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Rechtsprechung
   BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8221
BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89 (https://dejure.org/1991,8221)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1991 - 8 AZR 347/89 (https://dejure.org/1991,8221)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 347/89 (https://dejure.org/1991,8221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz wegen Nichtbeförderung - Schuldhafte Verletzung des Arbeitsverhältnisses - Verpflichtung zur Übertragung einer Stelle - Einigungsmangel wegen Hinweis auf politische Beziehungen - Beurteilungsspielraum des Dienstherrn - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89
    Das Landesarbeitsgericht hat verkannt, daß es sich bei der Entscheidung über die Eignung für den öffentlichen Dienst um ein prognostisches Urteil über die Persönlichkeit des Bewerbers und nicht nur um die Feststellung einzelner Beurteilungselemente (z.B. Äußerungen, Zugehörigkeit zu irgendwelchen Gruppen, Vereinigungen oder politischen Parteien) handelt (vgl. BVerfGE 39, 334, 353 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG, zu C I 5 der Gründe).

    Die Beurteilung der Behörde kann durch ein Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemein gültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat, ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie in einem fehlerfreien Verfahren zustande gekommen ist (BVerfGE 39, 334, 354 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP, a.a.O.; BAGE 33, 43, 50 f. = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - …

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89
    Denn der Grundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG ist nicht auf den erstmaligen Zugang zu einem öffentlichen Amt beschränkt, sondern bezieht sich auch auf die Möglichkeit, durch Beförderung eine höherwertige Funktion wahrzunehmen (BAGE 23, 101 = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Eine zum Schadenersatz verpflichtende Arbeitsvertragsverletzung liegt dann vor, wenn der öffentliche Dienstherr in rechts- oder ermessenfehlerhafter Weise einem anderen Bewerber den Beförderungsposten zuweist, und nach den Verhältnissen des Einzelfalls die einzig rechtmäßige Entscheidung in der Beförderung des übergangenen Bewerbers bestanden hätte (BAG Urteil vom 26. Juli 1979 - 3 AZR 1107/77 - AP Nr. 18 zu § 249 BGB; BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP, a.a.O.).

  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89
    Ein Anspruch nach § 611 a Abs. 2 BGB entfällt bereits deshalb, weil diese Regelung dem benachteiligten Arbeitnehmer keinen Anspruch auf den entgangenen Verdienst, sondern nur auf Ersatz des Vertrauensinteresses gewährt (vgl. BAGE 61, 209 und 219 = AP Nr. 5 und 6 zu § 611 a BGB).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation - …

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89
    Die Beurteilung der Behörde kann durch ein Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemein gültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat, ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie in einem fehlerfreien Verfahren zustande gekommen ist (…BVerfGE 39, 334, 354 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP, a.a.O.; BAGE 33, 43, 50 f. = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89
    Ein allgemeiner vertraglicher, tariflicher oder gesetzlicher Anspruch eines Arbeitnehmers auf Übertragung einer Beförderungsstelle besteht nicht (BAGE 32, 105 = AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG; Urteil vom 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - AP Nr. 5 zu § 46 BPersVG).
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 129/83

    Personalratsmitglied - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89
    Ein allgemeiner vertraglicher, tariflicher oder gesetzlicher Anspruch eines Arbeitnehmers auf Übertragung einer Beförderungsstelle besteht nicht (BAGE 32, 105 = AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG; Urteil vom 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - AP Nr. 5 zu § 46 BPersVG).
  • BAG, 28.03.1973 - 4 AZR 271/72

    Bordpersonal der Deutschen Lufthansa AG - Seniorität - Betriebsvertretung - …

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89
    Ein allgemeiner vertraglicher, tariflicher oder gesetzlicher Anspruch eines Arbeitnehmers auf Übertragung einer Beförderungsstelle besteht nicht (BAGE 32, 105 = AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG; Urteil vom 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - AP Nr. 5 zu § 46 BPersVG).
  • BAG, 02.12.1970 - 4 AZR 59/70

    Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst - Tariflicher Anspruch auf …

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89
    Denn der Grundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG ist nicht auf den erstmaligen Zugang zu einem öffentlichen Amt beschränkt, sondern bezieht sich auch auf die Möglichkeit, durch Beförderung eine höherwertige Funktion wahrzunehmen (BAGE 23, 101 = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 26.07.1979 - 3 AZR 1107/77

    Verschulden - Schadensverschuldung - Beförderung - Aktenvermerk - Beweislast

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89
    Eine zum Schadenersatz verpflichtende Arbeitsvertragsverletzung liegt dann vor, wenn der öffentliche Dienstherr in rechts- oder ermessenfehlerhafter Weise einem anderen Bewerber den Beförderungsposten zuweist, und nach den Verhältnissen des Einzelfalls die einzig rechtmäßige Entscheidung in der Beförderung des übergangenen Bewerbers bestanden hätte (BAG Urteil vom 26. Juli 1979 - 3 AZR 1107/77 - AP Nr. 18 zu § 249 BGB;… BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP, a.a.O.).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.04.1989 - 3 Sa 9/89

    Abgrenzung zwischen objektiver Klagenhäufung und Eventualkumulierung ; …

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. April 1989 - 3 Sa 9/89 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05

    Eingruppierung; Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Verletzung des …

    Da es einen allgemeinen vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Übertragung einer Beförderungsstelle nicht gibt (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.1991 - 8 AZR 347/89 -, n.v.), musste eine etwaige Verpflichtung des beklagten K7xxxxx aus Vertrag, Tarif oder Gesetz auf Leistung von Schadensersatz in der Form, den Kläger so zu stellen, als sei ihm der begehrte Beförderungsdienstposten übertragen worden, von vornherein ausscheiden.

    Dies gilt auch im Arbeitsrecht (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 13.06.1991 - 8 AZR 347/89 -, n.v.).

    Der Anspruch des Klägers, im Wege des Schadensersatzes so gestellt zu werden, als sei ihm mit dem 01.06.2004 die ausgeschriebene Stelle der Sachgebietsleitung übertragen worden, setzt nach alledem voraus, dass der beklagte K3xxx seine Pflicht zur Vornahme der Auswahl nach den Grundsätzen der Bestenauslese sowie zur Erfüllung des Anspruchs des Klägers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung verletzt hat, dass diese (objektive Pflichtverletzung) auf einem Verschulden des beklagten K7xxxxx beruht und dass das Unterbleiben der Beförderung (als Schaden) durch die Pflichtverletzung adäquat verursacht worden ist, was nur dann der Fall ist, wenn der beklagte K3xxx verpflichtet war, den Kläger zu befördern (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.1991 - 8 AZR 347/89 -, n.v., BAG, Urteil vom 07.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 668/96 -, AP Nr. 41 zu Art. 33 Abs. 2 GG; OVG Münster, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87 ff.).

  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00

    Eingruppierung eines Regelschulkonrektors in Thüringen

    Die Beurteilung des Dienstherrn kann durch ein Gericht grundsätzlich auch nur daraufhin überprüft werden, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist und ob er allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder sich vielmehr von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie in einem fehlerfreien Verfahren zustande gekommen sind (BAG 13. Juni 1991 - 8 AZR 347/89 - nv., zu I 3 der Gründe mwN).
  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 659/95
    Darüber hinausgehende Tatsachen, die zwingend allein die Berücksichtigung des Klägers verlangt hätten, hat dieser nicht vorgetragen (vgl. Senatsurteile vom 19. Oktober 1988 - 8 AZR 635/86 - n.v., zu 1 der Gründe; vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 347/89 - n.v., zu I 1 der Gründe; vom 5. September 1991 - 8 AZR 462/90 - n.v., zu II 1 b der Gründe, jeweils m.w.N.).
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