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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2006 - 8 A 10119/06.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5600
OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2006 - 8 A 10119/06.OVG (https://dejure.org/2006,5600)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.04.2006 - 8 A 10119/06.OVG (https://dejure.org/2006,5600)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. April 2006 - 8 A 10119/06.OVG (https://dejure.org/2006,5600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    LBauO § 81; ; LBauO § 81 Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrissanordnung nach Wegfall des Bestandsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Folgenreiche Veränderung eines geduldeten Schwarzbaus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bisher geduldeter Schwarzbau kann durch Umbau verloren gehen - Bauliche Veränderungen werden als „neuer“ Schwarzbau gewertet und führen zum Verlust des Vertrauensschutzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine zulässige Beseitigungsanordnung hinsichtlich von Gebäuden im Sinne der sog. Pirmasenser Amnestie; Zulässigkeit des Umbaus einer Freisitzüberdachung; Anforderungen an eine hinreichende behördliche Ermessensausübung; Beachtung des Willkürverbots im ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02

    Verhältnismäßigkeit einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2006 - 8 A 10119/06
    Allenfalls dann, wenn eine Funktionsverbesserung auf einer geringfügigen, leicht rückgängig zum machenden baulichen Veränderung beruht, kann sich das öffentliche Interesse an der Beseitigung illegaler Bauten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf die Rückgängigmachung der funktionsverbessernden Maßnahme beschränken (s. BVerfG, NVwZ 2005, 203f. und Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - 8 A 10757/05.OVG -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 4694/03

    Rechtswidrige Rückbauverfügung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2006 - 8 A 10119/06
    Auch nach dem von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung angeführten Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 22. August 2005 (BauR 2006, 90ff.) ist eine auf den Anbau an ein illegales Bauvorhaben beschränkte Beseitigungsverfügung dann ermessensfehlerfrei möglich, wenn hinsichtlich des eigentlichen Bauvorhabens eine aktive Duldung erfolgt.
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2006 - 8 A 10119/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (s. z.B. AS 15, 324 [325]) handelt die Bauaufsichtsbehörde angesichts ihres gesetzlichen Auftrages zur Gewährleistung rechtmäßiger Zustände gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 LBauO grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie die Beseitigung einer formell und materiell baurechtswidrigen Anlage verlangt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.1995 - 8 A 10295/94
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2006 - 8 A 10119/06
    Lediglich wenn sie in einer Vielzahl von Fällen gegen ihr bekannte illegale Vorhaben nicht vorgeht und sich - abweichend von dieser Verwaltungspraxis - ein Einzelvorhaben herausgreift, kommt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht (s. Senatsurteil vom 18. Januar 1995 - 8 A 10295/94.OVG - ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11

    Klagerücknahmefiktion - Pirmasenser Amnestie

    Rn. 34 Der Senat hat seine Rechtsprechung zur Pirmasenser Amnestie im Urteil vom 20. April 2006 - 8 A 10119/06.OVG -, ESOVGRP, wie folgt zusammengefasst:.
  • VG Neustadt, 08.11.2022 - 5 K 603/22

    Abrissverfügung für Wohngebäude im Außenbereich von Ramberg rechtmäßig

    Rn. 35 Nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. etwa Urteil vom 20. April 2006 - 8 A 10119/06.OVG - und Urteil vom 27. November 2003 - 1 A 10353/03.OVG -), der die Kammer folgt, sind bei Verletzung der baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Bauaufsichtsbehörden grundsätzlich gehalten, gegen baurechtswidrige Vorhaben einzuschreiten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2023 - 1 LA 4/18

    Wiederaufleben des Anspruchs eines Nachbarn auf Erlass einer …

    Der Senat teilt diesbezüglich nicht die Auffassung der Klägerin, die Umbauarbeiten innerhalb des Gebäudes führten nach den vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufgestellten Maßstäben zur sog. "Pirmasenser Amnestie" (Urteil vom 20.04.2006 - 8 A 10119/06 -) zur Entstehung eines "neuen Schwarzbaus", hinsichtlich dessen sich der Beigeladene zu 2 nicht mehr auf Verwirkung der Rechte der Klägerin berufen könne.

