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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2517
OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09.OVG (https://dejure.org/2010,2517)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.2010 - 8 A 11322/09.OVG (https://dejure.org/2010,2517)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 2010 - 8 A 11322/09.OVG (https://dejure.org/2010,2517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 5 BauNVO, § 1 Abs 9 BauNVO, § 11 Abs 3 S 3 BauNVO
    Zur Erteilung eines Bauvorbescheids über die Bebaubarkeit eines Grundstücks mit einem Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von 636 m²

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 34 Abs. 3, 30 Abs. 1; BauNVO §§ 1 Abs. 5, Abs. 9, 8, 11 Abs. 3 Satz 1, Satz 3.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Städtebauliche Rechtfertigung einer den Einzelhandel in einer Stadtrandlage grundsätzlich ausschließenden, jedoch Lebensmittelmärkte zur Nahversorgung angrenzender Stadtteile (mit Ausnahme anderer Nahversorgungsläden) zulassenden Bauleitplanung; Feststellung schädlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Einzelhandel im Baugebiet - außer Lebensmittel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bebauungsplan mit Ausschluss von Einzelhandel unzulässig - dm-Drogeriemarkt darf Geschäft an Industriestraße eröffnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Städtebauliche Rechtfertigung einer den Einzelhandel in einer Stadtrandlage grundsätzlich ausschließenden, jedoch Lebensmittelmärkte zur Nahversorgung angrenzender Stadtteile (mit Ausnahme anderer Nahversorgungsläden) zulassenden Bauleitplanung; Feststellung schädlicher ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 924
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09
    Rn. 27 1. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt - und bedarf vorliegend auch keiner ins Einzelne gehenden Betrachtung -, dass der bauplanerische Ausschluss von (sämtlichem) Einzelhandel etwa zur Vorhaltung von Flächen für das produzierende Gewerbe und Handwerk nach § 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO zulässig ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18.12.1989, BauR 1990, 185 und juris, Rn. 6; Urteil vom 26.3.2009, ZfBR 2009, 463 und juris, Rn. 10, 12;… Beschluss vom 23.7.2009, ZfBR 2009, 686 und juris, Rn. 5 f.).

    Beim generellen Schutz oder der Stärkung (aller) gemeindlicher Zentren treten die Verhältnisse in konkreten Zentren in den Hintergrund, weshalb es in diesem Fall grundsätzlich keiner Ermittlung der konkret zentrenschädlichen Sortimente bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.2009, a.a.O. und juris, Rn. 19, 26 m.w.N.).

    Rn. 44 Die Ungültigkeit eines Teils eines Bebauungsplans führt nur dann zur Teilunwirksamkeit und nicht zur Gesamtunwirksamkeit der Satzung, wenn die Restbestimmung auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleibt und nach dem mutmaßlichen Willen des Satzungsgebers mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.2009, a.a.O. und juris, Rn. 30 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08

    Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09
    In der Vergangenheit war ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Nutzfläche von höchstens 400 m² als "Nachbarschaftsladen" und damit als festsetzungsfähiger Anlagentyp anerkannt worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.2.2009, ZfBR 2009, 364 und juris, Rn. 7 m.w.N.).

    Rn. 45 Zwar kann auch auf der Grundlage von § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO geregelten Nutzungs(unter)arten eine Teilbarkeit im Sinne vorstehenden Grundsatzes zugesprochen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.2.2009, a.a.O. und juris, Rn. 6 f.).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09
    So nimmt das Bundesverwaltungsgericht - unter Berufung auf allgemeine Erkenntnisse der Praxis - im Hinblick auf das geänderte Einkaufsverhalten der Bevölkerung wie auf dementsprechende Entwicklungen im Handel an, dass nach den heutigen Gegebenheiten auch Einzelhandelsbetriebe der wohnungsnahen Versorgung die Tendenz zur Ausweitung von Verkaufsflächen aufweisen und danach Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² als Betriebstypus einzustufen sind, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen (vgl. Urteil vom 24.11.2005, BVerwGE 124, 364 und juris, Rn. 15 ff.); die Großflächigkeit von (nicht in den zum Wohnen dienenden Gebieten anzutreffenden) größeren Einzelhandelsbetrieben im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO beginne (erst) dort, wo diese Verkaufsflächen-Obergrenze überschritten werde.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat betont, dass es mit Blick auf Größenentwicklungen im Handel bei der Obergrenze für Einzelhandelsbetriebe der wohnungsnahen Versorgung nicht angebracht sei, starr an dem genannten Richtwert von 800 m² zu "klammern", sondern eine gewisse Schwankungsbreite anerkannt werden müsse (…vgl. Beschluss vom 22.7.2004, ZfBR 2004, 699 und juris, Rn. 5 f.; Urteil vom 24.11.2005, a.a.O. und juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09
    Ebenso als grundsätzlich zulässig nach § 1 Abs. 9 BauNVO gilt der Ausschluss des auf zentrenrelevante Sortimente bezogenen Einzelhandels in einem Baugebiet zum Schutz oder zur Stärkung von Innenstadt- und Stadtteilzentren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2004, ZfBR 2005, 187 und juris, Rn. 4).

