Rechtsprechung
| BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 63/24 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesarbeitsgericht
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung
- rechtsinformationen.bund.de
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung
- rechtsprechung-im-internet.de
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung
- Betriebs-Berater
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Berechnung der Karenzentschädigung - virtuelle Aktienoptionen
- datenbank.nwb.de
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Wettbewerbsverbot - Berechnung der Karenzentschädigung - virtuelle Aktienoptionen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Karenzentschädigung für ein Wettbewerbsverbot - und die virtuellen Aktienoptionen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Virtuelle Aktienoptionsrechte - und die Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wettbewerbsverbot und die Berechnung der Karenzentschädigung bei virtuellen Aktienoptionen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Virtuelle Aktienoptionen erhöhen Karenzentschädigung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Virtuelle Aktienoptionen: Berechnung der Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- fgvw.de (Kurzinformation)
Virtuelle Aktienoptionen bei Berechnung der Karenzentschädigung
- fgvw.de (Kurzinformation)
Virtuelle Aktienoptionen bei Berechnung der Karenenzentschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Wettbewerbsverbot - Berechnung der Karenzentschädigung - virtuelle Aktienoptionen
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Wettbewerbsverbot - Berechnung der Karenzentschädigung - virtuelle Aktienoptionen
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 21.03.2023 - 17 Ca 11932/22
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2024 - 3 Sa 462/23
- BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 63/24
Papierfundstellen
- NJW 2025, 2648
- ZIP 2025, 1630
- NZA 2025, 935
- NZA-RR 2025, 587
- NZG 2025, 904
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 453/21
Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter
Auszug aus BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 63/24
Als solche sind sie nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind (vgl. BAG 25. August 2022 - 8 AZR 453/21 - Rn. 22 mwN, BAGE 178, 362).Vor diesem Hintergrund konnte ein verständiger und redlicher Erklärungsempfänger die vertraglichen Vereinbarungen über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nur so verstehen, dass ihm bei Einhaltung des Verbots eine Karenzentschädigung in der in § 74 Abs. 2 HGB bestimmten Mindesthöhe zufließen soll, bei deren Berechnung die Regelung des § 74b Abs. 2 HGB anzuwenden ist (vgl. BAG 25. August 2022 - 8 AZR 453/21 -.
Ausgangspunkt für die Bestimmung der "zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen" iSd. § 74 Abs. 2 HGB ist demnach alles, was der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber in der fraglichen Zeit als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung erhalten hat (st. Rspr., BAG 25. August 2022 - 8 AZR 453/21 - Rn. 26, BAGE 178, 362;… 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 17 f.; 21. Juli 1981 - 3 AZR 666/78 - zu II 3 der Gründe; 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 25, 385).
Diese soll dem Arbeitnehmer den Lebensstandard sichern, den er sich aufgrund seiner vorausgegangenen Tätigkeit erarbeitet hat (vgl. BAG 25. August 2022 - 8 AZR 453/21 - Rn. 40 mwN, BAGE 178, 362).
Zwar fließen Aktienerwerbsrechte regelmäßig nicht in die Bemessung der Karenzentschädigung ein, wenn der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Gewährung von (beschränkten) Aktienerwerbsrechten nicht mit seinem Vertragsarbeitgeber, sondern mit der Obergesellschaft einer Unternehmensgruppe bzw. eines Konzerns abschließt, der bzw. dem sein Vertragsarbeitgeber angehört (BAG 25. August 2022 - 8 AZR 453/21 - Rn. 36, BAGE 178, 362).
Geht jedoch der Vertragsarbeitgeber mit der Mitarbeiterbeteiligung eine eigene vertragliche Verpflichtung ein, zählt die Übertragung der Aktien zu den zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen iSv. § 74 Abs. 2 HGB (vgl. BAG 25. August 2022 - 8 AZR 453/21 - Rn. 27, 37, 53, aaO;… LAG Baden-Württemberg 14. Januar 2009 - 2 Sa 17/08 - zu II 2 der Gründe).
