Rechtsprechung
| LSG Hessen, 26.01.2006 - L 8/14 P 18/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 82 SGB 11, § 84 SGB 11, § 85 SGB 11, § 54 Abs 2 S 2 SGG
Festsetzung der Vergütung für stationäre Pflegeleistungen durch die Schiedsstelle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schiedsspruch über Vergütungen für stationäre Pflegeleistungen; Festsetzung einzelner Parameter für die Berechnung der Pflegevergütungen; Selbstkosten als Untergrenze des festzusetzenden Entgeltes; Ermittlung der leistungsgerechten Vergütung für die angebotene Leistung; ...
- Wolters Kluwer
(Festsetzung der Vergütung für stationäre Pflegeleistungen durch die Schiedsstelle)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 21.04.2004 - S 9 P 715/02
- LSG Hessen, 26.01.2006 - L 8/14 P 18/04
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R
Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des …
- BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 7.08
Orientierung an externen Vergleichen bei der Festsetzung eines …
Rn. 5 Die von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Leipzig (Urteil vom 19. Februar 2004 - 2 K 1430/03 - PflR 2005, 283) und des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 26. Januar 2006 - L 8/14 P 18/04 - Sozialrecht aktuell 2006, 216) weichen von der vorbezeichneten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts auch insoweit nicht ab, als sie auf die Selbstkosten als untere Grenze des festzusetzenden Entgelts abstellen, weil dies daran gebunden wird, dass die Selbstkosten den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen - was gerade durch einen externen Vergleich zu ermitteln ist; sie weisen auch sonst nicht auf einen weiteren oder zusätzlichen rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarf. - BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 6.08
Ermittlung einer den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit …
Rn. 5 Die von dem Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Leipzig (Urteil vom 19. Februar 2004 - 2 K 1430/03 - PflR 2005, 283) und des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 26. Januar 2006 - L 8/14 P 18/04 - Sozialrecht aktuell 2006, 216) weichen von der vorbezeichneten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts auch insoweit nicht ab, als sie auf die Selbstkosten als untere Grenze des festzusetzenden Entgelts abstellen, weil dies daran gebunden wird, dass die Selbstkosten den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen - was gerade durch einen externen Vergleich zu ermitteln ist; sie weisen auch sonst nicht auf einen weiteren oder zusätzlichen rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarf. - LSG Baden-Württemberg, 07.12.2007 - L 4 P 2475/05
Ermittlung der Höhe der leistungsgerechten Vergütung für ein Pflegeheim in der …
Das Verwaltungsgericht Leipzig habe in seinem rechtskräftigen Urteil vom 19. Februar 2004 (2 K 1430/03) - ebenso Landessozialgericht Hessen im Urteil vom 26. Januar 2006 (L 8/14 P 18/04) - eine Methodik entwickelt, auf deren Basis es eine Entscheidung einer Schiedsstelle zum Bereich der Investitionskosten überprüft habe, die wegen der gleichen Prüfungsmaßstäbe des SGB XI und des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) auf die Verfahren nach dem SGB XI zu übertragen sei. - SG Stuttgart, 16.04.2007 - S 8 P 7016/03
Bestimmung der leistungsgerechten Pflegevergütung
Rn. 52 d) Schließlich lässt sich auch aus dem von der Beigeladenen zu 1) zitierten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 26.01.2006 - L 8/14 P 18/04 nichts anderes entnehmen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2007 - L 14 P 31/04
Festsetzung des Pflegesatzes durch Schiedsspruch
Eine entsprechende Aussage von solch allgemeiner Gültigkeit kann insbesondere dem Urteil des hessischen Landessozialgerichts (vom 26. Januar 2002, Az. L 8/14 P 18/04) nicht entnommen werden.
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