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   FG Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 8 K 3145/11   

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FG Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 8 K 3145/11 (https://dejure.org/2013,37297)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.2013 - 8 K 3145/11 (https://dejure.org/2013,37297)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 8 K 3145/11 (https://dejure.org/2013,37297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG im Zusammenhang mit der vom Bundesverfassungsgericht teilweise für verfassungswidrig erklärten Verlängerung der sog. Spekulationsfrist bei Grundstücken

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 EStG 2002, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a EStG 1997 vom 24.03.1999, § 52a Abs 11 S 1 EStG 2002, § 23 Abs 3 S 4 EStG 2002, § 7 Abs 5 EStG 2002
    Zeitraumbezogene Aufteilung eines Gewinns aus der privaten Veräußerung eines Grundstücks in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Teil in Bezug auf die Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung degressiver AfA bei der Aufteilung des Veräußerungsgewinnsbei einer Veräußerung nach dem 31.3.1999 im Wege der Schätzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung degressiver AfA bei der Aufteilung des Veräußerungsgewinnsbei einer Veräußerung nach dem 31.3.1999 im Wege der Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung von Sonderabschreibungen beim Spekulationsgewinn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 8 K 3145/11
    Sie beriefen sich auf die zu diesem Zeitpunkt beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren 2 BvL 2/04 und 2 BvL 13/05.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 7. Juli 2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (Sammlung der Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 127, 1) festgestellt hatte, dass das o.g. Gesetz insoweit verfassungswidrig war, als mit der Neuregelung Wertzuwächse besteuert wurden, die bis zum Zeitpunkt der Verkündung der Gesetzesänderung am 31. März 1999 bereits eingetreten waren und nach der bisherigen Rechtslage steuerfrei realisiert wurden oder steuerfrei hätten realisiert werden können, schlug der Beklagte der Klägerseite mit Schreiben vom 31. Januar 2011 (Bl. 15 f Rechtsbehelfsakte) vor, dem Begehren dadurch teilweise abzuhelfen, dass der Veräußerungsgewinn unter Anwendung des zwischenzeitlich ergangenen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 20. Dezember 2010 (Bundessteuerblatt - BStBl - I, 2011, 14) auf 23.519 EUR herabgesetzt wird.

    In den Fällen, in denen die Spekulationsfrist am 31. Dezember 1998 bereits abgelaufen war, verstößt die Anwendungsbestimmung zur Neuregelung gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes und ist nichtig, soweit in dem Veräußerungsgewinn auch Wertsteigerungen erfasst werden, die bis zur Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 am 31. März 1999 entstanden sind und die nach der zuvor geltenden Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Verkündung steuerfrei realisiert worden sind oder hätten realisiert werden können (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.7.2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 127, 1, unter C. II. 2. b) der Gründe).

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2010 2 BvL 14/02 u.a., a.a.O. ist maßgeblich, ob der Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen enthält, die bis zum 31. März 1999 steuerfrei hätten realisiert werden können.

  • BFH, 11.04.2012 - IX B 14/12

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 8 K 3145/11
    Eine diesbezügliche zeitlich lineare Aufteilung, wie sie vom Beklagten entsprechend der "Vereinfachungsregelung" in Tz. II.1 des BMF-Schreibens vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 14) vorgenommen wurde, entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht (vgl. dazu auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Juni 2013 4 K 1918/11 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 1499 sowie Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. August 2013 9 K 252/11, juris; hierzu auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 2012 IX B 14/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 1130 und vom 12. Juli 2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782 ).
  • BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 8 K 3145/11
    Eine diesbezügliche zeitlich lineare Aufteilung, wie sie vom Beklagten entsprechend der "Vereinfachungsregelung" in Tz. II.1 des BMF-Schreibens vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 14) vorgenommen wurde, entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht (vgl. dazu auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Juni 2013 4 K 1918/11 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 1499 sowie Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. August 2013 9 K 252/11, juris; hierzu auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 2012 IX B 14/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 1130 und vom 12. Juli 2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782 ).
  • FG Münster, 21.06.2013 - 4 K 1918/11

    Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn!

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 8 K 3145/11
    Eine diesbezügliche zeitlich lineare Aufteilung, wie sie vom Beklagten entsprechend der "Vereinfachungsregelung" in Tz. II.1 des BMF-Schreibens vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 14) vorgenommen wurde, entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht (vgl. dazu auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Juni 2013 4 K 1918/11 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 1499 sowie Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. August 2013 9 K 252/11, juris; hierzu auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 2012 IX B 14/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 1130 und vom 12. Juli 2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782 ).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 9 K 252/11

