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   VG Meiningen, 14.09.1999 - 8 V 441/99.Me   

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https://dejure.org/1999,14234
VG Meiningen, 14.09.1999 - 8 V 441/99.Me (https://dejure.org/1999,14234)
VG Meiningen, Entscheidung vom 14.09.1999 - 8 V 441/99.Me (https://dejure.org/1999,14234)
VG Meiningen, Entscheidung vom 14. September 1999 - 8 V 441/99.Me (https://dejure.org/1999,14234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der Ersatzzwangshaft als Vollstreckungsmittel; Erfordernis Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes; Vollstreckung von Verwaltungsakten; Bemühungen des Vollstreckungsgläubigers; Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 477
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1999 - 5 E 251/99

    Aufenthaltsverbot; Erledigung; Verlängerung; Bekämpfung der Drogenszene

    Auszug aus VG Meiningen, 14.09.1999 - 8 V 441/99
    Bestehen z. B. bei einem Sozialhilfeempfänger keinerlei Anhaltspunkte, die auf ein verwertbares Vermögen des Vollstreckungsschuldners schließen lassen, bedarf es zum Nachweis der Uneinbringlichkeit keiner eidesstattlichen Versicherung (OVG NRW, Beschluss vom 20.04.1999, 5 E 251/99 m. w. N., JURIS).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der mit der Ersatzzwangshaft verbundene schwerwiegende Eingriff in die persönliche Bewegungsfreiheit des Vollstreckungsschuldners (Art. 2 Abs. 2, Art. 104 Abs. 1 GG) nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen darf, denn die Ersatzzwangshaft ist das letzte Mittel des Staates, um seine Anordnungen gegenüber uneinsichtigen Bürgern durchzusetzen (OVG NRW, Beschluss vom 20.04.1999, 5 E 251/99 m. w. N.).

  • VG Frankfurt/Main, 09.06.1993 - 9 M 1171/93
    Auszug aus VG Meiningen, 14.09.1999 - 8 V 441/99
    Erst nach Durchführung des Verfahrens könne daher die Ersatzzwangshaft beantragt werden (VG Frankfurt, Beschluss vom 09.06.1993, 9 M 1171/93 [V], NVwZ 1994, 725).
  • OLG Celle, 07.04.2017 - 22 W 12/16

    Zulässigkeit der Anordnung von Ersatzzwangshaft wegen Zuwiderhandlung gegen die

    Ein anderes Zwangsmittel kommt nicht in Betracht, wenn - wie hier - die Erfüllung einer höchstpersönlichen Verpflichtung des Betroffenen erzwungen werden soll (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 14. September 1999 - 8 V 441/99.Me -, NVwZ-RR 2000, 477).
  • VG Meiningen, 21.10.1999 - 2 V 798/99

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Vollstreckung von

    a) Ausweislich der vom Antragsgegner (erneut) abgegebenen eidesstattlichen Versicherung vom 09.08.1999 ist dieser vermögenslos, sodass er nicht im Stande ist, das Zwangsgeld aufzubringen; dieses ist somit uneinbringlich (vgl. dazu VG Meiningen, Beschluss vom 14.09.1999, Az.: 8 V 441/99.Me).
  • VG Aachen, 23.04.2018 - 9 M 57/17

    Ersatzzwanghaft; Zwangsgeldfestsetzung; Bekanntgabe; Uneinbringlichkeit; SGB II;

    vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 14. September 1999 - 8 V 441/99 - VG Köln, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 14 53/09 - VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 26. Januar 2010 - 6 I 1/10 -, sämtlich juris.
  • VG Meiningen, 24.06.2014 - 1 S 196/14

    Voraussetzungen der Anordnung einer Ersatzzwangshaft - Uneinbringlichkeit des

    Dies ist jedoch dann nicht möglich, wenn es sich um eine höchstpersönliche Verpflichtung des Vollstreckungsschuldners handelt (VG Meiningen, B. v. 14.09.1999 - 8 V 441/99.Me -, juris; B. v. 23.10.2013 - 2 S 488/13 Me).
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