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   KG, 27.06.1985 - 8 RE-Miet 874/85   

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KG, 27.06.1985 - 8 RE-Miet 874/85 (https://dejure.org/1985,1180)
KG, Entscheidung vom 27.06.1985 - 8 RE-Miet 874/85 (https://dejure.org/1985,1180)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - 8 RE-Miet 874/85 (https://dejure.org/1985,1180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Kabelanschluß; Breitbandkabelnetz; Gemeinschaftsantenne; Mietvertrag; Mieterhöhung; Duldungspflicht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anschluss an Breitbandkabelnetz; Duldung des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2031
  • ZMR 1985, 262
  • ZUM 1985, 626
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus KG, 27.06.1985 - 8 REMiet 874/85
    Die in Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 2 der Verfassung von Berlin garantierte Informationsfreiheit schützt nicht nur den Empfang inländischer, sondern auch den Empfang ausländischer Sender (vgl. BVerfGE 27, 71 [80 f und 83 f]).
  • BGH, 02.12.1981 - VIII ZR 273/80

    Mietrecht - Leasingvertrag - Außerordentliche Kündigung - Anbieten von Ersatz

    Auszug aus KG, 27.06.1985 - 8 REMiet 874/85
    Hat jedoch der Vermieter im Rahmen des bestehenden Mietverhältnisses eine Gemeinschaftsantenne mit höheren Empfangsleistungen zur Verfügung gestellt (etwa eine moderne Hochleistungsantenne), so hat sich das Schuldverhältnis insoweit konkretisiert und der Vermieter kann dann diesem Mieter gegenüber nicht mehr einseitig auf eine Anlage mit geringerer Empfangsleistung (etwa mittlerer Art und Güte) zurückweichen (§ 243 Abs. 2 BGB analog; vgl. auch BGH in NJW 1982, 873).
  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des

    Hierunter fallen Maßnahmen, die den objektiven Gebrauchs- oder Substanzwert der Räume oder Gebäudeteile im Rahmen ihres Zwecks erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen (KG, NJW 1985, 2031, 2032; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 554 Rdnr. 14; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, aaO, § 554 Rdnr. 62).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 253/04

    Zur Duldungspflicht des Mieters für Arbeiten zum Anschluß der Wohnung an ein

    Nach Maßgabe der dafür im Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 27. Juni 1985 (NJW 1985, 2031) dargelegten Kriterien sei die Kammer der Auffassung, daß aufgrund des in Berlin eingeführten und mittels Set-Top-Box frei empfangbaren terrestrischen Digitalfernsehens (DVB-T) der Anschluß an ein Breitbandkabelnetz derzeit noch keine Verbesserungsmaßnahme darstelle.

    Ob eine Maßnahme zur Verbesserung der gemieteten Räume vorliegt, ist nach dem zutreffenden Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 27. Juni 1985 (NJW 1985, 2031), den auch das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, objektiv zu bestimmen, das heißt unabhängig von den Auswirkungen auf das bestehende Mietverhältnis sowie davon, ob die vom Vermieter aufzuwendenden Kosten oder die zu erwartende Erhöhung der finanziellen Belastungen für den Mieter in einem angemessenen Verhältnis zur Verbesserung stehen (KG, aaO unter III 1).

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Der auch das Mietrechtsverhältnis beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben verbietet es, daß der Vermieter dem Mieter ohne triftigen Grund Einrichtungen versagt, die diesem das Leben in der Mietwohnung erheblich angenehmer machen, während der Vermieter dadurch nur unerheblich beeinträchtigt und die Mietsache nicht verschlechtert wird (vgl. BayObLG, a.a.O.; KG, NJW 1985, S. 2031 ff.).
  • OLG Celle, 29.12.1989 - 2 U 200/88
    Bei der Installation einer Gemeinschaftsantenne oder eines Kabelanschlusses handelt es sich um eine Maßnahme, die im Sinne des § 541 b BGB der Wertverbesserung und Modernisierung der Mieträume und/oder des Gebäudes dient oder jedenfalls diesen nach den Umständen des Einzelfalles dienen kann (vgl. Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 27. Juni 1985 (- 8 RE Miet 874/84 -, veröffentlicht in NJW 1985, 2031 ff.).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Der Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 27.6.1985 (NJW 1985, 2031 = WuM 1985, 248 = DWW 1985, 204 = ZMR 1985, 262 = RES V § 541 b BGB Nr. 1), der sich auch mit dem Empfang von Hörfunk- und Fernsehprogrammen durch Mieter befaßt, besagt nur, daß der Vermieter grundsätzlich berechtigt ist, eine Mietwohnung an das Breitbandkabelnetz anzuschließen, da es sich hierbei um eine Modernisierungsmaßnahme handelt.

    Dieses Grundrecht der Informationsfreiheit, das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen wie dem Fernsehen zu unterrichten, entfaltet Ausstrahlungswirkung für die gesamte Rechtsordnung und damit Drittwirkung auch innerhalb der vertraglichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter (vgl. BVerfGE 7, 198 = NJW 1958, 257; BVerfGE 34, 269/280 = NJW 1973, 1221; BVerfG NJW 1992, 493 = aaO; KG NJW 1985, 2031 = aaO; Degenhart in Bonner Kommentar zum GG Art. 5 Rn. 283, 284; Ricker NJW 1991, 602/605; siehe auch LG Mannheim DWW 1991, 310; LG Aachen …

    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB), der maßgeblich durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit mitbestimmt wird (KG NJW 1985, 2031 = aaO), darf der Vermieter nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund dem Mieter Einrichtungen versagen, die diesem das Leben in der Mietwohnung angenehmer gestalten können, durch die er als Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt und durch die die Mietsache nicht verschlechtert wird (BayObLGZ 1981, 1 = aaO).

