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   OLG München, 15.02.2019 - 8 U 1117/18   

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https://dejure.org/2019,9935
OLG München, 15.02.2019 - 8 U 1117/18 (https://dejure.org/2019,9935)
OLG München, Entscheidung vom 15.02.2019 - 8 U 1117/18 (https://dejure.org/2019,9935)
OLG München, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 8 U 1117/18 (https://dejure.org/2019,9935)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 309 Nr. 12 Hs. 2; BGB § 280 Abs. 1; ZPO § 286, § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Rechtzeitige Prospektübergabe und "Beweiswürdigungsverbot" für AGB-rechtlich unwirksame Erklärungen

  • rewis.io

    Rechtzeitige Prospektübergabe und "Beweiswürdigungsverbot" für AGB-rechtlich unwirksame Erklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtverletzung; Präklusion; AGB

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286 Abs. 1 S. 2
    Prospekt für eine Kapitalanlage

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Rechtzeitigkeit der Prospektübergabe an Anleger bei mangels gesonderter Unterzeichnung unwirksamem Empfangsbekenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 772
  • WM 2019, 1260
  • NZG 2019, 1301
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.10.2017 - III ZR 565/16

    Haftung aus Kapitalanlageberatung bzw. Kapitalanlagevermittlung:

    Auszug aus OLG München, 15.02.2019 - 8 U 1117/18
    Außerdem handelt es sich dabei nicht - wie im Fall einer gänzlich fehlenden Übergabe - um eine negative Tatsache, deren Darlegung dem Anleger Schwierigkeiten bereitet, sondern um eine positive Tatsache (Zeitpunkt der Übergabe), deren Darlegung dem Anleger grundsätzlich möglich und zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2017 - III ZR 565/16, Rz. 22 ff.).

    Im Regelfall geschieht dies durch die Darlegung, wann und unter welchen Umständen der Prospekt übergeben worden sein soll (z.B. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2017 - III ZR 565/16).

    Es handelte sich dann nicht mehr - wie im Fall einer gänzlich fehlenden Übergabe - um eine negative Tatsache, deren Darlegung dem Kläger Schwierigkeiten bereitet, sondern um eine positive Tatsache (Zeitpunkt der Übergabe), deren Darlegung dem Kläger grundsätzlich möglich und zumutbar ist (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2017 - III ZR 565/16, Rz. 22 ff.).

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG München, 15.02.2019 - 8 U 1117/18
    Damit verbietet es sich zugleich, der abgegebenen Erklärung ungeachtet der Unwirksamkeit der Klausel eine wie auch immer geartete tatsächliche Wirkung zu Lasten des Klägers beizumessen, denn dadurch würde der durch § 309 Nr. 12 BGB bezweckte Schutz unterminiert (BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - III ZR 109/17; anders noch BGH, Urteil vom 11.05.2006 - III ZR 205/05: "Dem Umstand, dass der Anlagevermittler sich die rechtzeitige Prospektübergabe quittieren lässt, kann dabei eine Indizwirkung zukommen").

    Sie ist eines von mehreren Mitteln, die dem Aufklärungspflichtigen (helfen, sich seiner Pflicht zur Information zu entledigen (BGH, Urteil vom 11.5. 2006 - III ZR 205/05).

  • BGH, 10.01.2019 - III ZR 109/17

    Anlageberatungsvertrag: Wirksamkeit einer vom Berater vorformulierten Bestätigung

    Auszug aus OLG München, 15.02.2019 - 8 U 1117/18
    Dass es sich nach neuester Rspr. des BGH bei einem gemäß § 309 Nr. 12 Hs. 2 BGB mangels gesonderter Unterzeichnung unwirksamen Empfangsbekenntnis für den Prospekt verbietet, der abgegebenen Erklärung eine wie auch immer geartete tatsächliche Wirkung zu Lasten des Klägers beizumessen (BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - III ZR 109/17), steht der Einschätzung durch das Berufungsgericht, dass gleichwohl im Ergebnis keine hinreichenden Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen des Erstgerichts i.S.v. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestehen und deshalb eine Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht nicht geboten ist, nicht grundsätzlich entgegen.