    Rn. 36 Das Bundesverwaltungsgericht verlangt bei der Rechtfertigung durch besondere städtebauliche Gründe im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO spezielle Gründe für eine gegenüber § 1 Abs. 5 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen bzw. unzulässigen Nutzungen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4.10.2007, ZfBR 2008, 72 und juris, Rn. 5 m.w.N.; Beschluss vom 10.11.2004, a.a.O. und juris, Rn. 4 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.07.2009 - 4 BN 28.09

    Abwägungsdefizit bei Ausschluss eines Einzelhandels in einem Bebauungsplan; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09
    Rn. 27 1. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt - und bedarf vorliegend auch keiner ins Einzelne gehenden Betrachtung -, dass der bauplanerische Ausschluss von (sämtlichem) Einzelhandel etwa zur Vorhaltung von Flächen für das produzierende Gewerbe und Handwerk nach § 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO zulässig ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18.12.1989, BauR 1990, 185 und juris, Rn. 6;… Urteil vom 26.3.2009, ZfBR 2009, 463 und juris, Rn. 10, 12; Beschluss vom 23.7.2009, ZfBR 2009, 686 und juris, Rn. 5 f.).

    Beide Zielsetzungen können auch - wie hier geschehen - in einem Bebauungsplan kombiniert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.7.2009, a.a.O. und juris, Rn. 5 f.).

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09
    Andererseits können einem Vorhaben schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich nicht schon dann entgegen gehalten werden, wenn sie lediglich möglich erscheinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, DVBl 2010, 516 und juris, Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09
    Vielmehr muss die Gemeinde darlegen, warum Betriebe unter bzw. über den von ihr festgesetzten Größen generell oder doch jedenfalls unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse einem bestimmten Anlagentyp entsprechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.11.2004, BauR 2005, 513 und juris, Rn. 27 m.w.N.;… Beschluss vom 23.10.2006, nur juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat betont, dass es mit Blick auf Größenentwicklungen im Handel bei der Obergrenze für Einzelhandelsbetriebe der wohnungsnahen Versorgung nicht angebracht sei, starr an dem genannten Richtwert von 800 m² zu "klammern", sondern eine gewisse Schwankungsbreite anerkannt werden müsse (vgl. Beschluss vom 22.7.2004, ZfBR 2004, 699 und juris, Rn. 5 f.;… Urteil vom 24.11.2005, a.a.O. und juris, Rn. 17).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 26.89

    Ausschluß des "isolierten Einzelhandels"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09
    Rn. 27 1. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt - und bedarf vorliegend auch keiner ins Einzelne gehenden Betrachtung -, dass der bauplanerische Ausschluss von (sämtlichem) Einzelhandel etwa zur Vorhaltung von Flächen für das produzierende Gewerbe und Handwerk nach § 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1989, BauR 1990, 185 und juris, Rn. 6;… Urteil vom 26.3.2009, ZfBR 2009, 463 und juris, Rn. 10, 12;… Beschluss vom 23.7.2009, ZfBR 2009, 686 und juris, Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 39.07

    Schutz der Innenstadt und eines peripheren Einzelhandelsstandorts als …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09
    Rn. 36 Das Bundesverwaltungsgericht verlangt bei der Rechtfertigung durch besondere städtebauliche Gründe im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO spezielle Gründe für eine gegenüber § 1 Abs. 5 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen bzw. unzulässigen Nutzungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.10.2007, ZfBR 2008, 72 und juris, Rn. 5 m.w.N.;… Beschluss vom 10.11.2004, a.a.O. und juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 10156/06

    Bebauungsplan darf Eigentümerrechte nicht ohne Grund einschränken

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99

    Verkaufsfläche eines Einzelhandelsgeschäfts zur wohnungsnahen Versorgung

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 1 KN 160/07

    Besondere Rechtfertigung vor dem Gleichheitssatz bei Ausschluss jeglichen …

  • VG Koblenz, 05.07.2012 - 7 K 723/11

    Unterschiedliche Handhabung der Sortimentsbeschränkung in Bezug auf zwei …

    Denn ein Lebensmitteldiscounter ist bei der gebotenen typisierenden Betrachtung gegenüber einem Drogeriefachmarkt ein aliud (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010 - 8 A 11322/09 -, juris, dort Rdnr. 24).

    Überdies sind die Ziele der Bauleitplanung für die Zukunft zu formulieren und können auf eine Änderung des städtebaulichen Ist-Zustandes hinwirken (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010, a.a.O., Rdnr. 29).

    Die planungsrechtlichen Sortimentsbestimmungen sind für jeden Teilbereich gesondert zu prüfen, selbst wenn ein fehlerhafter Ausschluss eines Sortiments in einem Bereich die für diesen geltende Regelung insgesamt unwirksam machen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 6. September 2011, a.a.O., Rdnr.37; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010, a.a.O., Rdnr. 26).