    Grund für den nachträglichen Verlust des Vertrauensschutzes sei, dass derartige Änderungen die Beeinträchtigung des Außenbereichs verschärften (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.04.2006 - 8 A 10119/06 -, Rn. 20, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2015 - 1 LA 39/15

    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen bauliche …

    Das gilt selbst dann, wenn die - eine andere Fallgestaltung betreffenden - Maßstäbe angewandt werden, die der von der Klägerin angeführten Entscheidung zur sog. "Pirmasenser Amnestie" (OVG Koblenz, Urt. v. 20.04.2006, 8 A 10119/06, BauR 2006, 1189 [Ls.]) zu entnehmen sind.

    Rn. 27 Sie leitet eine Grundsatzbedeutung aus der Rechtsprechung des OVG Koblenz zur sog. "Pirmasenser Amnestie" (Urt. v. 20.04.2006, a.a.O.) ab, zu der bislang noch keine Rechtsprechung des OVG Schleswig vorliege (AB 4).

  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 A 462/18

    Baugenehmigung; Bestandsschutz; Beweislast; feststellungsfähiges …

    Rn. 31 Dass auf der Rechtsfolgenseite des § 79 Abs. 1 NBauO im Rahmen der Ermessensausübung Vertrauensschutz- und Bestandsschutzgesichtspunkte durchaus eine Rolle spielen und einem bauaufsichtlichen Einschreiten nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) entgegenstehen können (vgl. hierzu z.B. BVerfG, Beschl. v. 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02 -, juris Rn. 10 ff., und Beschl. v. 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92 -, juris Rn. 5; BVerwG, Urt. v. 22.04.2015 - 7 C 7/13 -, juris Rn. 26, Beschl. v. 24.07.2006 - 4 B 53/06 -, juris Rn. 5, und Beschl. v. 11.12.1996 - 4 B 231/96 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Beschl. v. 09.06.2020 - 1 ME 108/19 -, juris Rn. 17, Beschl. v. 11.10.2019 - 1 LA 74/18 -, juris Rn. 15, Beschl. v. 11.05.2005 - 1 ME 22/05 - n.v., S. 4, und Urt. v. 27.02.1981 - 1 A 64/79 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 08.05.2020 - 2 B 457/20 -, juris Rn. 15; OVG MV, Urt. v. 04.09.2013 - 3 L 108/11 -, juris Rn. 69 ff.; OVG SH, Beschl. v. 23.02.2011 - 1 LA 103/10 -, juris Rn. 5; OVG RP, Urt. v. 20.04.2006 - 8 A 10119/06 -, juris Rn. 20; Beckmann, DVP 2020, 147, 151 m.w.N.; Lindner, JuS 2014, 118, 120-121; Lindner, DÖV 2014, 313, 322; Michl, ThürVBl.
  • VG Neustadt, 30.07.2019 - 5 K 1585/18

    Ausschluss von Stellplätzen durch Gestaltungssatzung - Stellplätze im …

    Es ist davon auszugehen, dass die Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich immer dann ermessensgerecht handelt, wenn sie ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend dafür sorgt, dass die Vorschriften des materiellen Baurechts eingehalten werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. April 2006 - 8 A 10119/06.OVG - und Urteil vom 27. November 2003 - 1 A 10353/03.OVG -).
  • VG Arnsberg, 05.03.2010 - 12 K 900/09

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Beseitigung eines Carports und …

    Rn. 57 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. April 2006 - 8 A 10119/06 -, abrufbar in Juris, Rdnr. 20.
  • VG Neustadt, 08.11.2019 - 4 K 694/18
    Rn. 26 In seinem Urteil vom 20. April 2006 (Az. 8 A 10119/06.OVG) hat das OVG Rheinland-Pfalz seine Rechtsprechung zur Pirmasenser Amnestie wie folgt zusammengefasst:.
  • VGH Bayern, 19.08.2013 - 22 ZB 13.1036

    Geltend gemachte fehlerhafte Rechtsanwendung ist kein Fall der Verletzung des …

    Vielmehr kann umgekehrt erst aus einer legalen Nutzung - unter bestimmten Voraussetzungen - Bestandsschutz auch bei geänderter Rechtslage abgeleitet werden (…vgl. BVerwG, B.v. 5.6.2007 -4 B 20/07 - BauR 2007, 1697, juris Rn. 4 m.w.N.; aus dem von den Klägern in der Rügebegründung genannten Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 20.4.2006 -8 A 10119/06 - BauR 2006, 1189, ergibt sich nichts Anderes).
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