Rechtsprechung
| BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geringfügige Beschäftgiung - Anzeigepflicht
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BGB §§ 611 ff.
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 16.07.1985 - 4 Ca 1507/84
- LAG Köln, 24.09.1985 - 1 Sa 788/85
- BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
Papierfundstellen
- BAGE 60, 135
- NJW 1989, 1692
- ZIP 1989, 665
- MDR 1989, 671
- NZA 1989, 389
- BB 1988, 2319
- BB 1989, 847
- DB 1989 781
- DB 1989, 781
- JR 1990, 44
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (8)
- BSG, 23.02.1988 - 12 RK 43/87
Umfang des Fragerechtes - Einzelheiten anderer Beschäftigung - Entstehen der …
Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
Der Senat nimmt auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 10. September 1987 (- 12 RK 13/85 - NZA 1988, 629) und vom 23. Februar 1988 (- 12 RK 43/87 - DB 1988, 716) Bezug.Ob diese Grundsätze dann, wenn ein Arbeitnehmer auf ausdrückliches Befragen des Arbeitgebers bewußt verschweigt, daß er noch eine weitere geringfügige Beschäftigung ausübt, auf einen die Arbeitgeberanteile betreffenden Ersatzanspruch entsprechend anzuwenden wären (dies erwägt BSG Urteil vom 23. Februar 1988 - 12 RK 43/87 - DB 1988, 716), bedarf keiner Entscheidung.
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
Die darin liegende Einschränkung der Berufsausübung der Arbeitgeber ist durch vernünftige Überlegungen des Gemeinwohls gedeckt (vgl. dazu BVerfGE 7, 377), nämlich durch das Bestreben, die Ausnahmen von der Versicherungspflicht im Interesse des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer in engen Grenzen zu halten. - BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75
Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei …
Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
Ein vertragliches Nebentätigkeitsverbot ist wirksam, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an ihm hat (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB); ein solches ist in der Regel gegeben, wenn die Nebentätigkeit mit der geschuldeten Arbeitsleistung zeitlich zusammenfallen würde, oder wenn das Arbeitsverhältnis sonst durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt würde, zum Beispiel durch Wettbewerb des Arbeitnehmers; ein umfassendes Verbot der Nebentätigkeit ist im Hinblick auf das Grundrecht des Arbeitnehmers aus Art. 12 GG dahin auszulegen, daß solche Nebentätigkeiten erlaubt sind, bei denen eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers nicht zu erwarten ist (vgl. BAG Urteil vom 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB).
- BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85
Grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitgebers gegen einen ausgeschiedenen …
Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung grundsätzlich nur im Lohnabzugsverfahren nach näherer Maßgabe der sozialrechtlichen Bestimmungen (§§ 394, 395 RVO) verlangen kann; wenn dieses Verfahren wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, kann der Anspruch ausnahmsweise auf § 826 BGB gestützt werden, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; Urteil des Senats vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO). - BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76
Erstattung - Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Gericht fürArbeitssachen - …
Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung grundsätzlich nur im Lohnabzugsverfahren nach näherer Maßgabe der sozialrechtlichen Bestimmungen (§§ 394, 395 RVO) verlangen kann; wenn dieses Verfahren wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, kann der Anspruch ausnahmsweise auf § 826 BGB gestützt werden, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; Urteil des Senats vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO). - BAG, 03.12.1970 - 2 AZR 110/70
Abhängigkeit der Nebentätigkeit eines Angestellten von der Genehmigung des …
Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
Ein vertragliches Nebentätigkeitsverbot ist wirksam, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an ihm hat (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB); ein solches ist in der Regel gegeben, wenn die Nebentätigkeit mit der geschuldeten Arbeitsleistung zeitlich zusammenfallen würde, oder wenn das Arbeitsverhältnis sonst durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt würde, zum Beispiel durch Wettbewerb des Arbeitnehmers; ein umfassendes Verbot der Nebentätigkeit ist im Hinblick auf das Grundrecht des Arbeitnehmers aus Art. 12 GG dahin auszulegen, daß solche Nebentätigkeiten erlaubt sind, bei denen eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers nicht zu erwarten ist (vgl. BAG Urteil vom 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB). - BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56
Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile - …
Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung grundsätzlich nur im Lohnabzugsverfahren nach näherer Maßgabe der sozialrechtlichen Bestimmungen (§§ 394, 395 RVO) verlangen kann; wenn dieses Verfahren wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, kann der Anspruch ausnahmsweise auf § 826 BGB gestützt werden, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; Urteil des Senats vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO). - BSG, 10.09.1987 - 12 RK 13/85
Zweitbeschäftigung
Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
Der Senat nimmt auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 10. September 1987 (- 12 RK 13/85 - NZA 1988, 629) und vom 23. Februar 1988 (- 12 RK 43/87 - DB 1988, 716) Bezug.
- BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95
Nebentätigkeit - Anzeigepflicht
Obwohl danach der Arbeitnehmer einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Ausübung einer Nebentätigkeit hat, muß er eine bevorstehende Nebenbeschäftigung anzeigen, wenn die Interessen des Arbeitgebers bedroht sind (…vgl. aaO, Rz 8 u. 9; BAGE 60, 135 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis). - BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90
Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes
War nämlich die Ausübung nur einer einzigen geringfügigen Beschäftigung Geschäftsgrundlage des Arbeitsverhältnisses, so kommt dies einem vertraglichen Nebentätigkeitsverbot gleich, das gegen Art. 12 GG verstößt und daher unwirksam ist (vgl.Senatsurteil vom 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB; ebenso BAGE 60, 135, 141 f. [BAG 18.11.1988 - 8 AZR 12/86] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, zu II 2 der Gründe).Das Berufungsgericht ist von den Rechtsgrundsätzen ausgegangen, die der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 14. Januar 1988 (BAGE 57, 192 = AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO), vom 18. November 1988 (BAGE 60, 135 = AP, aaO) und zuletztvom 10. Mai 1990 (- 8 AZR 216/89 - unveröffentlicht) im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO;Urteile vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - undvom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 3 und 5 zu §§ 394, 395 RVO) aufgestellt hat.
Ob diese Norm nicht nur hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile, sondern auch hinsichtlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anwendbar ist, bedarf keiner Entscheidung (offengelassen: BAGE 60, 135, 144 [BAG 18.11.1988 - 8 AZR 12/86] = AP, aaO, zu III der Gründe).
- BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 343/00
Nebentätigkeitsgenehmigung
Es besteht nur dann ein Rechtsanspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung, wenn eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers nicht zu erwarten ist (…BAG 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - aaO;… 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379; 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 - BAGE 60, 135; 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP BGB § 626 Nr. 60 = EzA BGB § 626 nF Nr. 7).
- BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht
Ein wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreier Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung mitzuteilen, weil sich hieraus Beitrags- und Meldepflichten ergeben, sofern dadurch Versicherungspflicht eintritt (BAG 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 - BAGE 60, 135). - BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 759/98
Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung als Rechtsanwalt
Er verstößt daher nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, der auch die Freiheit schützt, eine nebenberufliche Tätigkeit zu ergreifen (vgl. BAG 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 - AP BGB § 611 Doppelarbeitsverhältnis Nr. 3 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 3). - LAG Hamburg, 29.09.1989 - 3 Sa 42/89
Arbeitsvertrag; Lohnanspruch; Annahmeverzug; Kündigung; Raumpfleger; Arbeitslohn; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterfällt die Entscheidung darüber, ob der Arbeitgeber die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen außerhalb des sozialrechtlichen Abzugsverfahrens aufgrund bürgerlich-rechtlicher Vorschriften verlangen kann, der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte (vgl. BAG, Urteile vom 03.04.1958, AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, vom 12.10.1977, AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO , vom 14.01.1988, NZA 1989, 389).Im übrigen wäre die Klägerin auch ohne eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung zur Mitteilung gegenüber der Beklagten verpflichtet gewesen, weil diese als Arbeitgeberin die Möglichkeit haben muß, eine wegen mehrfacher geringfügiger Beschäftigung aufgrund § 8 Abs. 2 SGB IV entstandene Versicherungspflicht festzustellen, um ihrer Pflicht zur Meldung ( §§ 317, 1400 RVO ) sowie zur Beitragsentrichtung ( §§ 393, 1396 RVO ) genügen zu können (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.1988, NZA 1989, 389).
