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| VG Braunschweig, 12.02.2025 - 8 A 413/24 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
VwGO § 121; VwVfG § 48 Abs. 1; VwVfG § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; VwGO § 86 Abs. 1; AEUV Art. 108 Abs. 3 Satz 3; AGFVO Art. 15 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
Austausch der Rechtsgrundlage; Bindungswirkung; Darlegungslast; Doppelförderung; EEG 2012; Förderung von Photovoltaikanlagen; KMU-Richtlinie; Materielle Rechtskraft; Rücknahme; Schlussbescheid; ständige Verwaltungspraxis; Widerruf; Zuwendungszweck; Zweckverfehlung; ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 29.06.2017 - 9 A 8.16
Bestimmtheit; Erkennbarkeit; Gesamtinhalt des Planergänzungsbeschlusses; …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.02.2025 - 8 A 413/24
Die Firma G. GmbH, bei der es sich um eines der Unternehmen handelt, dem der Kläger seinerseits Zuwendungen für Photovoltaikanlagen gewährt hatte, erhob am 17. März 2016 Klage beim hiesigen Verwaltungsgericht (Az.: 1 A 58/16, später 9 A 8/16).Mit Urteil vom 28. September 2018 hob das Verwaltungsgericht Braunschweig den Rücknahmebescheid des Klägers vom 17. Februar 2016 gegenüber der Firma G. GmbH auf (Az.: 9 A 8/16).
Diese Förderung sei ihrerseits rechtmäßig gewesen, wie das Verwaltungsgericht Braunschweig mit Urteil vom 28. September 2018 (Az.: 9 A 8/16) festgestellt habe.
Überdies hätte die Beklagte all ihre nunmehr neu vorgebrachten Argumente schon im gerichtlichen Verfahren mit dem Az.: 9 A 8/16 vorbringen können und müssen.
Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte sowie die beigezogene Gerichtsakte zum Verfahren mit dem Az.: 9 A 8/16 und die Sachakten der Beklagten Bezug genommen.
a) Vorangestellt sei, dass - entgegen der Ansicht des Klägers - nicht schon nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 28. September 2018 (Az.: 9 A 8/16) bindend zwischen den Beteiligten feststeht, dass der Kläger die Mittel vollumfänglich zweckentsprechend verwendete.
Das ergibt sich in Bezug auf die der Firma G. GmbH gewährten Subventionen schon aus der materiellen Rechtskraftwirkung (§ 121 VwGO) des Urteils des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 28. September 2018 (Az.: 9 A 8/16).
- BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02
Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.02.2025 - 8 A 413/24
Rechtswidrig in diesem Sinne ist nur der Verwaltungsakt, der durch die unrichtige Anwendung bestehender Rechtssätze zustande gekommen ist, wozu bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften nicht zählen (vgl. BVerwG, Urteile v. 17.01.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, u. v. 23.04.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14).Eine über deren bloße verwaltungsinterne Bindung hinausgehende Außenwirkung wird nur durch den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vermittelt, wobei es darauf ankommt, wie die Verwaltungsvorschriften in ständiger Verwaltungspraxis umgesetzt wurden (vgl. BVerwG, Urteil v. 23.04.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 17).
Das setzt die Feststellung einer ansonsten abweichenden Praxis voraus (vgl. BVerwG, Urteil v. 23.04.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 18).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 15 A 121/15
Nachträgliche Heranziehung einer anderen als der im angefochtenen Bescheid …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.02.2025 - 8 A 413/24
Voraussetzung ist, dass der Bescheid durch die Berücksichtigung der anderen Rechtsnorm und die dadurch geänderte Begründung nicht in seinem Wesen verändert wird sowie den Adressaten nicht unzumutbar in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt (…vgl. Hamb. OVG, Urteil v. 08.072024 - 1 Bf 154/23 -, juris Rn. 63; OVG NRW, Beschluss v. 09.12.2015 - 15 A 121/15 -, juris Rn. 10;… Decker, in: BeckOK VwGO, 71. Ed. 01.10.2024, VwGO § 113 Rn. 24 ff. m.w.N.).Ausgehend hiervon kann zumindest dem Grunde nach § 48 Abs. 1 und 2 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 NVwVfG als Rechtsgrundlage herangezogen werden (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 09.12.2015 - 15 A 121/15 -, juris Rn. 12.;… a.A. ohne Begründung VG Berlin, Beschluss v. 27.09.2019 - 8 L 184.19 -, juris Rn. 25).
