beklagten auf die F gekommen war, musste der Kläger - auch um sich für den Fall eines Betriebsübergangs ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses von der Beklagten auf die F zu erhalten und sich nicht dem Vorwurf einer unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) aufgrund einer Disposition über sein Arbeitsverhältnis auszusetzen (…vgl. hierzu BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 50;… 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 32; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - Rn. 35;… 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 45) - zunächst die Kündigung der F vom 28. Oktober 2014 angreifen.
- BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses - …
Infolge der nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprechenden Unterrichtung des Klägers zum "Betriebsteilübergang" wurde die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB nicht in Lauf gesetzt (st. Rspr. des Senats, BAG 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 14) . - BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, dass die Unterrichtung der Klägerin mit Schreiben vom 9. November 2005 über den am 1. Januar 2006 erfolgten Betriebsteilübergang nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprochen hat und dadurch die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB für die Klägerin nicht in Gang gesetzt wurde (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 14) , so dass das Widerspruchsrecht nicht verfristet war, als es von der Klägerin am 6. November 2008 ausgeübt wurde. - BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 308/16 Solange noch nicht abschließend geklärt war, ob es mit dem 1. April 2011 zu einem Betriebsübergang von der Beklagten auf die F gekommen war, musste der Kläger - auch um sich ein Widerspruchsrecht gegen einen etwaigen Übergang seines Arbeitsverhältnisses von der Beklagten auf die F zu erhalten und sich nicht dem Vorwurf einer unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) aufgrund einer Disposition über sein Arbeitsverhältnis auszusetzen (…vgl. hierzu BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 50;… 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 32; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - Rn. 35;… 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 45) - zunächst innerhalb der Frist des § 4 Satz 1 KSchG die Kündigung der F angreifen.
Solange noch nicht abschließend geklärt war, ob es mit dem 1. April 2011 zu einem Betriebsübergang von der Beklagten auf die F gekommen war, musste der Kläger - auch um sich für den Fall eines Betriebsübergangs ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses von der Beklagten auf die F zu erhalten und sich nicht dem Vorwurf einer unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) aufgrund einer Disposition über sein Arbeitsverhältnis auszusetzen (…vgl. hierzu BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 50;… 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 32; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - Rn. 35;… 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 45) - zunächst die Kündigung der F vom 6. November 2014 angreifen.
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 524/16
Teilweise Parallelentscheidung zu BAG 8 AZR 309/16 v. 25.01.2018
Solange noch nicht abschließend geklärt war, ob es mit dem 1. April 2011 zu einem Betriebsübergang von der Beklagten auf die F gekommen war, musste die Klägerin - auch um sich ein Widerspruchsrecht gegen einen etwaigen Übergang ihres Arbeitsverhältnisses von der Beklagten auf die F zu erhalten und sich nicht dem Vorwurf einer unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) aufgrund einer Disposition über ihr Arbeitsverhältnis auszusetzen (…vgl. hierzu BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 50;… 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 32; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - Rn. 35;… 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 45) - zunächst innerhalb der Frist des § 4 Satz 1 KSchG die Kündigung der F angreifen.Solange noch nicht abschließend geklärt war, ob es mit dem 1. April 2011 zu einem Betriebsübergang von der Beklagten auf die F gekommen war, musste die Klägerin - auch um sich für den Fall eines Betriebsübergangs ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses von der Beklagten auf die F zu erhalten und sich nicht dem Vorwurf einer unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) aufgrund einer Disposition über ihr Arbeitsverhältnis auszusetzen (…vgl. hierzu BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 50;… 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 32; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - Rn. 35;… 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 45) - zunächst die Kündigung der F vom 28. Juli 2014 angreifen.
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 615/16
Teilweise Parallelentscheidung zu BAG 8 AZR 309/16 v. 25.01.2018
Solange noch nicht geklärt war, ob es mit dem 1. April 2011 zu einem Betriebsübergang von der Klägerin auf die F gekommen war, musste der Beklagte - auch um sich für den Fall eines Betriebsübergangs ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses von der Klägerin auf die F zu erhalten und sich nicht dem Vorwurf einer unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) aufgrund einer Disposition über sein Arbeitsverhältnis auszusetzen (…vgl. hierzu BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 50;… 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 32; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - Rn. 35;… 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 45) - zunächst die Kündigung der F angreifen. - BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 614/16
Teilweise Parallelentscheidung zu BAG 8 AZR 309/16 v. 25.01.2018
Solange noch nicht geklärt war, ob es mit dem 1. April 2011 zu einem Betriebsübergang von der Klägerin auf die F gekommen war, musste der Beklagte - auch um sich für den Fall eines Betriebsübergangs ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses von der Klägerin auf die F zu erhalten und sich nicht dem Vorwurf einer unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) aufgrund einer Disposition über sein Arbeitsverhältnis auszusetzen (…vgl. hierzu BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 50;… 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 32; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - Rn. 35;… 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 45) - zunächst die Kündigung der F angreifen. - LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10
Verwirkbarkeit des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang
- BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 831/17
Widerspruch nach Betriebsübergang außerhalb der Frist - Verzicht auf …
- LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 911/17
Widerspruch nach Betriebsübergang außerhalb der Frist - Verzicht auf …
- LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 835/17
Widerspruch nach Betriebsübergang außerhalb der Frist - Verzicht auf …
- LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 830/17
Widerspruch nach Betriebsübergang außerhalb der Frist - Verzicht auf …
- LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 832/17
Widerspruch nach Betriebsübergang außerhalb der Frist - Verzicht auf …
- LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17
Widerspruch nach Betriebsübergang außerhalb der Frist - Verzicht auf …
- LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 834/17
Widerspruch nach Betriebsübergang außerhalb der Frist - Verzicht auf …
- ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12