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   BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94   

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https://dejure.org/1994,644
BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94 (https://dejure.org/1994,644)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1994 - 8 B 171.94 (https://dejure.org/1994,644)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1994 - 8 B 171.94 (https://dejure.org/1994,644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 131 Abs. 1, 2, 3
    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private Gründfläche" auf den Erschließungsumfang i.S. von § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baurecht - Private Grünfläche - Bebauungsplan - BaulicheNutzbarkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Grundstücksgröße ist bei Berechnung des Erschließungsbeitrages relevant? (IBR 1995, 352)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1215
  • ZMR 1995, 223
  • DVBl 1995, 532 (Ls.)
  • DÖV 1995, 468
  • ZfBR 1995, 98
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94
    Grundsätzlich ist bei Grundstücken in (qualifiziert) beplanten Gebieten die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu qualifizieren und dementsprechend in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands nach einem Maßstab zu berücksichtigen, der - wie namentlich der sog. Vollgeschoß-Maßstab - auch auf die Größe der erschlossenen Grundstücksfläche abstellt (vgl. u.a. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 [253]).

    Im Ergebnis nichts anderes gilt für eine etwa gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zulässige Festsetzung der Teilfläche eines Grundstücks als "private Grünfläche" (vgl. insoweit u.a. Beschluß vom 24. April 1991 - BVerwG 4 NB 24.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 49 S. 51 [52]) jedenfalls insoweit, als sich ihre Wirkung - wie nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im vorliegenden Fall - auf den Standort der auf dem betreffenden Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen baulichen Anlagen beschränkt (vgl. im übrigen für den Fall weitergehender Wirkungen von öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen z.B. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - a.a.O., S. 253 ff.).

  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94
    Im Ergebnis nichts anderes gilt für eine etwa gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zulässige Festsetzung der Teilfläche eines Grundstücks als "private Grünfläche" (vgl. insoweit u.a. Beschluß vom 24. April 1991 - BVerwG 4 NB 24.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 49 S. 51 [52]) jedenfalls insoweit, als sich ihre Wirkung - wie nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im vorliegenden Fall - auf den Standort der auf dem betreffenden Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen baulichen Anlagen beschränkt (vgl. im übrigen für den Fall weitergehender Wirkungen von öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen z.B. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - a.a.O., S. 253 ff.).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94
    Anknüpfend an seine Entscheidung vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18 S. 29 [31 f.]) ist das Bundesverwaltungsgericht nämlich zuletzt noch im Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - (UA S. 10 ff.) davon ausgegangen, daß die Ausweisung einer Teilfläche eines (Buch-)Grundstücks als "private Grünfläche" jedenfalls dann keinen Einfluß auf den Umfang der erschlossenen Fläche eines im Bebauungsplan gelegenen Grundstücks hat, wenn sie - wie hier - die Verwirklichung der baulichen Ausnutzbarkeit dieses Grundstücks unberührt läßt.
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94
    Eine andere Betrachtungsweise ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60 S. 28 [30] und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 BVerwGE 71, 363 [366]) indes geboten, wenn der Bebauungsplan für eine Teilfläche des Grundstücks die Bebaubarkeit infolge der Festsetzung als "öffentliche Grünfläche" ausschließt.
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94
    Regelungen dieser Art sollen nach ihrer Zielsetzung nicht auf das Maß der baulichen Nutzung, sondern auf den Standort der baulichen Anlagen Einfluß nehmen (vgl. u.a. Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 [81 f.]).
  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94
    Eine andere Betrachtungsweise ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60 S. 28 [30] und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 BVerwGE 71, 363 [366]) indes geboten, wenn der Bebauungsplan für eine Teilfläche des Grundstücks die Bebaubarkeit infolge der Festsetzung als "öffentliche Grünfläche" ausschließt.
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94
    Anknüpfend an seine Entscheidung vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18 S. 29 [31 f.]) ist das Bundesverwaltungsgericht nämlich zuletzt noch im Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - (UA S. 10 ff.) davon ausgegangen, daß die Ausweisung einer Teilfläche eines (Buch-)Grundstücks als "private Grünfläche" jedenfalls dann keinen Einfluß auf den Umfang der erschlossenen Fläche eines im Bebauungsplan gelegenen Grundstücks hat, wenn sie - wie hier - die Verwirklichung der baulichen Ausnutzbarkeit dieses Grundstücks unberührt läßt.
  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Bei Grundstücken in (qualifiziert) beplanten Gebieten ist grundsätzlich die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB anzusehen, weil wegen der Grundflächen- und Geschlossflächenzahlen die zulässige bauliche Nutzung in aller Regel von der Grundstücksgröße abhängig ist und damit diese Grundstücksgröße gewissermaßen voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 f., vom 27. Juni 1985 a.a.O. S. 365 und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 sowie Beschluss vom 29. November 1994 - BVerwG 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95 S. 34).

    Regelungen dieser Art sollen nach ihrer Zielsetzung nicht auf das Maß der baulichen Nutzung, sondern auf den Standort der baulichen Anlagen Einfluss nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 82 und Beschluss vom 29. November 1994 a.a.O. S. 35).

    Im Ergebnis nichts anderes gilt für eine etwa gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zulässige Festsetzung der Teilfläche eines Grundstücks als "private Grünfläche", soweit sich ihre Wirkung auf den Standort der auf dem betreffenden Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen baulichen Anlagen beschränkt und die Verwirklichung der baulichen Ausnutzbarkeit dieses Grundstücks unberührt lässt (BVerwG, Beschluss vom 29. November 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung;

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht zur Begründung der Erschließungswirkung in dieser Fallgestaltung darauf abgestellt, dass "private Grünflächen" im Gegensatz zu festgesetzten "öffentlichen Grünflächen" einer erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Nutzung als Hausgarten zugänglich seien, und aus diesem Grund eine von der Anbaustraße vermittelte Erschließungswirkung bejaht (Beschluss vom 29. November 1994 - BVerwG 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95 S. 35 f.).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Dies gilt sowohl für das private Straßen- und Wegesystem als auch für die von der Beklagten bei der Veranlagung des Grundstücks unberücksichtigt gelassene Teichfläche und die Liegewiese (vgl. zur erschließungsbeitragrechtlichen Bedeutung der Festsetzung "Private Grünfläche" im Bebauungsplan Beschluß vom 29. November 1994 - BVerwG 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95 S. 33 ).
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