Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 12.11.2008

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 11.02.2008 - 8 Sa 188/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7299
LAG Hamm, 11.02.2008 - 8 Sa 188/08 (https://dejure.org/2008,7299)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2008 - 8 Sa 188/08 (https://dejure.org/2008,7299)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 8 Sa 188/08 (https://dejure.org/2008,7299)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatz / Mobbing / "Rudelmobbing"/ Beteiligung mehrerer Schädiger / "Gesamthandlung" / Gliederung in Tatkomplexe bei fehlendem Zusammenwirken / Fälligkeit /tarifliche Ausschlussfrist

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 823, 831, 280, 278
    Schadensersatz / Mobbing / "Rudelmobbing"/ Beteiligung mehrerer Schädiger / "Gesamthandlung" / Gliederung in Tatkomplexe bei fehlendem Zusammenwirken / Fälligkeit /tarifliche Ausschlussfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Mobbing-Handelns durch mehrere Beteiligte; Frage des Vorliegens eines Mobbingverhaltens i.F.e. verzögerten Aussstellung einer Arbeitsbescheinigung und des Vertretens einer unzutreffenden Rechtsauffassung hinsichtlich eines Zahlungsanspruchs; ...

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 280; ; BGB § 823; ; BGB § 831

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278 § 611 Abs. 1 § 823 Abs. 1, 2 § 831
    Unbegründete Schadensersatzklage bei Vorwurf abteilungsübergreifender Mobbinghandlungen - tarifliche Ausschlussfrist für Schadensersatzansprüche wegen mehrerer Mobbingvorwürfe ohne übergreifenden Zusammenhang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 94 (Ls.)
  • NZA-RR 2009, 7
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2008 - 8 Sa 188/08
    Fehlt es an Anhaltspunkten für eine entsprechende Unrechtsabrede und/oder ein gemeinsames Motiv der Beteiligten, so beginnt mit Abschluss des jeweils täterbezogenen Mobbing-Komplexes eigenständig der Beginn der tariflichen Ausschlussfrist hinsichtlich der hierauf gestützten Ansprüche (Fortführung von BAG, 16.05.2007, 8 AZR 709/06 = NZA 2007, 1154).
  • ArbG Gelsenkirchen, 24.11.2004 - 1 Ca 1603/02

    Ansprüche einer Arbeitnehmers auf Geldentschädigung und Schmerzensgeld wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2008 - 8 Sa 188/08
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 24.11.2005 - 1 Ca 1603/02 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2012 - 5 Sa 687/11

    Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher Tonaufzeichnung und unsubstantiierter

    Gleiches gilt bei kritischen Äußerungen des Arbeitgebers über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und das Androhen von Sanktionen bei Fehlleistungen (s. dazu LAG Nbg. 5.9.2006 - 6 Sa 537/04 - EzA-SD 25/06 S. 8 LS); insoweit kann es an der für das Mobbing typischen, verschiedene einzelne Handlungen zusammenfassenden Systematik fehlen, wenn ein Arbeitnehmer von verschiedenen Vorgesetzten, die nicht zusammenwirken und die zeitlich aufeinanderfolgen, kritisiert oder schlecht beurteilt wird (BAG 16.5.2007 EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 6; s.a. LAG Hamm 11.2.2008 NZA-RR 2009, 7).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2015 - 3 Sa 371/15

    Mobbing

    Gleiches gilt bei kritischen Äußerungen des Arbeitgebers über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und das Androhen von Sanktionen bei Fehlleistungen (s. dazu LAG Nhg. 5.9.2006 - 6Sa 537/04 - EzA-SD 25/06 S. 8LS); insoweit kann es an der für das Mobbing typischen, verschiedene einzelne Handlungen zusammenfassenden Systematik fehlen, wenn ein Arbeitnehmer von verschiedenen Vorgesetzten, die nicht zusammenwirken und die zeitlich aufeinanderfolgen, kritisiert oder schlecht beurteilt wird (BAG 16.5. 2007 EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 6; s.a. LAG Hamm 11.2.2008 NZA-RR 2009, 7).

    sind nicht in die Prüfung eines Mobbingverhaltens einzubeziehen; an der erforderlichen Systematik kann es auch dann fehlen, wenn zwischen den einzelnen Teilakten lange zeitliche Zwischenräume liegen (BAG 16.5. 2007 EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 6-NZA 2007, 1154; s.a. LAG Hamm 11.2.2008 NZA-RR 2009, 7).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2012 - 5 Sa 701/11

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings

    Gleiches gilt bei kritischen Äußerungen des Arbeitgebers über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und das Androhen von Sanktionen bei Fehlleistungen (s. dazu LAG Nbg. 5.9.2006 - 6 Sa 537/04 - EzA-SD 25/06 S. 8 LS); insoweit kann es an der für das Mobbing typischen, verschiedene einzelne Handlungen zusammenfassenden Systematik fehlen, wenn ein Arbeitnehmer von verschiedenen Vorgesetzten, die nicht zusammenwirken und die zeitlich aufeinanderfolgen, kritisiert oder schlecht beurteilt wird (BAG 16.5.2007 EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 6; s.a. LAG Hamm 11.2.2008 NZA-RR 2009, 7).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1696
LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08 (https://dejure.org/2008,1696)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.11.2008 - 8 Sa 188/08 (https://dejure.org/2008,1696)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. November 2008 - 8 Sa 188/08 (https://dejure.org/2008,1696)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Bruttomonatsgehalt - Berechnung der Grundlage für Ruhestandsbezüge - geldwerter Vorteil - Dienstwagen

