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   BSG, 14.01.1987 - 8 RK 17/86   

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https://dejure.org/1987,9584
BSG, 14.01.1987 - 8 RK 17/86 (https://dejure.org/1987,9584)
BSG, Entscheidung vom 14.01.1987 - 8 RK 17/86 (https://dejure.org/1987,9584)
BSG, Entscheidung vom 14. Januar 1987 - 8 RK 17/86 (https://dejure.org/1987,9584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsweg bei Erstattungsstreitigkeiten - Zulässigkeit des Rechtswegs - Rechtsweg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64

    Möglichkeit der Ersetzung eines im ersten Rechtszug ergangenen Prozessurteils

    Auszug aus BSG, 14.01.1987 - 8 RK 17/86
    teilung des Klagebegehrens in Anspruch genommen werden können (BGHZ 14, 222, 225; 29, 187, 189; 49, 282, 285 f; s auch RGZ 144, 224, 230 und BVerwGE 22, 45, 45 f).

    Auch wenn man mit dem Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- (BVerwGE 18, 181, 182 f; 22, 45, "6 f) davon ausgeht, daß der beschrittene Rechtsweg zulässig ist, wenn für einen bestimmten Anspruch meh- :- rere Klagegründe geltend gemacht worden sind und das angerufene Gericht nur für einen der Klagegründe zuständig ist, kann hier nicht der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit angenommen werden.

  • BSG, 12.09.1984 - 8 RK 35/84

    Zuzahlungen des Versicherten - Abrechnungsregeln - Nichtzahlung des

    Auszug aus BSG, 14.01.1987 - 8 RK 17/86
    Auch wenn das Krankenhaus den Zuzahlungsbetrag anzunehmen hat, bleibt die Krankenkasse Gläubigerin des Versichertenkostenanteils (vgl dazu BSG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 RK 35/84 - SozR 2200 $ 372 Nr. 1; Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, 2. Aufl, 1986, 5 18" RVO Anm 19.3; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, % 18" Anm 10 Buchst e).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BSG, 14.01.1987 - 8 RK 17/86
    - GmS-OGB 2/73 - BSGE 37, Ziel der Klage ist aber.
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/21 R

    Kostenübernahme einer Krankenhausbehandlung gemäß dem SGB XII Nothelferansprüche

    Wie das LSG richtig erkannt hat, liegt insoweit kein Fall der unzulässigen alternativen Klagenhäufung vor, sondern ein einheitliches Prozessziel der (einmaligen) Zahlung von 1999, 89 Euro, das auf verschiedene Rechtsgründe gestützt wird (Bundessozialgericht vom 14.1.1987 - 8 RK 17/86 - SozR 1500 § 51 Nr. 44 S 76; Bundesgerichtshof vom 9.12.1999 - IX ZR 102/97 - BGHZ 143, 246 = NJW 2000, 1259, 1260 = juris RdNr 13; Bieresborn in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 2. Aufl 2021, § 56 RdNr 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 20 SO 110/08

    Sozialhilfe

    Denn die Klägerin stützt ihren Anspruch zumindest auch auf § 104 SGB X. Kommen für einen Erstattungsanspruch mehrere Rechtsgrundlagen in Betracht (z.B. wie hier §§ 102 und 104 SGB X), so reicht es aus, dass das angerufene Gericht für eine von ihnen zuständig ist (BSG, Urteil vom 14.01.1987 - 8 RK 17/86).
  • BVerwG, 06.10.1994 - 5 C 37.92

    Leistungspflicht der Krankenkasse auf vollen Pflegesatz gegenüber dem

    Auf die Sprungrevision hat das Bundessozialgericht diese Entscheidung mit Urteil vom 14. Januar 1987 - Az. 8 RK 17/86 - (SozR 1500 § 51 SGG Nr. 44) aufgehoben und den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verwiesen.

    Sie hat weder, wie es § 102 SGB X voraussetzt, auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorläufig Sozialleistungen erbracht (s. dazu BSG, Urteil vom 14. Januar 1987 - Az. 8 RK 17/86 - ) noch, wie es § 105 SGB X verlangt, als unzuständiger Leistungsträger Sozialleistungen erbracht.

  • LSG Niedersachsen, 09.06.1988 - L 6 U 252/87

    Durchsetzung eines übergegangenen Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, ist die Frage, ob eine Streitigkeit Öffentlich- oder bürgerlich-rechtlicher Art ist, nicht danach zu bewerten, welche Rechtsnorm der Kläger als Anspruchsgrundlage bezeichnet (Bundessozialgericht - BSG - vom 14. Januar 1987 - 8 RK 17/86 - ).

    Ebensowenig wie ein SVTr einen bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzanspruch durch Verwaltungsakt durchsetzen kann ( BSG vom 14. Januar 1987 - 8 RK 17/86 - und GmSOBG vom 23. Februar 1988 in "Versicherungsrecht" 1988, 499), hat dessen Schuldner einer im bürgerlichen Recht begründeten Geldleistung ein subjektives Öffentliches Recht darauf, daß die Forderung bei Vorliegen der in § 76 Abs. 2 SGB 4 genannten Voraussetzungen gestundet, niedergeschlagen oder erlassen wird.

  • BVerwG, 06.10.1994 - 5 C 12.92

    Erstattungspflichtigkeit des Sozialhilfeträgers bei Stundung der Zuzahlungsschuld

    Sie hat weder, wie es § 102 SGB X voraussetzt, aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorläufig Sozialleistungen erbracht (s. dazu BSG, Urteil vom 14. Januar 1987 - Az. 8 RK 17/86 - ) noch, wie es § 105 SGB X verlangt, als unzuständiger Leistungsträger Sozialleistungen erbracht.
  • BSG, 20.05.1987 - 8 RK 11/86

    Erstattungsanspruch - Rechtsweg - Sozialgerichtsbarkeit - DDR-Häftling

    Vielmehr ist er dem Rechtsgebiet zuzuordnen, aus dem die Erstattungsleistung zu erbringen ist (vgl die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des erkennenden Senats vom" 1". Januar 1987 8 RK 17/86 und 8 RK 7/86 -).
  • BSG, 20.05.1987 - 8 RK 48/85
    Vielmehr ist er dem Rechtsgebiet zuzuordnen, aus dem die Erstattungsleistung zu erbringen ist (vgl die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des erkennenden Senats vom 14. Januar 1987 8 RK 17/86 und 8 RK 7/86 -).
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