Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 58/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1 Abs 8 Buchst a VermG, § 1 Abs 1 AusglLeistG, § 6 Abs 1 S 2 AusglLeistG, § 6 Abs 1 S 3 AusglLeistG
Entschädigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz; Nachsichtgewährung bei Fristversäumnis - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG §§ 1 Abs. 8 Buchst. a, 30a, 37 Abs. 2; AusglLeistG §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1 Sätze 2, 3; BGB §§ 133, 157
Versäumung der Ausschlussfrist, Testamentseröffnung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- VG Magdeburg, 08.07.2016 - 8 A 21/16
Ausgleichsleistungsgesetz: Feststellung der Berechtigteneigenschaft eines …
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 58/18
Die dagegen vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg erhobene Klage blieb erfolglos (Urteil v. 08.07.2016, 8 A 21/16 MD; juris).Dies ist unstreitig und auch vom erkennenden Gericht in Verneinung der Erbberechtigung nach dem früheren in Westdeutschland verfassten Testament so festgestellt (Urteil v. 08.07.2016; 8 A 21/16 MD; juris).
Dies erscheint dem Gericht auch aufgrund der Vorkenntnisse aus dem gerichtlichen Verfahren 8 A 21/16 MD hinsichtlich der fehlenden Berechtigung nach dem ersten Testament schlüssig und nachvollziehbar.
So ist es anscheinend im Jahr 1970 in Westdeutschland geschehen (vgl. VG Magdeburg, Urteil v. 08.07.2016, 8 A 21/16 MD; juris).
Dabei können bei der Beantwortung der Frage, ob eine fristgemäße Anmeldung vorliegt, nur solche Umstände berücksichtigt werden, die bis zum Ablauf der Anmeldefrist der Behörde bekannt geworden sind (BVerwG, Beschluss v. 13.05.2003, 8 B 174.02; VG Magdeburg, Urteil v. 08.07.2016, 8 A 21/16 MD; VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2016, 8 A 121/16 MD; alle juris).
Eine Nachsichtgewährung ist etwa dann angebracht, wenn staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtvorschriften gegeben ist, ohne deren konkrete Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren konnte und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck der Anmeldevorschriften nicht verfehlt würde (vgl. nur: BVerwG, Beschluss v. 29.06.2006, 8 B 43.06; VG Magdeburg, Urteil v. 08.07.2016, 8 A 21/16 MD; VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2016, 8 A 121/16 MD; alle juris).
Diese ist als geringwertiger gegenüber den tatsächlichen Vermögenswerten anzusetzen (vgl. so schon: VG Magdeburg, Urteil v. 08.07.2016, 8 A 21/16 MD; juris).
- VG Magdeburg, 13.12.2016 - 8 A 121/16
Vermögensrecht: Antrag auf Ausgleichsleistungen aufgrund einer Erbschaft
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 58/18
Auch eine und sogar innerhalb der Anmeldefrist erteilte Innenvollmacht zur Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche reicht nur dann zur Zurechnung der Anmeldung des Vollmachtnehmers für den berechtigten Vollmachtgeber aus, wenn der über eine Innenvollmacht des Restitutionsberechtigten verfügende Anmelder ausdrücklich im Namen und in Vertretung des (wahren) Berechtigten angemeldet hat und die Behörde innerhalb der Anmeldefrist nicht die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangt hat ( VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2016, 8 A 121/16 MD; VG Dresden, Urteil v. 11.11.1998, 5 K 1584/95; beide juris).Dabei können bei der Beantwortung der Frage, ob eine fristgemäße Anmeldung vorliegt, nur solche Umstände berücksichtigt werden, die bis zum Ablauf der Anmeldefrist der Behörde bekannt geworden sind (BVerwG, Beschluss v. 13.05.2003, 8 B 174.02; VG Magdeburg, Urteil v. 08.07.2016, 8 A 21/16 MD; VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2016, 8 A 121/16 MD; alle juris).
