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| OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2002 - 8 A 10169/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Neustadt, 18.10.2001 - 2 K 1624/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2002 - 8 A 10169/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.02.1991 - 4 CB 6.91
Zeitliche Begrenzung von Baugenehmigungen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2002 - 8 A 10169/02
Dies ergibt sich eindeutig aus dem Zweck des § 74 LBauO oder vergleichbarer Regelungen in anderen Landesbauordnungen, den das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Februar 1991 (NVwZ 1991, 984 - 985 -) wie folgt umschrieben hat:. - VGH Baden-Württemberg, 19.07.1989 - 8 S 1869/89
Wirksamkeit einer Baugenehmigung - Voraussetzung einer Rechtsnachfolge
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2002 - 8 A 10169/02
Die Wirksamkeit der Baugenehmigung nach Ausführung des Vorhabens beurteilt sich daher nach allgemeiner Auffassung nach den generellen Vorschriften über die Wirksamkeit von Verwaltungsakten (s. VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Juli 1989, NVwZ-RR 1990, 171; Thüringer OVG, Beschluss vom 29. November 1999, BRS 62 Nr. 203;… Jeromin, LBauO Rheinland-Pfalz, Rn. 26 zu § 74;… Üchtritz, Festschrift für Gelzer, 259 - 262 -).
- VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu …
Ungeachtet dessen erschließt sich der Kammer nicht die Notwendigkeit der für sofort vollziehbar erklärten Aufhebung der Entwässerungsgenehmigung(en) angesichts des Umstands, dass die Antragsteller für ihr umfangreiches (Bau-)vorhaben neben einer Baugenehmigung und denkmalschutzrechtlichen Genehmigung wegen einschneidender Änderungen an den Entwässerungseinrichtungen auf dem Grundstück und in dem Gebäude eine neue Entwässerungsgenehmigung benötigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Mai 2002 - 8 A 10169/02.OVG - zur Erledigung eines Verwaltungsakts "auf andere Weise" gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG bei Nutzungsänderung einer baulichen Anlage). - VG Neustadt, 25.07.2002 - 2 K 357/02
Außenbereich: Nutzungsänderung eines Gartenbaubetriebs in Swingerclub
Ungeachtet dessen, dass ein Swinger-Club bauplanungsrechtlich nicht einer Schank- und Speisewirtschaft gleichgesetzt werden kann - vielmehr handelt es sich um eine Vergnügungsstätte (s. VG Schleswig…, Beschluss vom 06. Dezember 2001, a.a.O.;… Bielenberg in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB Kommentar, Stand Januar 2002, § 4 a BauNVO Rdnr.58 a; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 29. April 2002 - 22 B 01.3183 - wonach Swinger- bzw. Pärchenclubs eine besondere Betriebsart darstellen, für die eine eigene Gaststättenerlaubnis erforderlich ist ) - , erledigte sich eine eventuell erteilte Baugenehmigung für die Gaststätte auf andere Weise im Sinne von § 43 Abs. 2 VwVfG, nachdem die genehmigte Nutzung durch die aufgenommene Wohnnutzung ersetzt wurde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Mai 2002 - 8 A 10169/02. OVG - ).
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