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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4786
BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18 (https://dejure.org/2019,4786)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2019 - 8 B 10.18 (https://dejure.org/2019,4786)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 (https://dejure.org/2019,4786)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zu unzulässig gewordener Klage; Glücksspiel; Nebenbestimmung zu einer Werbeerlaubnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 GlüStVtr NW, § 1 Abs 1 GlSpielG RP, § 42 Abs 1 VwGO
    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zu unzulässig gewordener Klage; Glücksspiel; Nebenbestimmung zu einer Werbeerlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen; Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung zu einer bereits abgelaufenen Werb...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen der isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen; Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung zu einer bereits abgelaufenen Werbeerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (113)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
    Eine isolierte Anfechtung von belastenden Nebenbestimmungen ist gemäß § 42 Abs. 1 VwGO auch bei glücksspielrechtlichen Erlaubnissen grundsätzlich statthaft (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95 - BVerwGE 112, 221).

    Dies ist eine Frage der Begründetheit des Anfechtungsbegehrens, sofern eine isolierte Aufhebbarkeit nicht offenkundig von vornherein ausscheidet (BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 , vom 21. Juni 2007 - 3 C 39.06 - Buchholz 418.32 AHG Nr. 48 …und vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341 Rn. 5; Beschluss vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95 - BVerwGE 112, 221 zur isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung einer Spielhallenerlaubnis).

  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
    Dies ist eine Frage der Begründetheit des Anfechtungsbegehrens, sofern eine isolierte Aufhebbarkeit nicht offenkundig von vornherein ausscheidet (BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 , vom 21. Juni 2007 - 3 C 39.06 - Buchholz 418.32 AHG Nr. 48 und vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341 Rn. 5; Beschluss vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95 - BVerwGE 112, 221 zur isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung einer Spielhallenerlaubnis).

    Die isolierte Aufhebung solcher Nebenbestimmungen ist nicht schon offensichtlich und von vornherein ausgeschlossen, wenn sie Voraussetzungen für den Erlass der begünstigenden Hauptregelung sichern sollen (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341 Rn. 5 und 8) oder als Teil einer "einheitlichen" Ermessensentscheidung erlassen wurden.

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
    Eine isolierte Anfechtung von belastenden Nebenbestimmungen ist gemäß § 42 Abs. 1 VwGO auch bei glücksspielrechtlichen Erlaubnissen grundsätzlich statthaft (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95 - BVerwGE 112, 221).

    Dies ist eine Frage der Begründetheit des Anfechtungsbegehrens, sofern eine isolierte Aufhebbarkeit nicht offenkundig von vornherein ausscheidet (BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 , vom 21. Juni 2007 - 3 C 39.06 - Buchholz 418.32 AHG Nr. 48 …und vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341 Rn. 5; Beschluss vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95 - BVerwGE 112, 221 zur isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung einer Spielhallenerlaubnis).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
    Bei einer auf zwei Jahre befristeten glücksspielrechtlichen Erlaubnis handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, der sich typischerweise kurzfristig erledigt und dessen gerichtliche Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren bei Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht möglich wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 32 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
    Dies war bereits in der früheren Rechtsprechung zur isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1982 - 8 C 23.80 - BVerwGE 65, 139 ) und stellt sich auf der Grundlage der oben zitierten neueren, noch großzügigeren Rechtsprechung nicht anders dar.
  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96

    "Republikaner" -Stiftung nicht zugelassen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
    Überdies wird mit der Suche nach Handlungsalternativen und gleich geeigneten, weniger belastenden Mitteln zwar das Ziel der weiteren Sachaufklärung beschrieben, nicht jedoch dargelegt, welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen die Vorinstanz hätte ergreifen müssen, welches Ermittlungsergebnis die jeweiligen Maßnahmen voraussichtlich erbracht hätten und inwieweit sich daraus eine für die Beklagte günstigere Entscheidung hätte ergeben können (zu den entsprechenden Darlegungsanforderungen vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 und vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
    Rechtsschutz ist durch die Anfechtung des neuen Bescheides zu erlangen (BVerwG, Urteile vom 6. September 1984 - 3 C 20.83 - Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 20 und vom 2. November 2017 - 7 C 26.15 - juris Rn. 18) und wird vor dem Verwaltungsgericht Mainz - 1 K 103/17.MZ - bereits begehrt.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 39.06

