Rechtsprechung
| BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 04.12.1986 - 17 Ca 198/86
- LAG Baden-Württemberg, 29.05.1987 - 7 Sa 8/87
- BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
Papierfundstellen
- BAGE 61, 335
- BAGE 61, 355
- NZA 1989, 761
- BB 1989, 1624
- BB 1989, 1760
- DB 1989, 1976
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (14)
- BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 2.3 UA unterliegt der Ausschlußfrist nach § 23.1 MTV (Abweichung von BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung).Daß die Klägerin zu Beginn des Jahres 1985 und auch weiterhin arbeitsunfähig erkrankt war, ändert nichts daran, daß sie dennoch den ihr nach dem Urlaubsabkommen zustehenden Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen erworben hat (vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
Dies hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem Urteil vom 26. Mai 1983, aaO, dargelegt.
c) Zu den Ausführungen der Revision, ein Anspruch der Klägerin sei jedenfalls wegen Rechtsmißbrauchs ausgeschlossen, wird auf die ständige Rechtsprechung des Sechsten Senats seit dem Urteil vom 28. Januar 1982 (BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vgl. außerdem das Urteil vom 26. Mai 1983, aaO; BAGE 45, 184 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch und BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) verwiesen.
Soweit der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 26. Mai 1983 (aaO) weiter verlangt hat, auch dieser Anspruch müsse vor dem Ablauf der Frist nach § 2.11 UA, also vor dem 31. März des folgenden Jahres, gefordert werden, kann daran nicht festgehalten werden.
- BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79
Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
c) Zu den Ausführungen der Revision, ein Anspruch der Klägerin sei jedenfalls wegen Rechtsmißbrauchs ausgeschlossen, wird auf die ständige Rechtsprechung des Sechsten Senats seit dem Urteil vom 28. Januar 1982 (BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch;… vgl. außerdem das Urteil vom 26. Mai 1983, aaO; BAGE 45, 184 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch und BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) verwiesen. - BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82
Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
c) Zu den Ausführungen der Revision, ein Anspruch der Klägerin sei jedenfalls wegen Rechtsmißbrauchs ausgeschlossen, wird auf die ständige Rechtsprechung des Sechsten Senats seit dem Urteil vom 28. Januar 1982 (BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch;… vgl. außerdem das Urteil vom 26. Mai 1983, aaO; BAGE 45, 184 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch und BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) verwiesen.
- BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
Dieser Auffassung folgt der erkennende Senat (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, vgl. zuletzt Urteil vom 26. Mai 1988, BAGE 58, 304). - BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86
Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung
Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
Einer Handlung hierfür bedarf es von keiner Partei des Arbeitsverhältnisses (vgl. die Senatsentscheidungen vom 25. August 1987, BAGE 56, 53 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Übertragung und vom 24. November 1987, BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84
Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch
Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
c) Zu den Ausführungen der Revision, ein Anspruch der Klägerin sei jedenfalls wegen Rechtsmißbrauchs ausgeschlossen, wird auf die ständige Rechtsprechung des Sechsten Senats seit dem Urteil vom 28. Januar 1982 (BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch;… vgl. außerdem das Urteil vom 26. Mai 1983, aaO; BAGE 45, 184 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch und BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) verwiesen. - BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84
Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche …
Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
Bei einer solchen Sachlage kommt es auf die in § 2.11 UA weiter vorgesehene Möglichkeit, die Befristung des Urlaubsanspruchs zu beseitigen, ihn in das nächste Urlaubsjahr zu übertragen und ihn dem Urlaubsanspruch des laufenden Kalenderjahres hinzuzufügen, nicht an, weil dies voraussetzt, daß der Urlaub vom Arbeitnehmer erfolglos geltend gemacht worden ist (vgl. dazu BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung). - BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar
Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
Einer Handlung hierfür bedarf es von keiner Partei des Arbeitsverhältnisses (vgl. die Senatsentscheidungen vom 25. August 1987, BAGE 56, 53 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Übertragung und vom 24. November 1987, BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen …
Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats und zuvor des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. BAGE 50, 107 und 112 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung und aaO; BAGE 53, 304 und 328 = AP Nr. 25 und 26 zu § 13 BUrlG) ist die Geltendmachung des Urlaubsanspruchs nur beachtlich, wenn aufgrund des Verlangens des Arbeitnehmers, den Urlaub zu erteilen, der Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitnehmer vor Ablauf der Befristung des Anspruchs - hier also des 31. März 1986 - erfüllt werden kann. - BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85
Urlaubsanspruch
Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
Dieser Auffassung folgt der erkennende Senat (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, vgl. zuletzt Urteil vom 26. Mai 1988, BAGE 58, 304). - BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84
Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des …
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 172/86
Gewährung von Erholungsurlaub für Schwerbehinderte bei Arbeitsunfähigkeit - …
- BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Urlaubsabgeltung bei Krankheit - Fortbestehende Arbeitsverhältnisse - …
- BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 124/85
Tariflicher Urlaub - Urlaubsanspruch
- BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis
Das Entstehen des Urlaubsanspruchs setzt keine erbrachte Arbeitsleistung voraus (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).Sie schafft eine nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehene zusätzliche Leistung des Arbeitgebers als Ersatz für einen Urlaubsanspruch, der bereits wegen Zeitablaufs erloschen wäre (BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - BAGE 53, 322; 22. Oktober 1987 - 8 AZR 172/86 - BAGE 56, 265; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).
- BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 365/90
Urlaubsabgeltung nach Mutterschutz und Erziehungsurlaub
Der Anspruch der Klägerin auf 29 Tage Urlaub im Jahre 1987 ist nach § 2.10, 2.11 UA zwar auf die ersten drei Monate des nächsten Kalenderjahres übertragen (BAGE 61, 355 = AP Nr. 47 zu § 7 BUrlG Abgeltung), weil die Klägerin wegen ihrer Krankheit im Jahre 1987 aus persönlichen Gründen i.S. von § 2.10 UA gehindert war, Urlaub zu nehmen. - LAG Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 Sa 12/91 Es folgt dies aber sowohl aus Sinn und Zweck der Bestimmung, wie auch aus dem systematischen Zusammenhang (vgl. insbesondere § 2.3 Abs. 2 Satz 3 UA 88) und entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG vom 26.5.83 - 6 AZR 273/82 - in DB 83, 2522 f.; BAG vom 20.4.89 - 8 AZR 475/87 - in NZA 89, 761 ff. unter I. 4. der Gründe), von der abzuweichen die Kammer keine Veranlassung hat.
Erforderlich für einen Urlaubsabgeltungsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis nach § 2.3 Abs. 2 Satz 1 UA 88 ist, wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 20.4.89 (a.a.O., unter I. 4. b der Gründe) insbesondere im Hinblick auf Sinn und Zweck der tariflichen Bestimmung zutreffend ausgeführt hat, neben dem Vorliegen einer "längeren Krankheit" eine "ursächliche Verknüpfung zwischen Krankheit und Unmöglichkeit der Erfüllung des Urlaubsanspruchs" (…BAG, a.a.O.).
- BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 331/91
Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis
Er tritt an die Stelle des durch Fristablauf erloschenen Urlaubsanspruchs und wird mit diesem Zeitpunkt fällig (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - BAGE 53, 322 = AP Nr. 28 zu § 13 BUrlG; BAG Urteil vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 172/86 - BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - AP Nr. 47 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 25. April 1991 - 8 AZR 277/90 - n. v.). - LAG Hamm, 07.11.1989 - 11 Sa 973/89
Urlaubsabgeltung; Arbeitsverhältnis; Beendigung; Berufsunfähigkeit; …
Wenn die Beklagte die eingeschränkte Verwendbarkeit des Klägers trotzdem insoweit als vertagsgemäß hätte annehmen müssen, so wäre es Sache des Klägers gewesen, dies im einzelnen darzutun und unter Beweis zu stellen (vgl. BAG in BB 1989, 1760). - LAG Nürnberg, 19.09.1995 - 2 Sa 203/95
Entscheidung über nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Kündigung …
Diese prozessuale Klageerhebungsfrist (BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 2 AZR 358/95 -, NZA 1989, 761 ) hat die Klägerin mit der am 25.07.1994 beim Arbeitsgericht eingereichten Kündigungsschutzklage nicht gewahrt, da die Klage nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben worden ist. - ArbG Hagen, 11.12.2003 - 2 Ca 286/03
Bestehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen einschließlich eines Anspruchs auf …
Da der Urlaubsabgeltungsanspruch des Klägers erst am 18.12.2002 aufgrund der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit durch den Kläger erfüllbar geworden ist, ist er auch erst zu diesem Zeitpunkt fällig geworden, zumal er vorher wegen der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit auch gar nicht wirksam geltend gemacht werden könnte (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.1989 - 8 AZR 475/87, AP Nr. 47 zu § 7 BUrlG "Abgeltung"; LAG Baden-Württemberg vom 18.06.1998 - 11 Sa 136/97; [...]). - LAG Hessen, 30.04.1990 - 11 Sa 1439/89
Klage auf Urlaubsabgeltung gegen den Betriebsveräußerer nach einem …
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