Rn. 35 a
) Dies folgt aus dem Zweck der Karenzentschädigung, den Lebensstandard zu sichern, den sich ein Arbeitnehmer aufgrund seiner vorausgegangenen Tätigkeit erarbeitet hat (vgl. BAG 25. August 2022 - 8 AZR 453/21 - Rn. 40 mwN, BAGE 178, 362). - BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 360/08
Karenzentschädigung - Elternteilzeit
Auszug aus BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 63/24
Ausgangspunkt für die Bestimmung der "zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen" iSd. § 74 Abs. 2 HGB ist demnach alles, was der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber in der fraglichen Zeit als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung erhalten hat (…st. Rspr., BAG 25. August 2022 - 8 AZR 453/21 - Rn. 26, BAGE 178, 362; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 17 f.; 21. Juli 1981 - 3 AZR 666/78 - zu II 3 der Gründe; 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 25, 385).Auch Jahresvergütungen, Gratifikationen, zusätzliche Urlaubsgelder, Tantiemen und ähnliche Sonderzuwendungen zählen hierzu, selbst wenn sie der Arbeitgeber unter Ausschluss eines Rechtsanspruchs als freiwillige Leistung gewährt (BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 17; 9. Januar 1990 - 3 AZR 110/88 - BAGE 64, 1; 13. Dezember 1983 - 3 AZR 300/82 - zu 2 a der Gründe).
Wie sich der Verdienst weiterentwickelt hätte, ist nicht maßgeblich; es kommt allein darauf an, wie hoch der Verdienst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses war (BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 18; 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 25, 385).
"Wechselnde Bezüge" sind alle Einkommensarten, die "von ständig wechselnden äußeren Umständen abhängen" (BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 29).
- BAG, 19.03.2025 - 10 AZR 67/24
Virtuelle Optionen - Verfallklausel bei Ausscheiden
Auszug aus BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 63/24
Die Zuteilung der noch nicht gevesteten Optionen soll den Mitarbeiter danach zu künftiger Betriebszugehörigkeit in einem aktiven Arbeitsverhältnis anhalten (vgl. BAG 19. März 2025 - 10 AZR 67/24 - Rn. 37).Auch wenn neben dem Verbleib im aktiven Arbeitsverhältnis keine bestimmte Gegenleistung des Mitarbeiters erforderlich ist, um im Fall eines Ausübungsereignisses an der Wertsteigerung der Unternehmensgruppe zu partizipieren, wird ein Anreiz geschaffen, durch gute Arbeitsleistung zum erfolgreichen Marktauftritt beizutragen und sich für das Unternehmen nachhaltig einzusetzen (vgl. BAG 19. März 2025 - 10 AZR 67/24 - Rn. 40 mwN).
Tritt eine dieser Voraussetzungen nicht ein, erlangt der Arbeitnehmer regelmäßig keinen realen Wert, der sich auf seinen Lebensstandard auswirkt (vgl. BAG 19. März 2025 - 10 AZR 67/24 - Rn. 48 f.).
- BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 110/88
Karenzentschädigung bei Gewinnbeteiligung
Auszug aus BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 63/24
Auch Jahresvergütungen, Gratifikationen, zusätzliche Urlaubsgelder, Tantiemen und ähnliche Sonderzuwendungen zählen hierzu, selbst wenn sie der Arbeitgeber unter Ausschluss eines Rechtsanspruchs als freiwillige Leistung gewährt (…BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 17; 9. Januar 1990 - 3 AZR 110/88 - BAGE 64, 1; 13. Dezember 1983 - 3 AZR 300/82 - zu 2 a der Gründe).Es kommt dagegen nicht darauf an, wann der Anspruch auf Gewinnbeteiligung fällig geworden ist oder tatsächlich ausgezahlt wird (BAG 9. Januar 1990 - 3 AZR 110/88 - LS 2 und zu 2 b bb der Gründe, BAGE 64, 1;… Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 9. Aufl. Rn. 419 ff.).
- BAG, 16.11.1973 - 3 AZR 61/73
Berechnung der Karenzentschädigung - Anrechenbare Leistungen - Gratifikationen - …
Auszug aus BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 63/24
Ausgangspunkt für die Bestimmung der "zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen" iSd. § 74 Abs. 2 HGB ist demnach alles, was der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber in der fraglichen Zeit als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung erhalten hat (…st. Rspr., BAG 25. August 2022 - 8 AZR 453/21 - Rn. 26, BAGE 178, 362;… 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 17 f.; 21. Juli 1981 - 3 AZR 666/78 - zu II 3 der Gründe; 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 25, 385).Wie sich der Verdienst weiterentwickelt hätte, ist nicht maßgeblich; es kommt allein darauf an, wie hoch der Verdienst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses war (…BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 18; 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 25, 385).
