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Rechtsprechung
   BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10381
BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92 (https://dejure.org/1994,10381)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1994 - 8 AZR 587/92 (https://dejure.org/1994,10381)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 587/92 (https://dejure.org/1994,10381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach Überführung einer Einrichtung oder Teileinrichtung durch den Träger der öffentlichen Verwaltung aus der DDR - Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der Wartezeit - Anspruch auf Weiterverwendung oder auf Weiterbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92
    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die (Teil-)Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Wurde die (Teil-)Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt, lag hierin keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV (BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).

    Die Rechtsfolge des Ruhens und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses betraf alle Arbeitnehmer der abzuwickelnden (Teil-)Einrichtung, sofern dies nicht zur Durchbrechung der Kündigungsvorschriften des Mutterschutzgesetzes geführt hätte (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG;… Senatsurteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu V der Gründe; Senatsurteil vom 28. Januar 1993, a.a.O., zu III der Gründe).

    Ein derartiger Sonderfall ist vom Bewerber darzulegen (vgl. BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O. zu III der Gründe).

  • BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92
    Der Übergang eines aktiven Arbeitsverhältnisses konnte nur als gesetzliche Folge der Überführung der Beschäftigungseinrichtung eintreten (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Auf eine organisatorische Eigenständigkeit lassen eine eigene interne Geschäftsverteilung sowie eine zumindest teilweise selbständige Wahrnehmung von Dienst- und Organisationsangelegenheiten innerhalb des der betroffenen Einheit zugewiesenen Aufgabenbereichs schließen (BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu I 2 der Gründe).

    Der neue Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes konnte sich im Verhältnis zum einzelnen Arbeitnehmer auf das Ruhen des Arbeitsverhältnisses erst ab Bekanntgabe der gesetzlichen Ruhensfolge berufen (BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu III der Gründe).

    Die Rechtsfolge des Ruhens und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses betraf alle Arbeitnehmer der abzuwickelnden (Teil-)Einrichtung, sofern dies nicht zur Durchbrechung der Kündigungsvorschriften des Mutterschutzgesetzes geführt hätte (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG; Senatsurteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu V der Gründe;… Senatsurteil vom 28. Januar 1993, a.a.O., zu III der Gründe).

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 336/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des …

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92
    Die Interessen der Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmer und Alleinerziehenden waren bei der Neubesetzung von Stellen im öffentlichen Dienst angemessen zu berücksichtigen (…BVerfG, a.a.O.; Senatsurteil vom 23. September 1993, a.a.O., zu II 2 c der Gründe).

    Es entspricht der verfassungskonformen Auslegung der Art. 13, 20 EV, daß bei der Neubesetzung von Stellen der vom Bundesverfassungsgericht (…a.a.O.) geforderte Schutz der Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmer und Alleinerziehenden allein im Rahmen der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 GG umzusetzen war (Senatsurteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 4 der Gründe, m.w.N.).

    Der Senat hat bisher offengelassen, ob der Schutz der Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmer und Alleinerziehenden bereits bei der bloß vorübergehenden Heranziehung von Arbeitnehmern zu Abwicklungsarbeiten zu gewährleisten war (Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 4 der Gründe).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92
    Entscheidend ist vielmehr, daß der betroffene Teil als organisatorisch abgrenzbare Funktionseinheit auch nach außen mit einem gewissen Grad an Selbständigkeit erscheint, ohne daß ihm damit zugleich eine eigene Rechtspersönlichkeit oder ein Behördencharakter zukommen müßte (vgl. BVerfGE 84, 133, 151) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].

    Die Rechtsfolge des Ruhens und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses betraf alle Arbeitnehmer der abzuwickelnden (Teil-)Einrichtung, sofern dies nicht zur Durchbrechung der Kündigungsvorschriften des Mutterschutzgesetzes geführt hätte (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG;… Senatsurteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu V der Gründe;… Senatsurteil vom 28. Januar 1993, a.a.O., zu III der Gründe).

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation - …

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92
    Die Beurteilung des Einstellungsberechtigten kann durch ein Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob er sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob er die Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BAGE 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92
    Die Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (…BAG, a.a.O.; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).
  • BAG, 15.10.1992 - 8 AZR 145/92

    Überführung einer Teileinrichtung nach Art. 13 EV

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92
    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gem. Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(teil-)einrichtung darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 268/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92
    Vielmehr blieb der notwendige Vertrauensschutz gewahrt, wenn die für den Arbeitnehmer maßgebende Kündigungsfrist ab Bekanntgabe bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingehalten war (BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 268/92 - AP Nr. 4 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 d der Gründe).
  • BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 337/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach Einigungsvertrag - Beendigung eines …

    Allerdings konnte sich der öffentliche Arbeitgeber auf die Rechtsfolgen für das einzelne Arbeitsverhältnis nur bei rechtzeitiger Bekanntgabe des Ruhenseintritts berufen (…BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu III der Gründe; BAG Urteil vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 587/92 - n.v., zu B II 3 der Gründe, m.w.N.).

    Ein derartiger Sonderfall ist vom Bewerber darzulegen (…vgl. BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O., zu III der Gründe; BAG Urteil vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 587/92 - n.v., zu B III 2 b der Gründe).

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 687/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag - Betriebsübergang

    Zwar bietet das ruhende Arbeitsverhältnis eine ausreichende Grundlage für den Annahmeverzug des Arbeitgebers mit der Rechtsfolge der §§ 611, 615 BGB, wenn ein Anspruch auf Weiterverwendung oder Weiterbeschäftigung besteht (Senatsurteil vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 587/92 - n.v., zu B III 1 der Gründe).
  • BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 844/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsvertrages …

    Die kraft Gesetzes eingetretenen Folgen der Abwicklung blieben selbst dann unberührt, wenn ein Anspruch auf Abschluß eines konkreten Arbeitsvertrages bestanden hätte (…vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 1993, a.a.O., zu III der Gründe; vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 -, nicht veröffentlicht, zu B II 4 der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 587/92 -, nicht veröffentlicht, zu B II 4 der Gründe, vgl. auch zu B III 2 b der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 79/93 -, nicht veröffentlicht, zu B II 5 der Gründe).
  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 247/93
    Die kraft Gesetzes eingetretenen Folgen der Abwicklung blieben selbst dann unberührt, wenn ein Anspruch auf Abschluß eines konkreten Arbeitsvertrages bestanden hätte (…vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 1993, aaO, zu III der Gründe; vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 -, n.v., zu B II 4 der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 587/92 n.v., zu B II 4 der Gründe, vgl. auch zu B III 2 b der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 79/93 -, n.v., zu B II 5 der Gründe).
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