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (15)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Berechnung der betrieblichen Altersversorgung

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Dienstwagen gehört nicht zum "Bruttomonatsgehalt"

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Dienstwagen gehört nicht zum "Bruttomonatsgehalt"

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Dienstwagen gehört nicht zum "Bruttomonatsgehalt"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Firmenwagen in der Betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - nur Geldleistungen sind zu berücksichtigen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bruttomonatsgehalt - was ist drin?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berechnung der betrieblichen Altersversorgung

  • maerkischeallgemeine.de (Pressemeldung)

    Dienstwagen zählt nicht für Rente

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Keine höhere Betriebsrente wegen Dienstwagennutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begriff der Bruttovergütung bei der Berechnung von Betriebsrenten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dienstwagennutzung: Berechnung der betrieblichen Altersversorgung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Berechnung der betrieblichen Altersversorgung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bruttomonatsgehalt eine Frage der Definition

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Begriff der Bruttovergütung bei der Berechnung von Betriebsrenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 444
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 321/89

    Überlassung eines Pkws - ruhegeldfähiges Einkommen

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08
    "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (Hess. LAG vom 08. September 2004 - 8 Sa 2110/03; BAG vom 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5. a) d.Gr., AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Berechnung; LAG Rheinland-Pfalz vom 07.12.2006 - 11 Sa 629/06; LAG Köln vom 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2006 - 11 Sa 629/06

    Vertragsauslegung - Versorgungszusage - geldwerter Vorteil - Dienstwagennutzung -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08
    "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (Hess. LAG vom 08. September 2004 - 8 Sa 2110/03; BAG vom 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5. a) d.Gr., AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Berechnung; LAG Rheinland-Pfalz vom 07.12.2006 - 11 Sa 629/06; LAG Köln vom 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05).
  • LAG Köln, 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05

    Betriebsrente, Höhe, anrechenbare Bezüge

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08
    "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (Hess. LAG vom 08. September 2004 - 8 Sa 2110/03; BAG vom 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5. a) d.Gr., AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Berechnung; LAG Rheinland-Pfalz vom 07.12.2006 - 11 Sa 629/06; LAG Köln vom 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05).
  • ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2007 - 4 Ca 4708/07

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Begriff des

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 13. November 2007 - 4 Ca 4708/07 - abgeändert:.
  • LAG Hessen, 08.09.2004 - 8 Sa 2110/03
    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08
    "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (Hess. LAG vom 08. September 2004 - 8 Sa 2110/03; BAG vom 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5. a) d.Gr., AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Berechnung; LAG Rheinland-Pfalz vom 07.12.2006 - 11 Sa 629/06; LAG Köln vom 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05).
  • LAG Düsseldorf, 08.04.2011 - 10 Sa 930/10

    Berechnungsgrundlage der Betriebsrente einer Spezialbank für Objektfinanzierung;

    Insofern folge die 1. Kammer der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 12.11.2008 (8 Sa 188/08).

    Zum anderen hat das Landesarbeitsgericht Hessen in Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung für eine dem Wortlaut nach identische Versorgungsregelung eingehend und überzeugend begründet, dass der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagens nicht zum vertraglichen oder tariflichen Bruttomonatsgehalt gehört, weil der Begriff "Bruttomonatsgehalt" nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen umfasst (Hessisches LAG vom 12.11.2008 - 8 Sa 188/08, dokumentiert bei juris).

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2010 - 10 Sa 273/10

    Ruhestandsbezüge bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ein

    Denn der Begriff "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (im Anschluss an: Hessisches LAG vom 12.11.2008 - 8 Sa 188/08).

    bb) Zum anderen hat das Landesarbeitsgericht Hessen in Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung für eine dem Wortlaut nach identische Versorgungsregelung eingehend und überzeugend begründet, dass der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagens nicht zum vertraglichen oder tariflichen Bruttomonatsgehalt gehört, weil der Begriff "Bruttomonatsgehalt" nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen umfasst (Hessisches LAG vom 12.11.2008 - 8 Sa 188/08, dokumentiert bei juris).

  • ArbG Düsseldorf, 28.05.2010 - 1 Ca 6322/09

    Berücksichtigung der variablen Vergütung bei einer Versorgungszusage;

    Insofern folgt die Kammer der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 12.11.2008 (8 Sa 188/08).
  • LAG Hessen, 11.11.2009 - 8 Sa 831/09

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines Rentenausgleichs -

    Unter Gehalt ist der gesamte Gegenwert der Arbeitsleistung zu verstehen (vgl. Wahrig, Deutsches Wörterbuch, 8. Aufl., Stichwort: Gehalt; Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 3. Aufl., Stichwort: Gehalt; vgl. auch Hess. LAG vom 12.11.2008 - 8 Sa 188/08 - NZA-RR 2009, 444) .
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