Rechtsprechung
| VGH Hessen, 03.05.2013 - 8 A 772/13.Z |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 VersammlG, § 15 VersammlG
Unzulässiger Aufruf eines Oberbürgermeisters zur Teilnahme an Gegendemonstration - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht eines Oberbürgermeisters auf Aufruf zur Teilnahme an einer Gegendemonstration
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Recht eines Oberbürgermeisters auf Aufruf zur Teilnahme an einer Gegendemonstration
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 05.02.2013 - 3 K 1190/12
- VGH Hessen, 03.05.2013 - 8 A 772/13.Z
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 815
- DÖV 2013, 695
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2012 - 1 S 127.12
NPD-Antrag auf Unterlassung eines Internetaufrufes im Rahmen des Bündnisses …
Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2013 - 8 A 772/13
Rn. 4 Soweit sich die Beklagte zur Begründung solcher Zweifel erneut auf den Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2012 - OVG 1 S 127.12 - (Abdruck Bl.61 ff. GA) beruft, verkennt sie wiederum die prinzipiellen tatsächlichen Unterschiede zwischen dem dort entschiedenen Fall und dem Sachverhalt, über den hier zu befinden war. - VG Stuttgart, 13.04.2011 - 7 K 602/11
Rechtmäßigkeit einer amtlichen Äußerung
Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2013 - 8 A 772/13
Rn. 5 Auch mit dem von der Beklagten in der Antragsbegründung zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. April 2011 - 7 K 602/11 - (Abdruck Bl. 168 ff. GA) lassen sich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils nicht begründen. - VG Darmstadt, 05.02.2013 - 3 K 1190/12
Kommunalrecht
Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2013 - 8 A 772/13
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 5. Februar 2013 - 3 K 1190/12.DA - wird abgelehnt. - VGH Hessen, 02.08.2012 - 8 B 1595/12
Verbot der Durchführung einer Kundgebung einer Partei wegen ihrer …
Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2013 - 8 A 772/13
Er hat diese Aufgabe auch gegenüber der Klägerin wahrgenommen, allerdings durch Erlass eines offensichtlich rechtswidrigen Versammlungsverbots (VG Darmstadt, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 L 974/12.DA, bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 8 B 1595/12 -). - VG Darmstadt, 02.08.2012 - 3 L 974/12
NPD Kundgebung
Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2013 - 8 A 772/13
Er hat diese Aufgabe auch gegenüber der Klägerin wahrgenommen, allerdings durch Erlass eines offensichtlich rechtswidrigen Versammlungsverbots (VG Darmstadt, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 L 974/12.DA, bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 8 B 1595/12 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15
"Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig
Rn. 100 Vgl. zu diesem Aspekt des Neutralitätsgebots Hess. VGH, Beschlüsse vom 24. November 2014 - 8 A 1605/14 -, juris Rn. 23 f., und vom 3. Mai 2013 - 8 A 772/13.Z -, juris Rn. 4; VG Berlin, Urteil vom 23. September 2013 - 1 K 280.12 -, juris Rn. 25; VG Gera, Beschluss vom 6. Juli 2010- 2 E 465/10.Ge -, juris Rn. 38. - VGH Hessen, 24.11.2014 - 8 A 1605/14
Neutralitätspflicht vor Wahlen gilt auch für Bürgermeister
Der schon im Zulassungsbeschluss zitierte Senatsbeschluss vom 3. Mai 2013 - 8 A 772/13.Z - (NVwZ-RR 2013, 13.Z = juris) enthält zu dieser Konstellation folgende Ausführungen (…juris Rn. 4):. - VG Berlin, 23.09.2013 - 1 K 280.12
Aufruf eines Berliner Bezirksamtes zur friedlichen (Gegen-)Demonstration …
Ein besonderer Anlass zur Mäßigung, um keine Zweifel an der Unparteilichkeit als Versammlungsbehörde aufkommen zu lassen, bestand deshalb vorliegend nicht (vgl. zu abweichenden Konstellationen: VGH Kassel, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 8 A 772/13.Z -, juris, Rdnr. 4 und VG Gera…, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 E 465/10 Ge -, juris, Rdnr. 38). - VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 2/14
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs bei …
Zur Frage der rechtlichen Klärung ist demgegenüber darauf hinzuweisen, dass es eine in jeder Hinsicht gefestigte Linie für sämtliche Fallgestaltungen, in denen Äuße- rungen von Amtsträgern oder deren sonstiges Verhalten sich auf die politische Betä- tigung der Beschwerdeführerin als nicht verbotener Partei auswirken, in der Recht- sprechung der Verwaltungsgerichte nicht gibt (vgl. insbesondere die für eine der hie- sigen sehr ähnliche Fallgestaltung ergangene, die Rechtslage anders als das Ober- verwaltungsgericht des Saarlandes beurteilende Entscheidung des Hessischen Ver- waltungsgerichtshofs vom 18.09.2013 - 8 B 1964/13 - BeckRS 2013, 57546 [anders die Vorinstanz VG Gießen, Beschl. v. 17.09.2013 - 8 L 1914/13.GI] und vom 24.11.2014 - 8 A 1605/14; ferner die die Neutralitätspflicht eines Bürgermeisters als Versammlungsbehörde in den Vordergrund stellende und zu Gunsten der Beschwer- deführerin ergangene Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 03.05.2013 - 8 A 772/13.Z - NVwZ-RR 2013, 815 - siehe andererseits aber auch den die Freiheit des öffentlichen Meinungskampfs hervorhebenden, einen Aufruf zum Protest gegen eine NPD-Veranstaltung nicht beanstandenden Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.09.2012 - OVG 1 S 127.12 - juris). - VG Frankfurt/Main, 04.05.2023 - 7 K 851/20
Amtliche Äußerung eines Bürgermeisters verstieß gegen Sachlichkeitsgebot
Ein Neutralitätsgebot folgt vorliegend auch nicht aus einer Aufgabenwahrnehmung als Versammlungsbehörde (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 03.05.2018 - 8 A 772/13.Z -, juris, Rn. 4).
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