Weitere Entscheidung unten: LG Dortmund, 14.09.2010

Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 29.11.2010 - 8 O 122/10   

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https://dejure.org/2010,7530
LG Arnsberg, 29.11.2010 - 8 O 122/10 (https://dejure.org/2010,7530)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 29.11.2010 - 8 O 122/10 (https://dejure.org/2010,7530)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 29. November 2010 - 8 O 122/10 (https://dejure.org/2010,7530)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren nach einer mündlichen Verhandlung bei Säumnis einer Partei nach Lage der Akten; Unterlassungsanspruch bei Anordnung des Ruhens der Eintragung in der Liste qualifizierter Einrichtungen

  • info-it-recht.de

    Aktivlegitimation eines Abmahnvereins, dessen Eintragung in der Liste qualifizierter Einrichtungen ruht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3
    Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren nach einer mündlichen Verhandlung bei Säumnis einer Partei nach Lage der Akten; Unterlassungsanspruch bei Anordnung des Ruhens der Eintragung in der Liste qualifizierter Einrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Unterlassungsansprüche eines Verbraucherschutzvereins bei Ruhen der Eintragung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Abmahnberechtigung bei Ruhen der Eintragung in qualifizierte Liste

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Längst nicht jeder sogenannte Verbraucherschutzverein darf abmahnen

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 287 (Ls.)
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 14.09.2010 - 8 O 122/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,44124
LG Dortmund, 14.09.2010 - 8 O 122/10 (https://dejure.org/2010,44124)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.09.2010 - 8 O 122/10 (https://dejure.org/2010,44124)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. September 2010 - 8 O 122/10 (https://dejure.org/2010,44124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Karlsruhe, 30.11.2009 - 10 O 554/09
    Auszug aus LG Dortmund, 14.09.2010 - 8 O 122/10
    Insofern handelt es sich bei dem dabei auffallenden Aufwand um allgemeine Geschäftskosten (vgl. auch Nobbe, WM 2008, 193, LG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2009, Aktenzeichen: 10 O 554/09).
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