Rechtsprechung
LG Arnsberg, 29.11.2010 - 8 O 122/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de
§§ 331 a, 922, 940 ZPO; § 4 UKlaG; § 8 UWG
Einem (Abmahn)Verein, dessen Eintragung in der Liste qualifizierter Einrichtungen ruht, stehen keine Unterlassungsansprüche zu - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren nach einer mündlichen Verhandlung bei Säumnis einer Partei nach Lage der Akten; Unterlassungsanspruch bei Anordnung des Ruhens der Eintragung in der Liste qualifizierter Einrichtungen
- info-it-recht.de
Aktivlegitimation eines Abmahnvereins, dessen Eintragung in der Liste qualifizierter Einrichtungen ruht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3
Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren nach einer mündlichen Verhandlung bei Säumnis einer Partei nach Lage der Akten; Unterlassungsanspruch bei Anordnung des Ruhens der Eintragung in der Liste qualifizierter Einrichtungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine Unterlassungsansprüche eines Verbraucherschutzvereins bei Ruhen der Eintragung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Abmahnberechtigung bei Ruhen der Eintragung in qualifizierte Liste
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Längst nicht jeder sogenannte Verbraucherschutzverein darf abmahnen
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 287 (Ls.)
Rechtsprechung
LG Dortmund, 14.09.2010 - 8 O 122/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Entgeltklausel einer Bank bei Erhebung einer Bearbeitungsgebühr für die Prüfung der Bonität des Kunden sowie für die interne Bearbeitung des Vertragsverhältnisses seitens der Bank
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 14.09.2010 - 8 O 122/10
- OLG Hamm, 11.04.2011 - 31 U 192/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Karlsruhe, 30.11.2009 - 10 O 554/09
Auszug aus LG Dortmund, 14.09.2010 - 8 O 122/10
Insofern handelt es sich bei dem dabei auffallenden Aufwand um allgemeine Geschäftskosten (vgl. auch Nobbe, WM 2008, 193, LG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2009, Aktenzeichen: 10 O 554/09).