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Rechtsprechung
   BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9295
BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09 (https://dejure.org/2011,9295)
BAG, Entscheidung vom 22.06.2011 - 8 AZR 752/09 (https://dejure.org/2011,9295)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 (https://dejure.org/2011,9295)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • openjur.de

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung; Widerspruch; Verwirkung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Wer zu lange wartet, verliert sein Widerspruchsrecht!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang - Beginn der Widerspruchsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1184
  • BB 2011, 2547
  • DB 2011, 2385
  • NZA-RR 2012, 507
 
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Wird zitiert von ... (118)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
    Vielmehr hat bei der Prüfung, ob ein Recht verwirkt ist, immer eine Gesamtbetrachtung stattzufinden, bei welcher das Zeit- und das Umstandsmoment zu berücksichtigen und in Relation zu setzen sind (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann je nach den Umständen des Einzelfalles zur Erfüllung des Zeitmoments ein Zeitraum von neun Monaten (vgl. 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 -), von über einem Jahr (vgl. 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64) oder ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren (vgl. 9. Dezember 2010 - 8 AZR 614/08 -) genügen.

    Neuer und alter Arbeitgeber können sich wechselseitig auf die Kenntnis des anderen vom Arbeitnehmerverhalten berufen, eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (st. Rspr., vgl. BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 262 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08

    Betriebsübergang - fehlende Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung - …

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 11. November 2010 - 8 AZR 185/09 - 20. Mai 2010 - 8 AZR 734/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 119).

    Rn. 36 Soweit die Klägerin ab dem 1. Januar 2006 zunächst ohne Widerspruch bei der A gGmbH weitergearbeitet hat, begründet dies für sich allein betrachtet noch keine Verwirkung ihres Widerspruchsrechts (st. Rspr., vgl. BAG 20. Mai 2010 - 8 AZR 734/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 119).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
    Dies erfordert insbesondere auch einen Hinweis auf das Haftungssystem des § 613a Abs. 2 BGB (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann je nach den Umständen des Einzelfalles zur Erfüllung des Zeitmoments ein Zeitraum von neun Monaten (vgl. 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 -), von über einem Jahr (…vgl. 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64) oder ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren (vgl. 9. Dezember 2010 - 8 AZR 614/08 -) genügen.
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
    Je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, sind, desto schneller kann ein Anspruch verwirken (BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 840/08

    Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
    Rn. 23 2. Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, dass die Unterrichtung der Klägerin mit Schreiben vom 9. November 2005 über den am 1. Januar 2006 erfolgten Betriebsteilübergang nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprochen hat und dadurch die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB für die Klägerin nicht in Gang gesetzt wurde (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 14), so dass das Widerspruchsrecht nicht verfristet war, als es von der Klägerin am 6. November 2008 ausgeübt wurde.
  • BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 751/07

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (st. Rspr., vgl. BAG 12. November 2009 - 8 AZR 751/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 12).
  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 185/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 11. November 2010 - 8 AZR 185/09 - 20. Mai 2010 - 8 AZR 734/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 119).
  • BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 699/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann je nach den Umständen des Einzelfalles zur Erfüllung des Zeitmoments ein Zeitraum von neun Monaten (vgl. 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 -), von über einem Jahr (…vgl. 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64) oder ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren (vgl. 9. Dezember 2010 - 8 AZR 614/08 -) genügen.
  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 614/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann je nach den Umständen des Einzelfalles zur Erfüllung des Zeitmoments ein Zeitraum von neun Monaten (vgl. 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 -), von über einem Jahr (…vgl. 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64) oder ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren (vgl. 9. Dezember 2010 - 8 AZR 614/08 -) genügen.
  • LAG Hamburg, 15.09.2009 - 2 Sa 136/09

    Verwirkung des Widerspruchs gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …

  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 838/13

    Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - Verwirkung

    Rn. 23 IV. Zwar wird auch bei einem Anspruch wegen behaupteten Mobbings die Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht von vornherein ausgeschlossen, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 28).
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den …

    Rn. 50 aa) Zeitmoment und Umstandsmoment beeinflussen sich wechselseitig; beide Elemente sind - bildhaft ausgedrückt - im Sinne "kommunizierender Röhren" miteinander verbunden (…vgl. BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 19; 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 30).
  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Rn. 19 c) Zeitmoment und Umstandsmoment beeinflussen sich wechselseitig in dem Sinne, dass beide Elemente bildhaft im Sinne "kommunizierender Röhren" miteinander verbunden sind (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 30 ).

    Umgekehrt gilt, je mehr Zeit seit dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs verstrichen ist und je länger der Arbeitnehmer bereits für den Erwerber gearbeitet hat, desto geringer sind die Anforderungen an das Umstandsmoment ( BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - aaO).

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