Die vom Arbeitgeber abzuführenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung können nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nämlich grundsätzlich keinen Schaden darstellen, zu dessen Ersatz der Arbeitnehmer wegen Verletzung der vertraglichen Mitteilungspflichten im Sinne eines Schadensersatzanspruches aus Vertrag verpflichtet sein könnte (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.1988, NZA 1989, 389).
Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 - (NZA 1989, 389, 391) offen gelassen, ob diese Vorschrift als Anspruchsgrundlage für den Ersatz von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung in Betracht kommt, wenn ein Arbeitnehmer auf ausdrückliches Befragen des Arbeitgebers bewußt verschweigt, daß er noch eine weitere geringfügige Beschäftigung ausübt.
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 382/94
Haftung des Arbeitnehmers - Doppelarbeitsverhältnis
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 60, 135 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis) könne der Arbeitgeber, wenn sich herausstelle, daß eine geringfügige Beschäftigung wegen des Zusammenrechnungsgrundsatzes nach § 8 Abs. 2 SGB IV sozialversicherungspflichtig sei, nur die nachträglich gezahlten Arbeitnehmeranteile erstattet verlangen. - BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95
Wirksamkeit einer treuhänderischen Rückabtretung eines übergegangenen …
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich, soweit ersichtlich, bislang noch nicht für die eine oder andere dieser Auffassungen entschieden (vgl. BAGE 60, 135, 140). - BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 427/87
Feststellungsurteil - Leistungsklage
Zwar kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung grundsätzlich nur im Lohnabzugsverfahren nach näherer Maßgabe der sozialrechtlichen Bestimmungen (§§ 394, 395 RVO) verlangen; ist der Abzug vom Lohn wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich, scheidet eine Nachforderung des Arbeitgebers aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; Urteile des Senats vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO und vom 18. November 1988, (BAGE 60, 135). - BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89
Ordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Nebentätigkeit - Ordnungsgemäße …
Ein Nebentätigkeitsverbot ist dann unbedenklich, wenn der Nebenerwerb die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB, zu I 3 b der Gründe; BAGE 60, 135, 141 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, zu II 2 der Gründe). - LAG Niedersachsen, 31.10.2008 - 10 Sa 346/08
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen; Wirksamkeit einer …
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 2414/97
Berufung des Nebenintervenienten; Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung; …
- LAG Hamm, 17.07.1997 - 17 Sa 288/97
Widerruf einer Nebentätigkeitserlaubnis; Arbeiter und Angestellter des …
- VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 3 K 12.677
Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit …
- BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 216/89
Verschweigen einer Nebentätigkeit bei den Angaben zur Beurteilung der …
- BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 646/88
Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht …
- BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 69/89
Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht …
- BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 70/89
Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht …
- BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 145/89
Haftung des Arbeitnehmers: Doppelarbeitsverhältnis
- BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 18/89
Haftung des Arbeitnehmers wegen Vertragsverletzung wegen einem dem Arbeitgeber …
- BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 148/89
Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht …
- BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 187/89
Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht …
- LAG Hessen, 12.10.1992 - 10 Sa 360/92
Haftung des Arbeitnehmers für Sozialversicherungsbeiträge; Vorlagepflicht des …
- LAG Hamburg, 19.05.1989 - 1 Sa 5/89
Rechtsstreitigkeit über die Weitergabe persönlicher Daten an eine Prüfstelle, die …
- ArbG Reutlingen, 01.10.1991 - 1 Ca 222/91
Arbeitsrecht; unerlaubte Nebentätigkeit eines geringfügig Beschäftigten
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".