Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10191/96 |
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 04.10.1995 - 7 L 146/95
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10191/96
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- VG Neustadt, 07.07.1995 - 7 L 5132/94
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10191/96
Das Verwaltungsgericht hat bereits durch Verweisung auf seinen Beschluß vom 07. Juli 1995 in dem Parallelverfahren - 7 L 5132/94.NW - im einzelnen dargelegt, daß die von der Antragstellerin geltend gemachten Form- und Verfahrensrügen nicht begründet sind.Das Verwaltungsgericht hat in dem in Bezug genommenen Beschluß vom 07. Juli 1995 - 7 L 5132/94.NW - im einzelnen für die Schwebstaub-, die Staubniederschlags- und die Schwermetallimmissionen dargelegt, daß die Richtwerte der TA-Luft für die angrenzenden Wohngebiete (vor allem ...) zum Teil deutlich unterschritten werden.
Auch insofern kann auf die zutreffenden Ausführungen im Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 07. Juli 1995 - 7 L 5132/94.NW - verwiesen werden.
Zusätzlich zu den zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Beschluß vom 07. Juli 1995 - 7 L 5132/94.NW - ist vor allem auf folgendes hinzuweisen: Das Ingenieurbüro ... hat sein ursprüngliches Gutachten insbesondere aufgrund der Kritik durch das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht mehrfach ergänzt und die zunächst gewonnenen Ergebnisse überprüft.
Insofern genügt daher der Verweis auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Beschluß vom 7. Juli 1995 - 7 L 5132/94 -.
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85
Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10191/96
Dies schließt Kontaktaufnahmen, Informationen und Kenntnisnahmen zwischen Planfeststellungsbehörde und Vorhabenträger nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 05. Dezember 1996, BVerwGE 75, 214, 231 - München II -), wie sie mittlerweile auch gesetzlich vorgeschrieben sind (vgl. den sog. "scoping"- Termin, § 5 UVPG).Soweit hinsichtlich der durch den Planfeststellungsbeschluß vom 15. August 1994 geänderten Deponiezufahrt (vgl. S. 84 ff) ein Verfahrensfehler gerügt wird, ist darauf hinzuweisen, daß das Gesetz insofern zwar keine erneute Auslegung des Plans, jedoch eine Anhörung der hierdurch erstmalig oder stärker berührten Behörden und Dritten verlangt (§ 73 Abs. 8 Satz 1 VwVfG, vgl. auch BVerwGE 75, 214, 226 zum Fall der Änderung durch die Planfeststellungsbehörde).
Fehler im Rahmen dieses Verfahrens wären für die Rechtmäßigkeit des hier zu überprüfenden Planfeststellungsbeschlusses allein dann erheblich, wenn der raumplanerische Entscheid bindende Wirkung für den Planfeststellungsbeschluß entfaltete (vgl. BVerwG, Urteil vom 05. Dezember 1986, BVerwGE 75, 214, 236).
- BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95
Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10191/96
(1) Das Bundesverwaltungsgericht hat zuletzt in seinem Beschluß vom 14. Mai 1996 - 7 NB 3.95 - die rechtlichen Anforderungen an die Standortauswahl (dort für die thermische Verwertung in einem Abfallentsorgungsplan) verdeutlicht.Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in dem oben zitierten Beschluß vom 14. Mai 1996 - 7 NB 3.95 - entschieden.
- BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88
Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10191/96
Danach richten sich die Anforderungen des Abwägungsgebotes auch und gerade an das Berücksichtigen von planerischen Alternativen (vgl. bereits BVerwG, Beschluß vom 20. Dezember 1988, DVBl. 1989, 512, 514 = BVerwGE 81, 128).Weil dieser Standort bereits durch die Landesverordnung über den Abfallentsorgungsplan vom 03. Mai 1993 verbindlich festgelegt worden ist, erfolgt hier die Kontrolle der Standortalternativenprüfung im Rahmen einer Inzidentkontrolle der hier einschlägigen Festlegung des Abfallentsorgungsplans (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 20. Dezember 1988, a.a.O., S. 514).
- BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94
Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10191/96
Auch in einem solchen Fall verliert der Belang der Existenzgefährdung für einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Abwägung an Gewicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995, NVwZ 1996, 381, 386 - dort lag allerdings ein verbindliches Ersatzlandangebot vor -). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10191/96
Das Abwägungsgebot verlangt, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß, und daß weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwGE 56, 110, 122 f.). - BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89
Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10191/96
Der Zugriff auf die privaten Eigentumspositionen ist auch zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich im Sinne von Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG, was voraussetzt, daß die betroffenen Eigentümerbelange im Rahmen der Abwägung hinreichend berücksichtigt wurden (vgl. zu dieser Erforderlichkeit im weiteren Sinne nach Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG und den Zusammenhang zum Abwägungsgebot: BVerfG, Kammerentscheidung, Beschluß vom 09. Juni 1987, NVwZ 1987, 967; BVerwG, Urteil vom 9. März 1990, DVBl. 1990, 589, 591 = BVerwGE 85, 44). - BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94
Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10191/96
Insoweit ist sie auch hier beachtlich (vgl. zur Rechtsnatur der vergleichbaren TA-Luft: BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1995, UPR 1995, 196). - BVerwG, 21.02.1992 - 7 C 11.91
Abfallrechtliche Planfeststellung: Prüfungszeitpunkt für Fragen des Gewässer- und …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10191/96
Ob nämlich eine Abfallentsorgungsanlage das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt im Sinne dieser Vorschrift, ist anhand einer Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden öffentlichen Belange zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1992, DÖV 92, 749, 751). - BVerfG, 09.06.1987 - 1 BvR 418/87
Enteignungsrechtliche Vorwirkungen des Planfeststellungsbeschlusses - Flughafen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10191/96
Der Zugriff auf die privaten Eigentumspositionen ist auch zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich im Sinne von Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG, was voraussetzt, daß die betroffenen Eigentümerbelange im Rahmen der Abwägung hinreichend berücksichtigt wurden (vgl. zu dieser Erforderlichkeit im weiteren Sinne nach Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG und den Zusammenhang zum Abwägungsgebot: BVerfG, Kammerentscheidung, Beschluß vom 09. Juni 1987, NVwZ 1987, 967; BVerwG, Urteil vom 9. März 1990, DVBl. 1990, 589, 591 = BVerwGE 85, 44). - BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …
- BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82
Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose - …
- BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90
Gaststättenerlaubnis, Auflage, schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz für zu …
- BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei …
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - 10 S 2509/93
Abwehrrechte immissionsbetroffener und nicht betroffener Nachbarn gegen die …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.1996 - 7 A 12518/94
Grundsätze vernünftiger Wirtschaft; Verzicht auf Klageerhebung; Rechtsverfolgung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1994 - 8 B 12060/93
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97 Sie können allenfalls die materiell-rechtliche Fehlerhaftigkeit des Planfeststellungsbeschlusses begründen, soweit nämlich die Planfeststellungsbehörde sich die in diesen Verfahren getroffenen Entscheidungen zu eigen gemacht hat und sich diese Vorentscheidungen als fehlerhaft erweisen (vgl. den Beschluß des Senats vom 19. Juli 1996 - 8 B 10191/96.0VG Seite 8 d.U. - Abfalldeponie -).
Ein Abwägungsfehler ist bei einer solchen gestuften Vorauswahl nicht schon dann gegeben, wenn sich herausstellt, daß eine ausgeschiedene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich diese Lösung hätte aufdrängen müssen (vgl. zu diesen Grundsätzen insgesamt: BVerwG…, Beschluß vom 14. Mai 1996, UPR 196, 444, 446 - Abfallentsorgung - Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O. Seite 24 ff.; Beschluß vom 24. September 1997, UPR 1998, 72 - Fernstraßenrecht - Beschluß vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3.97 - Seite 15 ff d.U. - A 20 - Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Juli 1996 - 8 B 10191/96.OVG Seite 16 ff d.U. - Abfalldeponie - Urteil des Senats vom 12. November 1997 - 8 C 11986/93.OVG - ,Seite 55 f - Müllheizkraftwerk -).
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