Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 8 A 10899/04.OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Judicialis
LBauO § 81; ; LBauO § 81 S. 1; ; LBauO § 85; ; LBauO § 85 Abs. 1; ; BImSchG § 4; ; ... BImSchG § 4 Abs. 1; ; BImSchG § 24; ; LAbfWAG § 17; ; LAbfWAG § 17 Abs. 1; ; LAbfWAG § 17 Abs. 1 S. 2; ; Krw-/AbfG § 31; ; Krw-/AbfG § 31 Abs. 1; ; 1. BImSchV § 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Zulassung der Berufung; Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde wegen "Umwidmung" einer Feuerungsanlage in eine Abfallentsorgungsanlage; Antrag auf nachträgliche baulicheÄnderungen einer Feuerungsanlage; Einschreiten zum Schutz vor den Folgen der ...
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 01.03.2004 - 3 K 521/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 8 A 10899/04.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 318
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87
Örtliche fachplanerische Entscheidung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 8 A 10899/04
§ 24 BImSchG ermächtigt die zuständige Immissionsschutzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen auch nachträglich bauliche Änderungen einer baurechtlich genehmigten Feuerungsanlage (wie etwa die Erhöhung des Schornsteins) zu verlangen, ohne dass es hierzu eines (teilweisen) Widerrufs oder einer (teilweisen) Rücknahme der Baugenehmigung bedarf (s. BVerwG, Beschluss vom 09. März 1988, NuR 1989, 35). - BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03
Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 8 A 10899/04
Auf die verfahrensrechtliche Frage, ob das Verwaltungsgericht die förmlichen Beweisanträge ablehnen durfte, ohne in der Niederschrift zur mündlichen Verhandlung oder im Urteil eine für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbare Begründung hierfür zu geben (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2003, BayVBl. 2004, 94), kommt es nicht an.
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10875/12
Beseitigung einer Fensteröffnung in einer Brandschutzwand
Der Senat hat den Anwendungsbereich der Vorschrift indessen als weiter angesehen (vgl. den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2004 - 8 A 10899/04.OVG -, NVwZ-RR 2005, 318 und juris, Rn. 3 und 6, wonach die Vorschrift für die Fälle gilt, in denen von der genehmigten oder bislang materiell legalen Nutzung einer Anlage Gefahren ausgehen; ebenso für das inhaltlich vergleichbare baden-württembergische Landesrecht: VGH BW…, Beschluss vom 29. März 2011 - 8 S 2910/10.OVG -, BauR 2012, 473 und juris, Rn. 23 f.). - VG Neustadt, 16.12.2021 - 4 K 359/20 Dabei muss die Gefahr von der genehmigten Nutzung der Anlage ausgehen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Juni 2004 - 8 A 10899/04 -, Rn. 6, juris).
§ 24 BImSchG ermächtigt die zuständige Immissionsschutzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen auch nachträglich bauliche Änderungen einer baurechtlich genehmigten Anlage (wie etwa die Errichtung eines abschließbaren Zauns) zu verlangen, ohne dass es hierzu eines (teilweisen) Widerrufs oder einer (teilweisen) Rücknahme der Baugenehmigung bedarf (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Juni 2004 - 8 A 10899/04 -, Rn. 4, juris mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 09. März 1988, NuR 1989, 35).
Dem behördlichen Rückgriff auf § 24 Satz 1 BImSchG steht mithin eine bestandskräftige Baugenehmigung, die eine von einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung betroffene Anlage oder Nutzung baurechtlich legalisiert, nicht entgegen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Juni 2004 - 8 A 10899/04 -, Rn. 4, juris mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 09. März 1988, NuR 1989, 35; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 15 ZB 17.2529 -, Rn. 17, juris).
- VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19
Brandschutz für Dachgeschosswohnung dringend erforderlich
Dieser setzt nämlich eine bestandsgeschützte bauliche Anlage voraus, für die sich nachträgliche Anforderungen zur Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für Leben oder Gesundheit, als erforderlich erweisen (vgl. OVG RP…, Urteil vom 12.12.2012 - 8 A 10875/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 27 ff.; Beschluss vom 29.6.2004 - 8 A 10899/04 -, NVwZ-RR 2005, 318 und juris, Rn. 3). - VG Neustadt, 25.08.2022 - 4 K 822/21
Baugenehmigung für Beachvolleyballanlage beinhaltet keine Nutzung zu Feier- und …
Rn. 56 § 24 BImSchG ermächtigt die zuständige Immissionsschutzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen auch nachträglich bauliche Änderungen einer baurechtlich genehmigten Anlage (wie etwa die Errichtung eines abschließbaren Zauns) zu verlangen, ohne dass es hierzu eines (teilweisen) Widerrufs oder einer (teilweisen) Rücknahme der Baugenehmigung bedarf (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Juni 2004 - 8 A 10899/04 -, Rn. 4, juris mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 09. März 1988, NuR 1989, 35).
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