Dies ist vorliegend hinsichtlich der Person des Anmelders nicht geschehen (vgl. insg. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2016, 8 A 121/16 MD; juris).
Eine Nachsichtgewährung ist etwa dann angebracht, wenn staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtvorschriften gegeben ist, ohne deren konkrete Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren konnte und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck der Anmeldevorschriften nicht verfehlt würde (vgl. nur: BVerwG, Beschluss v. 29.06.2006, 8 B 43.06; VG Magdeburg, Urteil v. 08.07.2016, 8 A 21/16 MD; VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2016, 8 A 121/16 MD; alle juris).
- BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95
Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG, …
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 58/18
Wird eine solche Ausschlussfrist versäumt, ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unzulässig (BVerwG, Urteil v. 28.03.1996, 7 C 28.95; juris).Diese Ausnahmen lassen sich nicht allgemeingültig, sondern nur in Einklang mit dem Regelungsbereich, in dem die Ausschlussfrist wirkt, und mit Blick auf ihre dortige Funktion bestimmen (BVerwG, Urteil vom 28. März 1996, 7 C 28.95; juris).
- BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99
Verfassungsmäßigkeit einer Ausschlußfrist für die Anmeldung von Entschädigungs- …
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 58/18
Hinsichtlich der Entschädigungsansprüche soll damit auch dem fiskalischen Interesse Rechnung getragen werden, angesichts der angespannten Haushaltslage zum Zweck der Finanzplanung einen möglichst genauen Überblick über bestehende Entschädigungsansprüche zu erhalten und den Umfang der zu leistenden Entschädigungen für den Bund absehbar zu machen (vgl. nur: BVerwG, Urteil v. 25.03.2010, 5 C 15.09; juris; BVerfG,Beschl.v.10.1.2000-1BvR1398/99-NJW 2000, 1480). - BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 15.09
Antrag; Antragserfordernis; Antragstellung; fristgerechte Antragstellung; …
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 58/18
Hinsichtlich der Entschädigungsansprüche soll damit auch dem fiskalischen Interesse Rechnung getragen werden, angesichts der angespannten Haushaltslage zum Zweck der Finanzplanung einen möglichst genauen Überblick über bestehende Entschädigungsansprüche zu erhalten und den Umfang der zu leistenden Entschädigungen für den Bund absehbar zu machen (vgl. nur: BVerwG, Urteil v. 25.03.2010, 5 C 15.09; juris; BVerfG,Beschl.v.10.1.2000-1BvR1398/99-NJW 2000, 1480). - BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 28.99
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Auslegung; Verstoß gegen allgemeine …
- BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 24.05
Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung: hinreichend …
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 58/18
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss ein Restitutionsantrag die Person des Berechtigten hinreichend konkret bezeichnen und durch eine hinter dem Rückgabeantrag stehende Willenserklärung des Berechtigten gedeckt sein (vgl. nur: BVerwG, Urteil, v. 13.12.2006, 8 C 24.05; juris). - BVerwG, 13.05.2003 - 8 B 174.02
Neue Auslegung der Angaben des Anmelders in der Anmeldung vermögensrechtlicher …
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 58/18
Dabei können bei der Beantwortung der Frage, ob eine fristgemäße Anmeldung vorliegt, nur solche Umstände berücksichtigt werden, die bis zum Ablauf der Anmeldefrist der Behörde bekannt geworden sind (BVerwG, Beschluss v. 13.05.2003, 8 B 174.02; VG Magdeburg, Urteil v. 08.07.2016, 8 A 21/16 MD; VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2016, 8 A 121/16 MD; alle juris). - BVerwG, 29.06.2006 - 8 B 43.06
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Revisionszulassungsgrund; …
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 58/18