    Der Schutz und die Stärkung des Einzelhandels in den Stadtzentren ist ein solcher Grund, der generell den Ausschluss von Einzelhandel mit zentrumsrelevanten Sortimenten rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 -, DVBl 2009; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010, a.a.O., Rdnr. 27).

    Weiter sind dann, wenn die Sortimentsbeschränkung in erster Linie (nur) dem Schutz bestehender Einzelhandelsstrukturen im zentralen Versorgungsbereich dient, konkrete Angaben dazu zu fordern, weshalb diese Strukturen gerade durch den Einzelhandel mit diesem Sortiment geschädigt würden (vgl. OVG NW…, Urteil vom 6. September 2010, a.a.O., Rdnr. 55; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010, a.a.O., Rdnr. 29).

    Schließlich bedarf es einer fundierten städtebaulichen Rechtfertigung, wenn zwei zentrumsrelevante Sortimente unterschiedlich behandelt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010, a.a.O., Rdnr. 37).

    Denn einzelhandelsbezogene Festsetzungen gehören zu den Grundzügen eines Bebauungsplans, der dem Schutz oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010, a.a.O., Rdnr. 24).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2013 - 1 A 11230/12

    Veränderung genehmigter baulicher Nutzung; Bestandsschutz; Nutzungsänderung

    Hiervon geht auch ersichtlich der 8. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 15. April 2010 (Az.: 8 A 11322/09.OVG) aus, in dem eine im konkreten Fall zu beurteilende Differenzierung in diesem Sinne zwar als fehlerhaft angesehen wurde, womit sich der 8. Senat des Gerichts indessen gar nicht hätte befassen müssen, wenn er grundsätzlich der Auffassung gewesen wäre, eine solche Differenzierung sei bauplanungsrechtlich gar nicht möglich, wie dies die Klägerin geltend macht.

    In diesem Rahmen kann auch ein Verkaufsflächenvergleich berücksichtigt werden (vgl. Urteil des 8. Senates des Gerichtes vom 15. April 2010 - 8 A 11322/09.OVG - und BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007, NVwZ 2008, 308 m.w.´N.).

    Vielmehr handelt es sich um einen Sortimentsaustausch innerhalb der Bandbreite der innenstadtrelevanten Sortimente, die in der Praxis üblicherweise von den hier in Rede stehenden Einzelhandelsbetrieben - wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung - angeboten werden (vgl. Urteil vom 15. April 2010 - 8 A 11322/09.OVG -).

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch …

    Zu den Güter des täglichen Bedarfs zählen danach insbesondere Lebensmittel, Drogerieartikel und Haushaltswaren (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 15.4.2010 - 8 A 11322/09 - LKRZ 2010, 298;… juris Rn. 37, 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09

    Zur Frage regionalplanerischer Zielvorgaben zur räumlichen Abgrenzung zentraler …

    Voraussetzung ist, dass eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis besteht, mit der sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2010 - 8 A 11322/09 - BRS 76 Nr. 46).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 C 10544/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans Einzelhandel und Gewerbe; Sondergebiet, …

    Sollen sämtliche Stadtteilzentren, oder - bei kleineren Städten und Gemeinden - das einzige Zentrum geschützt werden, bedarf es regelmäßig keiner Ermittlung der konkret zentrenschädlichen Sortimente (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.03.2009 - 4 C 21/07, BVerwGE 133, 310 [Rn. 19] und juris Rn. 19; OVG RP, Urt. v. 15.04.2010 - 8 A 11322/09 , LKRZ 2010, 298 und juris Rn. 29 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12

    Keine Baugenehmigung für Getränkemarkt am Stadtrand von Alzey

    In diesem planerischen Zusammenhang wäre es daher verfehlt, den Bebauungsplan der Beigeladenen an einem allgemeinen Verständnis des Begriffs eines integrierten Standortes zu messen, wie er etwa zur Umschreibung des zentralen Versorgungsbereichs nach § 34 Abs. 3 BauGB verwandt wird (…vgl. hierzu: Söfker, a.a.O., § 34 Rn. 85; BVerwG…, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 und juris, Rn. 7 ff.; OVG RP…, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08.OVG -, BRS 74 Nr. 102 und juris, Rn. 42, Urteil vom 15. April 2010 - 8 A 11322/09.OVG -, BRS 76 Nr. 46 und juris, Rn. 38).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10399/11

    Keine Erweiterung des ALDI-Marktes in Neustadt a. d. W.

    Sollen demgegenüber sämtliche Stadtteilzentren, oder - bei kleineren Städten und Gemeinden - das einzige Zentrum geschützt werden, bedarf es demgegenüber regelmäßig keiner Ermittlung der konkret zentrenschädlichen Sortimente (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21/07 - BVerwGE 133, 310 [Rn. 19] und juris-Rdnr. 19 sowie OVG RP, Urteil vom 15.04.2010 - 8 A 11322/09 - LKRZ 2010, 298 und juris- Rn. 29 ).
  • VG Mainz, 23.06.2010 - 3 K 764/09

    Baurecht; Frage der Funktionslosigkeit der Festsetzungen über die Art der …

    (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010 - 8 A 11322/09.OVG -, juris [Rdnr. 29]).
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