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   FG Düsseldorf, 28.08.2014 - 8 K 3677/13 E   

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FG Düsseldorf, 28.08.2014 - 8 K 3677/13 E (https://dejure.org/2014,39236)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.08.2014 - 8 K 3677/13 E (https://dejure.org/2014,39236)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. August 2014 - 8 K 3677/13 E (https://dejure.org/2014,39236)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zvi-online.de

    InsO § 80 Abs. 1, § 313 Abs. 1 a. F.; AO § 34 Abs. 3, § 150 Abs. 1, § 25 Abs. 3
    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Unterzeichnung der Einkommensteuererklärung des Schuldners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterschreiben einer bereits vom Insolvenzschuldner eingereichten Einkommensteuererklärung durch den Treuhänder im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de

    Antragsveranlagung: Unterschriftserfordernis des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren - Insolvenzbeschlag bei Nachtragsverteilung, Massezugehörigkeit des aus (teilweise) pfändungsfreiem Arbeitslohn resultierenden Erstattungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Antragsveranlagung: Unterschriftserfordernis des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren - Insolvenzbeschlag bei Nachtragsverteilung, Massezugehörigkeit des aus (teilweise) pfändungsfreiem Arbeitslohn resultierenden Erstattungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    § 46 Abs. 2 Nr.8 EStG: Ausübung des Antragsrechts im Insolvenzfall erfordert Mitunterzeichnung der Steuererklärung durch Treuhänder

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Treuhänder muss Steuererklärung unterschreiben

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Treuhänder muss Steuererklärung unterschreiben

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.02.2012 - VII R 36/11

    Fortdauernder Insolvenzbeschlag für Steuererstattungsansprüche bei vorbehaltener

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.08.2014 - 8 K 3677/13
    Denn ein Einkommensteuererstattungsanspruch, für den nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund vor oder während des Insolvenzverfahrens gelegt worden ist, gehört nach § 35 Abs. 1 InsO in vollem Umfang zur Insolvenzmasse (vgl. BFH-Urteil 28.2.2012, VII R 36/11 a.a.O.; Beschluss vom 29.1.2010, VII B 192/09, BFH/NV 2010, 1856), auch wenn er im Zusammenhang mit pfändungsfreiem Arbeitslohn steht.

    Die Anordnung der Nachtragsverteilung bewirkt, dass der Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners weiterhin dem Insolvenzbeschlag unterworfen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28.2.2012 VII R 36/11, BStBl. II 2012, 451).

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 4 K 2514/06

    Unpfändbare Gegenstände im Insolvenzverfahren; kein Pfändungsschutz für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.08.2014 - 8 K 3677/13
    Für die infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der sich daran anschließenden Nachtragsverteilung handlungsunfähige Schuldnerin muss der Treuhänder eigenhändig deren Steuererklärung (mit-) unterschreiben (vgl. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 150 AO Rz. 28; Busch/Winkens ZInsO 2009, 2173, 2176; a.A Braun/Buck, InsO, § 313 Rz. 19; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.7.2009, 4 K 2514/06, EFG 2009, 1719, Tz. 26, für die Entscheidung kam es auf die Rechtsfrage allerdings nicht an).

    Ein Erstattungsanspruch wegen überzahlter Lohnsteuer teilt nicht das Schicksal des insolvenzfreien Arbeitslohns und unterfällt nicht dem besonderen Pfändungsschutz (vgl. BFH-Beschluss vom 29.1.2010, VII B 192/09, a.a.O.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.7.2009 4 K 2514/06, EFG 2009, 1719).

  • BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09

    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.08.2014 - 8 K 3677/13
    Denn ein Einkommensteuererstattungsanspruch, für den nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund vor oder während des Insolvenzverfahrens gelegt worden ist, gehört nach § 35 Abs. 1 InsO in vollem Umfang zur Insolvenzmasse (vgl. BFH-Urteil 28.2.2012, VII R 36/11 a.a.O.; Beschluss vom 29.1.2010, VII B 192/09, BFH/NV 2010, 1856), auch wenn er im Zusammenhang mit pfändungsfreiem Arbeitslohn steht.

    Ein Erstattungsanspruch wegen überzahlter Lohnsteuer teilt nicht das Schicksal des insolvenzfreien Arbeitslohns und unterfällt nicht dem besonderen Pfändungsschutz (vgl. BFH-Beschluss vom 29.1.2010, VII B 192/09, a.a.O.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.7.2009 4 K 2514/06, EFG 2009, 1719).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 197/07

    Versagung einer Restschuldbefreiung wegen Nichtvorlage von Unterlagen zur

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.08.2014 - 8 K 3677/13
    Für den Treuhänder gelten gemäß § 313 Abs. 1 InsO a.F. hinsichtlich der Abgabe von Steuererklärungen die gleichen Grundsätze (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2008, IX ZB 197/07, ZInsO 2009, 300).
  • BGH, 14.11.2013 - IX ZB 161/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Zuschlag für die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.08.2014 - 8 K 3677/13
    Auch der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 14.11.2013 (IX ZB 161/11, ZInsO 2013, 2511) eine Verpflichtung des Treuhänders zur Abgabe einer Steuererklärung für den Fall bejaht, dass sich hieraus (voraussichtlich) ein Erstattungsanspruch ergibt, da der Treuhänder diesen zugunsten der Masse zu realisieren hat.
  • BFH, 18.08.1998 - VII R 114/97