    Arzneimittelzulassung; Nachzulassung; Inhalt der Zulassungsentscheidung; …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
    Dies ist eine Frage der Begründetheit des Anfechtungsbegehrens, sofern eine isolierte Aufhebbarkeit nicht offenkundig von vornherein ausscheidet (BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 , vom 21. Juni 2007 - 3 C 39.06 - Buchholz 418.32 AHG Nr. 48 …und vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341 Rn. 5; Beschluss vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95 - BVerwGE 112, 221 zur isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung einer Spielhallenerlaubnis).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
    Überdies wird mit der Suche nach Handlungsalternativen und gleich geeigneten, weniger belastenden Mitteln zwar das Ziel der weiteren Sachaufklärung beschrieben, nicht jedoch dargelegt, welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen die Vorinstanz hätte ergreifen müssen, welches Ermittlungsergebnis die jeweiligen Maßnahmen voraussichtlich erbracht hätten und inwieweit sich daraus eine für die Beklagte günstigere Entscheidung hätte ergeben können (zu den entsprechenden Darlegungsanforderungen vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 und vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
    Dazu gehören aktenwidrige Feststellungen, die selektive Verwertung des Prozessstoffs oder denkfehlerhafte, aus Gründen der Logik schlechterdings unmögliche oder sonst willkürliche Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17, vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 …und vom 29. Juli 2010 - 8 B 106.09 - insoweit in Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 77 nicht abgedruckt, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl; …

  • BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 106.09

    Vermögensrechtliche Berechtigung bei gestufter Beteiligung; rechtliches Gehör

  • BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 20.83
  • BVerwG, 06.11.2019 - 8 C 14.18

    Streit um die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu einer …

    Rn. 13 a) Das Oberverwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die isolierte Anfechtung von belastenden Nebenbestimmungen gemäß § 42 Abs. 1 VwGO grundsätzlich statthaft ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 19 und vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris Rn. 5).

    Dies ist eine Frage der Begründetheit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit der Nebenbestimmung offenkundig von vornherein ausscheidet (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 , vom 21. Juni 2007 - 3 C 39.06 - Buchholz 418.32 AHG Nr. 48 Rn. 20 …und vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341 Rn. 5; Beschlüsse vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 19 und vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 ME 587/20

    Aktuell; aufschiebende Wirkung, Anordnung; Ausbildungsduldung; Ausländerbehörde; …

    Rn. 16 (b) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen und sonstigen Zusätzen zum Verwaltungsakt (vgl. Beschl. v. 31.1.2019 - BVerwG 8 B 10.18 -, juris Rn. 5;… grundlegend Urt. v. 22.11.2000 - BVerwG 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221, NVwZ 2001, 429, juris Rn. 25; kritisch hierzu Labrenz, Die neuere Rechtsprechung des BVerwG zum Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen - falsch begründet, aber richtig, NVwZ 2007, 161) setzt die Begründetheit der isolierten Anfechtung bzw. Suspendierung allerdings des Weiteren voraus, dass der grundsätzlich zulässigerweise isoliert angreifbare Zusatz auch isoliert aufhebbar ist; nur wenn eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet, ist die isolierte Anfechtung schon nicht zulässig.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 14/23

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum virtuelle …

    Rn. 6 Die isolierte Anfechtung von belastenden Nebenbestimmungen gemäß § 42 Abs. 1 VwGO ist grundsätzlich statthaft (…BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95 - juris Rn. 10, vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris Rn. 5;… Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14/18 - juris Rn. 13).

    Dies ist eine Frage der Begründetheit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit der Nebenbestimmung offenkundig von vornherein ausscheidet (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - juris Rn. 25; Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10/18 -, Rn. 5, juris).

    In solchen Fällen ist eine isolierte Anfechtbarkeit nicht offenkundig von vornherein ausgeschlossen (so speziell zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis: BVerwG…, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris Rn. 15; Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris Rn. 5).

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