    Zurechnung der Zeiträume von Absetzungen u.a. für Abnutzung bei der Ermittlung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 8 K 3145/11
    Eine diesbezügliche zeitlich lineare Aufteilung, wie sie vom Beklagten entsprechend der "Vereinfachungsregelung" in Tz. II.1 des BMF-Schreibens vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 14) vorgenommen wurde, entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht (vgl. dazu auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Juni 2013 4 K 1918/11 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 1499 sowie Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. August 2013 9 K 252/11, juris; hierzu auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 2012 IX B 14/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 1130 und vom 12. Juli 2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782 ).
  • BFH, 06.05.2014 - IX R 39/13

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der

    Das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Nichtsteuerbarkeit der mit Ablauf der (alten) zweijährigen Spekulationsfrist geschützten Vermögensposition ist im Fall der Vornahme einer Sonderabschreibung ebenso schützenswert wie bei tatsächlichen Wertsteigerungen des Grundstücks (FG Münster, Urteil vom 21. Juni 2013  4 K 1918/11 E, EFG 2013, 1499; Niedersächsisches FG in EFG 2013, 1840, unter 1.b bb (2); FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2013  8 K 3145/11, juris, unter 1.c; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2012  7 V 7191/11, EFG 2012, 1462; auch FG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2013  8 K 3988/11 F, juris, unter juris-Rz 25, 27).

    des BMF-Schreibens in BStBl I 2011, 14 vorgenommen wurde, hat zur Folge, dass in die Ermittlung des Veräußerungsgewinns "stille Reserven" einbezogen werden, die bis zum 30. März 1999 nicht steuerbar hätten realisiert werden können (so auch Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2013, 1840, unter 1.b bb; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2013  8 K 3145/11, juris, unter 1.c).

  • BFH, 06.05.2014 - IX R 27/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6. Mai 2014 IX R 39/13 -

    Das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Nichtsteuerbarkeit der mit Ablauf der (alten) zweijährigen Spekulationsfrist geschützten Vermögensposition ist im Fall der Vornahme einer Sonderabschreibung ebenso schützenswert wie bei tatsächlichen Wertsteigerungen des Grundstücks (Niedersächsisches FG in EFG 2013, 1840, unter 1.b bb(2); FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2013  8 K 3145/11, juris, unter 1.c; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2012  7 V 7191/11, EFG 2012, 1462; auch FG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2013  8 K 3988/11 F, juris, unter juris Rz 25, 27).

    des BMF-Schreibens in BStBl I 2001, 14 vorgenommen wurde, hat zur Folge, dass in die Ermittlung des Veräußerungsgewinns "stille Reserven" einbezogen werden, die bis zum 30. März 1999 nicht steuerbar hätten realisiert werden können (so auch Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2013, 1840, unter 1.b bb; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2013  8 K 3145/11, juris, unter 1.c).

  • BFH, 06.05.2014 - IX R 40/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6. Mai 2014 IX R 39/13 -

    Das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Nichtsteuerbarkeit der mit Ablauf der (alten) zweijährigen Spekulationsfrist geschützten Vermögensposition ist im Fall der Vornahme einer Sonderabschreibung ebenso schützenswert wie bei tatsächlichen Wertsteigerungen des Grundstücks (FG Münster, Urteil vom 21. Juni 2013  4 K 1918/11 E, EFG 2013, 1499; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2013  8 K 3145/11, juris, unter 1.c; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2012  7 V 7191/11, EFG 2012, 1462; auch FG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2013  8 K 3988/11 F, juris, unter juris-Rz 25, 27).

    des BMF-Schreibens in BStBl I 2011, 14 vorgenommen wurde, hat zur Folge, dass in die Ermittlung des Veräußerungsgewinns "stille Reserven" einbezogen werden, die bis zum 30. März 1999 nicht steuerbar hätten realisiert werden können (so FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2013  8 K 3145/11, juris, unter 1.c).

  • BFH, 06.05.2014 - IX R 48/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6. Mai 2014 IX R 39/13 -

    Das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Nichtsteuerbarkeit der mit Ablauf der (alten) zweijährigen Spekulationsfrist geschützten Vermögensposition ist im Fall der Vornahme einer Sonderabschreibung ebenso schützenswert wie bei tatsächlichen Wertsteigerungen des Grundstücks (FG Münster, Urteil vom 21. Juni 2013  4 K 1918/11 E, EFG 2013, 1499; Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2013, 1840, unter 1.b bb (2); FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2013  8 K 3145/11, juris, unter 1.c; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2012  7 V 7191/11, EFG 2012, 1462).

    des BMF-Schreibens in BStBl I 2011, 14 vorgenommen wurde, hat zur Folge, dass in die Ermittlung des Veräußerungsgewinns stille Reserven einbezogen werden, die bis zum 30. März 1999 nicht steuerbar hätten realisiert werden können (so auch Niedersächsisches FG in EFG 2013, 1840, unter 1.b bb; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2013  8 K 3145/11, juris, unter 1.c).

  • BFH, 06.05.2014 - IX R 51/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6. Mai 2014 IX R 39/13 -

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 29. Oktober 2013  8 K 3145/11 aufzuheben.
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