    Keine Antragsveranlagung durch Pfändungsgläubiger

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.08.2014 - 8 K 3677/13
    Liegt danach eine wirksame Steuererklärung nicht vor, so ist auch der Antrag nicht wirksam gestellt (vgl. BFH-Urteil vom 18.8.1998, VII R 114/97, BStBl. II 1999, 84).
  • BFH, 19.11.2007 - VII B 104/07

    Steuererklärungspflicht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.08.2014 - 8 K 3677/13
    Soweit der Kläger darauf hinweist, dass dem Treuhänder auf der Grundlage der vorstehend dargestellten Rechtsauffassung weitere Kosten entstehen könnten, entbindet ihn dieser Umstand nicht von der Wahrnehmung seiner öffentlich-rechtlichen Pflichten (vgl. BFH, Beschluss vom 19.11.2007 VII B 104/07, BFH/NV 2008, 334).
  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 573/16

    Betrug (Vermögensschaden: Schadensberechnung bei Hingabe eines Darlehens);

    In diesem vereinfachten Insolvenzverfahren kam dem gemäß § 313 Abs. 1 aF InsO mit Eröffnung des Verfahrens zu bestellenden Treuhänder jedoch eine dem Insolvenzverwalter entsprechende Stellung zu (Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 243. Lieferung, § 34 AO Rn. 80a; Ott/Vuia in Münch-Komm InsO, 3. Aufl., § 313 Rn. 9) und er hatte die steuerlichen Pflichten des handlungsunfähigen Schuldners zu übernehmen (FG Düsseldorf, Urteil vom 28. August 2014 - 8 K 3677/13 E, ZInsO 2015, 323; Boeker in Hübschmann/ Hepp/Spitaler aaO; Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 13. Aufl., § 34 Rn. 22; Bundesministerium der Finanzen, Amtliches AO-Handbuch, 2014, AEAO zu § 251 Nr. 12.3 i.V.m. Nr. 4.2, vgl. ebenso in der früheren Fassung des AEAO).
  • BFH, 16.12.2021 - VI R 41/18

    Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung -

    Hierzu gehört auch die Abgabe von Steuererklärungen (z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2014 - 8 K 3677/13 E, Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht 2015, 149).
  • FG Münster, 15.05.2023 - 7 K 2627/20

    Einkommensteuer / Verfahrensrecht - Liegt ein formwirksamer Antrag auf

    Der Beklagte nahm auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28.08.2014 Az. 8 K 3677/13 E Bezug.

    Dies ergebe sich auch aus dem vom Beklagten in Bezug genommenen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28.08.2014 (Az. 8 K 3677/13 E).

    Insoweit ist jedenfalls in Erstattungsfällen - wie dem vorliegenden Streitfall - der Insolvenzverwalter allein antragsbefugt (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2014 8 K 3677/13 E, ZInsO 2015, 323).

  • FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 45/14

    Keine Beweisbedürftigkeit der Erkenntnisse aus Google-Earth und -Street-View -

    Ebenso wenig kann eine Rechnung einer GmbH nach Aufhebung ihrer Insolvenz und Löschung der GmbH berichtigt werden, wie die Klägerin meint (oben A V 1 k; auch nicht mittels Bestellung eines Nachtragsliquidators), ohne dass eine Nachtragsverteilung gemäß § 203 InsO angeordnet wird (vgl. Urteile FG Köln vom 06.08.2014 12 K 791/11, Zeitschrift für Insolvenzrecht -ZInsO- 2015, 363; BFH vom 06.07.2011 II R 34/10, BFH/NV 2012, 10; zur Verbraucherinsolvenz FG Düsseldorf vom 28.08.2014 8 K 3677/13 E, ZInsO 2015, 323).
  • FG Köln, 30.05.2018 - 3 K 2086/17

    Prüfung der Rechtswidrigkeit eines Einkommensteuerbescheids; Prüfung der

    So habe das FG Düsseldorf (Urteil vom 28.8.2014 8 K 3677/13 E) entschieden, dass der Insolvenzverwalter im Falle einer wirksam angeordneten Nachtragsverteilung zur Abgabe einer Steuererklärung berechtigt bzw. verpflichtet sei.
  • FG Köln, 25.02.2015 - 3 K 769/11

    Insolvenzbeschlagnahme von Steuererstattungsansprüchen im

    So trifft es zwar zu, dass dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28.08.2014 (8 K 3677/13 E, juris) sowie dem Beschluss des BGH vom 13.02.2014 (IX ZB 23/13, BFH/NV 2014, 1008), Nachtragsverteilungsbeschlüsse zugrundelagen, in denen die Nachtragsverteilung hinsichtlich solcher Steuererstattungsansprüche angeordnet wurde, die der Steuerart und dem Veranlagungszeitraum nach konkretisiert waren.
  • FG Münster, 22.05.2015 - 6 K 2928/12
    Denn anders als in der vom Kläger angeführten Entscheidung des FG Düsseldorf vom 28.08.2014 (8 K 3677/13 E, juris) ist der vorliegende Mangel an Handlungsfähigkeit durch die Bekanntgabe des auf der Einkommensteuererklärung beruhenden Einkommensteuerbescheides 2009 vom 25.03.2011 an den Kläger als Treuhänder überholt.
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