Eine Nachsichtgewährung ist etwa dann angebracht, wenn staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtvorschriften gegeben ist, ohne deren konkrete Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren konnte und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck der Anmeldevorschriften nicht verfehlt würde (vgl. nur: BVerwG, Beschluss v. 29.06.2006, 8 B 43.06; VG Magdeburg, Urteil v. 08.07.2016, 8 A 21/16 MD; VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2016, 8 A 121/16 MD; alle juris). - VG Dresden, 11.11.1998 - 5 K 1584/95
Anspruch wegen der Entziehung des Eigentums ; Verpflichtung zur Vorlage einer …
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 58/18
Auch eine und sogar innerhalb der Anmeldefrist erteilte Innenvollmacht zur Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche reicht nur dann zur Zurechnung der Anmeldung des Vollmachtnehmers für den berechtigten Vollmachtgeber aus, wenn der über eine Innenvollmacht des Restitutionsberechtigten verfügende Anmelder ausdrücklich im Namen und in Vertretung des (wahren) Berechtigten angemeldet hat und die Behörde innerhalb der Anmeldefrist nicht die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangt hat ( VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2016, 8 A 121/16 MD; VG Dresden, Urteil v. 11.11.1998, 5 K 1584/95; beide juris). - VG Leipzig, 23.08.2013 - 1 K 180/13
Verfristung des Antrags eines Miterben im Ausgleichsleistungsverfahren
- VG Magdeburg, 21.11.2018 - 8 A 98/18
Rückgabe von Vermögenswerten; Verwaltung einer Familienstiftung
Hinsichtlich von Entschädigungsansprüchen sollte damit auch dem fiskalischen Interesse Rechnung getragen werden, angesichts der angespannten Haushaltslage zum Zweck der Finanzplanung einen möglichst genauen Überblick über bestehende Entschädigungsansprüche zu erhalten und den Umfang der zu leistenden Entschädigungen für den Bund absehbar zu machen (vgl. nur: BVerwG, Urteil v. 25.03.2010, 5 C 15.09; BVerfG, Beschluss v. 10.01.2000, 1 BvR 1398/99; VG Magdeburg, Urteil v. 31.05.2018, 8 A 58/18 ; alle juris).(vgl. zusammenfassend nur: VG Magdeburg, Urteil v. 31.05.2018, 8 A 58/18 ; juris).
- VG Magdeburg, 16.06.2022 - 3 A 184/20
Zuwendungen aufgrund eines Runderlasses; Antragsfrist als materiell-rechtliche …
Bei Ausschlussfristen ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht möglich (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 31.05.2018, 8 A 58/18 ; m. w. Nachw.; juris).Eine Nachsichtgewährung ist etwa dann angebracht, wenn staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften gegeben ist, ohne deren konkrete Beachtung der Antragsteller seine Rechte nicht wahren konnte (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 31.05.2018, 8 A 58/18 ; m. w. Nachw.; juris).
- VG Magdeburg, 20.09.2024 - 3 A 373/22
Widerruf von Zuwendungen im ökologischen Landbau zur Förderung einer markt- und …
Bei Ausschlussfristen ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht möglich (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 31.05.2018, 8 A 58/18 ; m. w. Nachw.; VG Magdeburg, Urteil v. 16.06.2020, 3 A 184/20; beide juris).Eine Nachsichtgewährung ist etwa dann angebracht, wenn staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften gegeben ist, ohne deren konkrete Beachtung der Antragsteller seine Rechte nicht wahren konnte (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 31.05.2018, 8 A 58/18 ; m. w. Nachw.; juris).
- VG Magdeburg, 26.04.2023 - 3 A 231/22
Förderung ökologischer Anbau; Widerruf wg. Fristablauf
Bei Ausschlussfristen ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht möglich (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 31.05.2018, 8 A 58/18 ; m. w. Nachw.; VG Magdeburg, Urteil v. 16.06.2020, 3 A 184/20; beide juris).Eine Nachsichtgewährung ist etwa dann angebracht, wenn staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften gegeben ist, ohne deren konkrete Beachtung der Antragsteller seine Rechte nicht wahren konnte (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 31.05.2018, 8 A 58/18 ; m. w. Nachw.; juris).
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