  • LG Berlin, 12.08.2016 - 65 S 108/16

    Wohnraummiete: Duldungspflicht des Mieters für einen Balkonanbau; Einwand

    Der Maßstab, nach dem beurteilt werden muss, ob der Wohnwert verbessert wird, ist dem gemäß auch nicht die Wertung des derzeitigen Mieters, sondern allein die Verkehrsanschauung (vgl. KG, Rechtsentscheid vom 27.06.1985 - 8 REMiet 874/85, NJW 1985, 2031,zit. nach beck-online).
  • LG Tübingen, 21.03.1986 - 1 S 197/85

    Gemeinschaftsantenne; Breitbandkabelnetz; Wohnungseigentum

    Sie beziehen sich zudem auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 27. Juni 1985 (NJW 1985, 2031).

    Seit der von den Klägern angegriffenen Entscheidung des Amtsgerichts hat das Kammergericht in seinem Rechtsentscheid vom 27. Juni 1985 (NJW 1985, 2031) zu einer weitgehenden Klärung der betroffenen Probleme und der mietvertraglichen Verpflichtungen beigetragen, die insbesondere auch den grundrechtlichen Bedenken der Kläger Rechnung tragen.

    Denn mit dem Breitbandkabelanschluß entstehen für die Kläger höhere Kosten (ebenso KG, NJW 1985, 2031, 2032).

    Denn die Steigerung des Programmangebotes muß in absehbarer Zukunft - in der Regel innerhalb eines Jahres - mit Sicherheit zu erwarten sein (vgl. KG, NJW 1985, 2031, 2033).

  • BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92

    Informationsfreiheit und Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß

    Mietrechtliche Konflikte über die Errichtung von Außenantennen werden von den Fachgerichten typischerweise anhand der §§ 535, 536, 242 BGB beurteilt (vgl. BayObLG - Rechtsentscheid - WuM 1981, S. 80 f.; KG - Rechtsentscheid - NJW 1985, S. 2031 ff.).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2014 - 23 S 241/13

    Außenrollläden entfernt: Mietsache mangelhaft?

    Ist die Entfernung von Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen nicht zwangsläufige Folge der Modernisierungsmaßnahme, besteht eine Duldungspflicht des Mieters insoweit nur unter den Voraussetzungen von § 242 BGB (KG Berlin, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 27. Juni 1985 - 8 RE-Miet 874/85 - Rn. 29, juris; Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl. 2013, § 555d BGB Rn. 8 f.).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Der Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 27.6.1985 (NJW 1985, 2031 = WuM 1985, 248 [KG Berlin 27.06.1985 - 8 RE Miet 874/85] = DWW 1985, 204 = ZMR 1985, 262 = RES V § 541 b BGB Nr. 1), der sich auch mit dem Empfang von Hörfunk- und Fernsehprogrammen durch Mieter befaßt, besagt nur, daß der Vermieter grundsätzlich berechtigt ist, eine Mietwohnung an das Breitbandkabelnetz anzuschließen, da es sich hierbei um eine Modernisierungsmaßnahme handelt.

    Dieses Grundrecht der Informationsfreiheit, das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen wie dem Fernsehen zu unterrichten, entfaltet Ausstrahlungswirkung für die gesamte Rechtsordnung und damit Drittwirkung auch innerhalb der vertraglichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter (vgl. BVerfGE 7, 198 = NJW 1958, 257; BVerfGE 34, 269/280 = NJW 1973, 1221 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65]; BVerfG NJW 1992, 493 = aaO; KG NJW 1985, 2031 = aaO; Degenhart in Bonner Kommentar zum GG Art. 5 Rn. 283, 284; Ricker NJW 1991, 602/605; siehe auch LG Mannheim DWW 1991, 310; LG Aachen …

    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB), der maßgeblich durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit mitbestimmt wird (KG NJW 1985, 2031 = aaO), darf der Vermieter nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund dem Mieter Einrichtungen versagen, die diesem das Leben in der Mietwohnung angenehmer gestalten können, durch die er als Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt und durch die die Mietsache nicht verschlechtert wird (BayObLGZ 1981, 1 = aaO).

  • BVerfG, 15.10.1991 - 1 BvR 976/89

    Umfang der Informationsfreiheit bezüglich des Empfangs von Fernsehprogrammen

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 20.12.2006 - 4 C 427/06

    Wohnraummiete: Mieterpflicht zur Duldung der Installation eines rückkanalfähigen

  • VerfGH Bayern, 27.09.1985 - 20-VII-84
  • LG Berlin, 23.07.2019 - 67 S 318/15

    Wohnraummiete: Duldungspflicht des Mieters zur Anbindung der Wohnung an eine

  • OLG Celle, 05.04.1986 - 4 W 30/86

    Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Kabelfernsehen; Breitbandkabelnetz;

  • LG Berlin, 25.05.2012 - 63 S 426/11

    Keine Gemeinschaftsantenne, aber Kabelanschluss: Kein Mietmangel!

  • AG Hannover, 03.09.1985 - 86 II 85/85
  • AG Tauberbischofsheim, 08.05.1992 - C 1/92

    Festsetzung des Streitwerts für das Klagebegehren, einen geeigneten Platz zur

  • LG Kleve, 09.12.1992 - 6 S 282/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • AG Berlin-Schöneberg, 31.10.2007 - 104a C 342/07

    Betriebskosten: Umlage der Gebühren für einen modernisierten

  • LG Würzburg, 31.07.1985 - 3 T 1952/84
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