Rechtsprechung
| BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 889/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Rückkehrrecht - Privatisierung einer Anstalt öffentlichen Rechts
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückkehrrecht eines Arbeitnehmers in den Öffentlichen Dienst Hamburgs nach Betriebsteilübergang einer Anstalt öffentlichen Rechts auf eine GmbH und deren nachfolgende Überführung in privatrechtliche Trägerschaft
- Betriebs-Berater
Kein Rückkehrrecht bei Betriebsübergang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückkehrrecht eines Arbeitnehmers in den Öffentlichen Dienst Hamburgs nach Betriebsteilübergang einer Anstalt öffentlichen Rechts auf eine GmbH und deren nachfolgende Überführung in privatrechtliche Trägerschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 17.12.2007 - 8 Ca 217/07
- LAG Hamburg, 11.06.2008 - 5 Sa 10/08
- BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 889/08
Papierfundstellen
- BB 2010, 500
- DB 2010, 624
- NZA-RR 2010, 327
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- LAG Hamburg, 13.08.2008 - 5 Sa 12/08
Privatisierung - Krankenhausträger - Rückkehrrecht - Reinigungskraft - …
Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 889/08
Selbst wenn § 17 Satz 1 HVFG - wie das Landesarbeitsgericht Hamburg in seinem Vorlagebeschluss vom 13. August 2008 - 5 Sa 12/08 - meint, in seiner jetzigen Ausgestaltung mit dem Grundgesetz unvereinbar sein sollte, weil es Reinigungskräften - wie die Klägerin -, deren Arbeitsverhältnisse im Wege eines Betriebsteilübergangs auf die C-GmbH übergegangen sind, kein Rückkehrrecht einräumt, verbietet sich eine verfassungskonforme Auslegung des § 17 HVFG dergestalt, dass er auch für Arbeitnehmer Anwendung findet, die am Stichtag (1. Januar 2007) bei der C-GmbH beschäftigt waren.Die verfassungskonforme Auslegung findet nämlich ihre Grenze dort, wo sie zu dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37) und der Gesetzgeber daher die von ihm getroffene Regelung nach der Interpretation "inhaltlich nicht wiedererkennen" würde (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247, so im Ergebnis auch: LAG Hamburg 13. August 2008 - 5 Sa 12/08 -).
c) Es kann für die Entscheidung des Rechtsstreits dahinstehen, ob es einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG darstellt, dass die Beklagte dieses Rückkehrrecht nicht auch den Arbeitnehmern eingeräumt hat, deren ursprünglich mit dem Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg - Anstalt öffentlichen Rechts - bestehende Arbeitsverhältnisse im Wege eines Betriebsteilübergangs (Übertragung der Reinigungsaufgaben) ab 1. Januar 2000 gemäß § 613a BGB auf die C-GmbH übergegangen waren (so LAG Hamburg 13. August 2008 - 5 Sa 12/08 - und das Berufungsgericht in einem obiter dictum, I 2 der Entscheidungsgründe).
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05
Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - …
Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 889/08
Damit steht dem Revisionsgericht die Prüfung nur dahin offen, ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung einer Willenserklärung oder vertraglichen Vereinbarung rechtlich möglich ist, nicht aber, ob sie tatsächlich richtig ist (vgl. Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - Rn. 24 mwN, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 57). - BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 889/08
Die verfassungskonforme Auslegung findet nämlich ihre Grenze dort, wo sie zu dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37) und der Gesetzgeber daher die von ihm getroffene Regelung nach der Interpretation "inhaltlich nicht wiedererkennen" würde (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247, so im Ergebnis auch: LAG Hamburg 13. August 2008 - 5 Sa 12/08 -).
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 889/08
Die verfassungskonforme Auslegung findet nämlich ihre Grenze dort, wo sie zu dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37) und der Gesetzgeber daher die von ihm getroffene Regelung nach der Interpretation "inhaltlich nicht wiedererkennen" würde (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247, so im Ergebnis auch: LAG Hamburg 13. August 2008 - 5 Sa 12/08 -). - BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 889/08
Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (st. Rspr., vgl. BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - mwN, NJW 2008, 209). - BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 313/08
Zur Berechnung des Theaterbetriebszuschlags gemäß § 6 Abs 2 des …
Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 889/08
Richtet sich eine Feststellungsklage - so wie im Streitfalle - gegen einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, ist zu erwarten, dass dieser Arbeitgeber einem gegen ihn ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (st. Rspr., vgl. BAG 6. Mai 2009 - 10 AZR 313/08 -). - LAG Hamburg, 11.06.2008 - 5 Sa 10/08
Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 889/08
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Juni 2008 - 5 Sa 10/08 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13
Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) - vertragliche …
Für die revisionsrechtliche Überprüfung kommt es daher nur darauf an, ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung einer nichttypischen Erklärung rechtlich möglich ist, nicht aber, ob sie tatsächlich richtig ist (…vgl. ua. BAG 12. November 2013 - 1 AZR 475/12 - Rn. 15;… 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 18; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 889/08 - Rn. 57 mwN; 22. Juni 2005 - 7 AZR 363/04 - zu II 2 a bb der Gründe). - BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 573/12
Auslegung einer Rückkehrzusage
Dem liegt die Erwartung zugrunde, dass dieser Arbeitgeber einem gegen ihn ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 889/08 - Rn. 32;… 6. Mai 2009 - 10 AZR 313/08 - Rn. 27; vgl. auch 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 112, 112, jeweils mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2010 - 3 Sa 94/10
Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages gemäß den Arbeitsvertragsbedingungen …
Die von der Beklagten dargelegte "atypische Wiedereinstellungssituation" sowie der Umstand, dass dem Kläger kein Anspruch auf Beschäftigung auf einem bestimmten Arbeitsplatz zusteht, rechtfertigt es jedoch, an die genügende Bestimmtheit des Klageantrages keine zu strengen Anforderungen zu stellen (vgl. dazu auch BAG 22.10.2009 - 8 AZR 889/08 - juris Rz 18 und Rz 29 ff.: dort hat das BAG im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit eines Feststellungsantrages [dass der dortigen Klägerin "ein Rückkehrrecht nach Maßgabe des § 17 S. 1 HVFG zusteht"] das Klagebegehren nicht für unbestimmt erachtet).
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 14 Sa 179/12
Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin - Wiedereinstellungsanspruch nach …
Rn. 69 Richtet sich eine Feststellungsklage aber gegen einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, ist zu erwarten, dass dieser Arbeitgeber einem gegen ihn ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (vgl. z. B. BAG, 22.10.2009, 8 AZR 889/08, NZA-RR 2010, 327 m. w. N.). - LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2010 - 26 Sa 2407/09
Kein Betriebsübergang bei Umwandlung in einen Integrationsbetrieb
die Vereinbarung einer Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages sprechen kann (vgl. BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 889/08 zu B II 2 d der Gründe). - ArbG Dessau-Roßlau, 03.03.2011 - 7 Ca 70/10
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch nach einem Zeitraum …
Rn. 72 Mit dem Leistungsantrag kann der Anspruch auf Beschäftigung unter Wahrung des Besitzstandes gemacht werden (BAG v. 22.10.2009 - 8 AZR 889/08 - Juris, Rz. 30).
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