- BAG, 12.02.2025 - 5 AZR 127/24
Freistellung - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
Auszug aus BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 63/24
Rn. 30 e) Die Beklagte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sie bei Einbeziehung der Leistungen aus Programmen zu virtuellen Aktienoptionen in die Berechnung der Karenzentschädigung besser gestanden hätte, wenn sie den Kläger unter Verzicht auf das Wettbewerbsverbot nach § 75a HGB gekündigt und von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt hätte (vgl. BAG 12. Februar 2025 - 5 AZR 127/24 - Rn. 19). - BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09
Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - …
Auszug aus BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 63/24
41; 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 25, BAGE 137, 300). - BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan
Auszug aus BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 63/24
Die Gewährung von Aktienoptionen ist unabhängig davon, ob das Bezugsrecht im Anstellungsvertrag oder später vereinbart wird, regelmäßig als Bestandteil der arbeitsvertraglichen Vergütungsregelung zu qualifizieren (vgl. BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - Rn. 30, BAGE 127, 1;… ErfK/Preis 25. Aufl. BGB § 611a Rn. 541; Pulz Personalbindung durch aktien- kursorientierte Vergütung S. 38 ff.; Seidensticker Mitarbeiteraktienoptionsprogramme: Einführung in das Arbeitsverhältnis und Behandlung in der Unternehmensumstrukturierung S. 59; Temming FS Preis 2021 S. 1313, 1329 ff.). - LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2020 - 15 Sa 964/20
Karenzentschädigung - Kommanditanteile - variable Entgeltbestandteile - …
Auszug aus BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 63/24
Bereits aus diesem Grund kommt es nicht darauf an, ob der Kläger im Fall einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses weiter an Programmen zu virtuellen Aktienoptionen teilgenommen hätte (aA LAG Berlin-Brandenburg 2. Dezember 2020 - 15 Sa 964/20 -. - LAG Baden-Württemberg, 14.01.2009 - 2 Sa 17/08
Karenzentschädigung und Kfz-Zuschuss
Auszug aus BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 63/24
Geht jedoch der Vertragsarbeitgeber mit der Mitarbeiterbeteiligung eine eigene vertragliche Verpflichtung ein, zählt die Übertragung der Aktien zu den zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen iSv. § 74 Abs. 2 HGB (…vgl. BAG 25. August 2022 - 8 AZR 453/21 - Rn. 27, 37, 53, aaO; LAG Baden-Württemberg 14. Januar 2009 - 2 Sa 17/08 - zu II 2 der Gründe). - BAG, 01.03.2022 - 9 AZR 260/21
Rückzahlung von Fortbildungskosten
- BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten - …
- BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22
Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung - …
- BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09
Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine …
- BAG, 21.07.1981 - 3 AZR 666/78
Karenzentschädigung
- BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 300/82
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2026 - 4 SLa 256/25
Außerordentliche Kündigung wegen Privateinsatzes der Arbeitskolonne mit …
Im Pflichtengefüge des § 611a BGB gilt schließlich der Grundsatz "kein Lohn ohne Arbeit" (zuletzt etwa BAG, Urteil vom 27.03.2025 - 8 AZR 63/24 - Rn. 23). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2026 - 4 SLa 241/25
Einzelfall einer erfolglosen Attributklage
Zur ihren Lasten galt seither jedoch der umfassende arbeitsrechtliche Grundsatz "kein Lohn ohne Arbeit" (BAG, Urteil vom 27.03.2025 - 8 AZR 63/24 - Rn. 23;… Urteil vom 02.07.2025 - 10 AZR 119/24 - Rn. 25; u.a.), von dem auch § 1 Abs. 1, 2 MiLoG nicht etwa abweicht (LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2024 - 3 SLa 10/24 - zu II 3 der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 18.12.2025 - 8 Sa 26/25
Auslegung einer Bezugnahmeklausel auf die Bestimmungen des Landes …
Als solche sind sie nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind (BAG 27. März 2025 - 8 AZR 63/24 - Rn. 18 mwN). - ArbG Bonn, 13.11.2025 - 1 Ca 701/25 Als solche sind sie nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind (vgl. BAG 27. März 2025 - 8 AZR 63/24 - juris).
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