    Damit verbietet es sich zugleich, der abgegebenen Erklärung ungeachtet der Unwirksamkeit der Klausel eine wie auch immer geartete tatsächliche Wirkung zu Lasten des Klägers beizumessen, denn dadurch würde der durch § 309 Nr. 12 BGB bezweckte Schutz unterminiert (BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - III ZR 109/17; anders noch BGH, Urteil vom 11.05.2006 - III ZR 205/05: "Dem Umstand, dass der Anlagevermittler sich die rechtzeitige Prospektübergabe quittieren lässt, kann dabei eine Indizwirkung zukommen").

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG München, 15.02.2019 - 8 U 1117/18
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen zwar schon dann vor, wenn aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH NJW 2003, 3480).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG München, 15.02.2019 - 8 U 1117/18
    (b) Das Landgericht ist nach Durchführung der Beweisaufnahme, insbesondere der - auch im Rahmen eines sog. "Vier-Augen-Gespräch" ausreichenden (z.B. BGH vom 08.07.2010, Gz. III ZR 249/09) - informatorischen Anhörung des Klägers gem. § 141 ZPO sowie der als glaubhaft und glaubwürdig angesehenen Angaben der Zeugin B. zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Kläger bereits beim ersten Gesprächstermin am 20.02.2009 der Emissionsprospekt von der Zeugin übergeben worden sei.
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG München, 15.02.2019 - 8 U 1117/18
    Bei der Begründung des Ergebnisses muss das Gericht gem. § 286 I 2 ZPO nicht auf jedes Detail eingehen, es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. BGH NJW 1987, 1557).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG München, 15.02.2019 - 8 U 1117/18
    Denn da i.d.R eine Gewissheit der Richtigkeit einer Tatsache nicht zu erreichen ist, reicht ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (vgl. BGH NJW 1993, 935), der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH NJW 2000, 953).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus OLG München, 15.02.2019 - 8 U 1117/18
    Eine derartige Aufklärung kann auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2007, 1690).
  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG München, 15.02.2019 - 8 U 1117/18
    Vielmehr beurteilt es frei den Gang der Verhandlung und den Wert der einzelnen Beweismittel (BGH NJW 1998, 2736), legt Zeugenaussagen aus, folgert von bestrittenen auf unbestrittene Behauptungen, zieht Schlüsse aus Indizien, darf fehlende konkrete Indizien mit Hilfe der allgemeinen Lebenserfahrung überbrücken (BGH NJW 1998, 79).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG München, 15.02.2019 - 8 U 1117/18
    Denn da i.d.R eine Gewissheit der Richtigkeit einer Tatsache nicht zu erreichen ist, reicht ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (vgl. BGH NJW 1993, 935), der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH NJW 2000, 953).
  • BGH, 03.02.1998 - VI ZR 356/96

    Verwertung mechanischer Aufzeichnungen aufgrund mündlicher Mitteilungen Dritter;

  • OLG Hamm, 21.05.2019 - 9 U 56/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Bei der Begründung des Ergebnisses muss das Gericht gem. § 286 I 2 ZPO nicht auf jedes Detail eingehen, es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (OLG München v. 15.02 2019 - 8 U 1117/18 - juris Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 17 U 586/19

    Risikoaufklärung durch Prospektübergabe bei Erwerb eines "unechten Blind-Pools"

    Behaupte der Kläger, er habe keinen Prospekt erhalten, müsse die Beklagte im Rahmen ihrer Gegendarstellung nach der Rechtsprechung des OLG München vom 15.2.2019, Az. 8 U 1117/18, nur eine Prospektübergabe behaupten; auf das konkrete Übergabedatum des Prospekts komme es dann nicht an.
  • LG Frankfurt/Main, 26.04.2019 - 27 O 273/17
    Behauptet der Kläger ein Prospekt nie erhalten zu haben, muss die Beklagte im Rahmen ihrer Gegendarstellung nur eine Prospektübergabe behaupten, die der Kläger sodann widerlegen muss (OLG München vom 15.2.2019 - 8 U 1117/18, ZIP 2019, 773).
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