Ermächtigungszweck ist jeweils die Rückführung fehlgeleiteter Haushaltsmittel, die nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hohe Bedeutung genießt und für beide Rechtsgrundlagen eine tragende Ermessenserwägung ist (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 09.12.2015 - 15 A 121/15 -, juris Rn. 12).
- BVerwG, 08.07.1964 - V C 126.62
Ausnahmen vom absoluten Verbot der Akkordarbeit und Fließarbeit bei Jugendlichen …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.02.2025 - 8 A 413/24
Denn dieser Grundsatz findet seine Grenzen dort, wo die Beteiligten - die gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwGO zur Mitwirkung verpflichtet sind - keine weitergehenden Einlassungen abgeben, obschon sie wie hier objektiv zu erwarten gewesen wären (vgl. BVerwG, Urteil v. 08.07.1964 - V C 126.62 -, juris Rn. 2;… Dawin/Panzer, in: Schoch/Schneider, 46. EL 08/2024, VwGO § 86 Rn. 72 m.w.N.).Vielmehr obliegt es - wie auch sonst im Verwaltungsprozess - im Rahmen der prozessualen Darlegungslasten den Beteiligten, ihre Behauptung jedenfalls dann substantiiert darzulegen, wenn derartige Angaben hierzu objektiv zu erwarten gewesen wären (vgl. BVerwG, Urteil v. 08.07.1964 - V C 126.62 -, juris Rn. 2) .
- OVG Niedersachsen, 08.03.2012 - 12 LB 244/10
"Feinsteuerung" der Windenergienutzung allein durch Abschluss städtebaulicher …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.02.2025 - 8 A 413/24
Dahinter steht der Rechtsgrundsatz, dass, was rechtskräftig entschieden ist, nicht zum erneuten Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung gemacht werden darf (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 08.03.2012 - 12 LB 244/10 -, juris Rn. 36;… Clausing/Kimmel, in: Schoch/Schneider, 46. EL 08/2024, VwGO § 121 Rn. 24 jeweils m.w.N.).Zwar kann die materielle Rechtskraft auch Bindungswirkung bei nicht identischem Streitgegenstand entfalten, wenn die rechtskräftig entschiedene Frage in einem weiteren Verfahren vorgreiflich ist (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 08.03.2012 - 12 LB 244/10 -, juris Rn. 38 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel; …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.02.2025 - 8 A 413/24
Zudem hätte er, wenn er die Ausführungen der Beklagten für fachlich zutreffend erachtet hätte, zur Abwehr der Kostenfolge eine Erledigungserklärung abgeben können (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 138 m.w.N.). - BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95
Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG , …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.02.2025 - 8 A 413/24
Rechtswidrig in diesem Sinne ist nur der Verwaltungsakt, der durch die unrichtige Anwendung bestehender Rechtssätze zustande gekommen ist, wozu bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften nicht zählen (vgl. BVerwG, Urteile v. 17.01.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, u. v. 23.04.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14). - BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16
Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen; …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.02.2025 - 8 A 413/24
Ganz regelmäßig sind Zuwendungsbescheide, die die Bewilligung einer anteiligen, nur durch Angabe eines Maximalbetrages begrenzten Anteilsfinanzierung der anfallenden zuwendungsfähigen Ausgaben vorsehen, als Verwaltungsakte mit lediglich vorläufigem Regelungsgehalt zu qualifizieren (vgl. BVerwG, Urteil v. 15.03.2017 - 10 C 1/16 -, juris Rn. 15;… VG Aachen, Urteil v. 13.12.2019 - 7 K 375/18 -, juris Rn. 27 f.). - BVerwG, 26.10.2016 - 10 C 3.15
Rückabwicklung einer Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle wegen …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.02.2025 - 8 A 413/24
Zwar haben die nationalen Gerichte das Vorliegen einer anmeldepflichtigen Beihilfe sowie das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot nach Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV eigenständig zu prüfen, dies gilt jedoch nur in dem prozessrechtlich vorgegebenen Umfang (vgl. BVerwG, Urteil v. 26.10.2016 - 10 C 3/15 -, juris Rn. 30). - BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18
Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.02.2025 - 8 A 413/24
a) Es ist anerkannt, dass die zur Kontrolle des Verwaltungshandelns berufenen Gerichte in ihrer Bewertung der Rechtslage, namentlich in der Frage, anhand welcher Rechtsnormen das Verwaltungshandeln zu überprüfen und aufgrund welcher Rechtsnormen es als rechtmäßig erachtet werden kann, unabhängig von der Rechtsauffassung der Verwaltung sind (vgl. BVerwG, Beschluss v. 29.07.2019 - 2 B 19/18 -, juris Rn. 24 m.w.N.). - EuGH, 11.12.1973 - 120/73
Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.
- BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 49.76
Zahlungsanspruch aus dem Gleichheitssatz - Bindung durch eine Handhabung, die ein …
- VGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 9 S 75/17
Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot
- OVG Hamburg, 08.07.2024 - 1 Bf 154/23
Widerruf und die Rückforderung einer Zuwendung im Rahmen des Hamburger …
- VG Aachen, 13.12.2019 - 7 K 375/18
Kommunalrichtlinie; Selbstbindung der Verwaltung; Verwendungsnachweis; …
- OVG Niedersachsen, 26.09.2013 - 8 LB 205/12
Rücknahme der Förderung einer Entwicklung einer 3D-Messtechnik zur …
- VG Münster, 28.11.2014 - 1 K 1383/13
- VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 742/18
Investitionsbeihilfe für Energieeffizienzmaßnahme
- VG München, 12.01.2017 - M 10 K 16.1190
Haftung des Geschäftsführers aus einem Haftungsbescheid als einem gesetzlichen …
- VG Berlin, 27.09.2019 - 8 L 184.19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf eines Wohnberechtigungsscheins
- BVerwG, 25.05.2022 - 8 C 11.21
Rechtswidriger Teilwiderruf einer Zuwendung wegen Zweckverfehlung
- VG Hamburg, 28.04.2023 - 16 K 5209/21
Rechtswidrige Rückforderung einer Corona-Soforthilfe
- VG Hamburg, 14.03.2022 - 17 K 4793/21
Erfolgreiche Klage gegen die Rückforderung einer bewilligten und ausgezahlten …
- OVG Niedersachsen, 16.10.2014 - 8 LA 52/14
Beurteilung der zweckgerechten Verwendung einer im Rahmen des …
- VG Schleswig, 02.07.2018 - 1 A 58/16
Tierschutz
- VG Braunschweig, 20.08.2025 - 8 A 427/24
Novemberhilfe; Dezemberhilfe; Billigkeitsleistung; Unternehmensverbund; …
Wenn die Behörde eine Förderung entgegen der ständigen tatsächlichen Verwaltungspraxis bewilligt, ist diese rechtswidrig i.S.v. § 48 Abs. 1 VwVfG, weil damit das Gleichbehandlungsgebot in seiner objektiv-rechtlichen Funktion zum Nachteil der übrigen Zuwendungsbewerber verletzt wird (…vgl. Nds. OVG, Urteil v. 26.09.2013 - 8 LB 205/12 -, juris Rn. 36; Urteil d. Kammer v. 12.02.2025 - 8 A 413/24 -, juris Rn. 53).Das hindert die Kammer, die gemäß dem Grundsatz aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO die streitgegenständlichen Verwaltungsakte unter jedem Gesichtspunkt hin auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft (vgl. Urteil d. Kammer v. 12.02.2025 - 8 A 413/24 -, juris Rn. 50 m.w.N.), nicht daran, ihrerseits von unrichtigen Angaben der Klägerin auszugehen.
Diese sind deshalb mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen und sofern sie nicht von einer Freistellungsverordnung erfasst sind (vgl. Urteil d. Kammer v. 12.02.2025 - 8 A 413/24 -, juris Rn. 58;… VG B-Stadt, Urteil v. 16.05.2024 - 16 K 2208/21 -, juris Rn. 30;… VG Düsseldorf, Urteil v. 07.11.2024 - 9 K 6356/23 -, juris Rn. 27 ff.).
- VG Braunschweig, 28.05.2025 - 8 A 417/24
Eignungsprüfung; Freihändige Vergabe; Sanierungskonzept; …
Ein hilfsweiser Einbezug, z.B. für den Fall, dass andere Vergaberechtsverstöße nach gerichtlicher Einschätzung nicht vorliegen, stellt einen Austausch der Begründung dar und ist vorliegend im Hinblick auf die dann zu treffenden anderweitigen Ermessenserwägungen (andere Nummern der Finanzkorrekturleitlinie, Sanktionshöhe) und damit einhergehender Wesensveränderung des Bescheids unzulässig (vgl. allgemein zum Austausch der Begründung: Urteil d. Kammer v. 12.02.2025 - 8 A 413/24 -, juris Rn. 50 m.w.N.).
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